Wie die Vorredner/innen sagten, benötigt man über E6 selbständige Leistungen (nicht verwechseln mit selbstständigen Arbeiten). Dahinter verbirgt sich vielmehr ein Ermessensspielraum. Aufgaben mit gebundenen Entscheidungen erfüllen dieses Tarifmerkmal nicht.
Deine Aufgaben ohne Ermessensspielraum:
Posteingang abholen und verteilen – tägliche Pflichtaufgabe, klare Zeitvorgabe.
➤ Gebunden
Rechnungen digitalisieren und in den Workflow laden – standardisierter Prozess nach festem Schema.
➤ Gebunden
Hausinterne Materialverteilung / mit anpacken – Ausführung nach Bedarf, aber ohne Entscheidungsspielraum über das Ob.
➤ Gebunden
Fuhrparkverwaltung (Fahrzeugvergabe, Termine, Reinigung) – organisatorisch vorgegeben, Verwaltungsabläufe sind geregelt.
➤ Gebunden
Führerscheinkontrolle & Schlüsselvergabe – rechtlich vorgegebene Pflicht.
➤ Gebunden
Buchung von Sitzungszimmern, Freigabe der Zugänge – i. d. R. nach Verfügbarkeit und festgelegten Buchungsvorgaben.
➤ Gebunden
Datenbandsicherung & Standardfahrten – fester Wochenturnus.
➤ Gebunden
Entsorgung von Datenmüll und DSGVO-Schriftstücken – rechtlich zwingend geregelter Vorgang.
➤ Gebunden
Wechsel von Druckpatronen & Papierverteilung – rein technische, ablauforientierte Tätigkeit.
➤ Gebunden
Erstellung von Eigenbelegen, interne Verrechnungen – erfolgt nach Haushalts- und Kassenrecht.
➤ Gebunden
Führen der Handkasse – Vorgaben durch Kassen- und Rechnungswesen, kaum Spielraum.
➤ Gebunden
Umlaufmappe mit Zeitschriften erstellen – Routineaufgabe mit festem Adressatenkreis.
➤ Gebunden
Vorbereitung von Revisionen (Beschilderung, Empfang, Ausgabe) – folgt Ablaufplan, kein wesentlicher Spielraum.
➤ Gebunden
Einzig diese Aufgaben könnten einen Ermessenspielraum bieten:
Materialbeschaffung (nach Ausfall des Kollegen übernommen):
- der Auswahl von Lieferanten,
- dem Umfang der Vorratshaltung,
- der Preis-/Leistungsabwägung,
- der Gestaltung der Abläufe (Onlineshop, Lagerwarnung).
➤ Beispiel für Ermessensentscheidung:
„Ich habe bewusst auf Anbieter A verzichtet, da bei Anbieter B die Lieferzeit verlässlich ist und wir Versorgungssicherheit brauchen.“
Programmierung eines Onlineshops mit automatischer Lagerverwaltung – freiwillige, optimierende Maßnahme. ➤ Ermessensentscheidung im Wie der Umsetzung (aber da freiwillig keine Übertragung durch AG)
Sonderfahrten zu Außenstellen – Terminierung, Bündelung, Optimierung unterliegt eigenem Ermessen. ➤ Beispiel: „Ich habe drei kleinere Fahrten zu einer Tour zusammengelegt, um Zeit und Fahrtkosten zu sparen.“ ( nicht Eingruppierungserheblich)
Auswahl und Bestellung von Spezial-Umschlägen (Stadtlogo, Conqueror, etc.) – Gestaltungsspielraum bei Anbieter, Qualität, Layout. ➤ Ermessensspielraum in der Produktauswahl und beim Design (nicht Eingruppierungserheblich)
Das sind aber m.E. alles keine Entscheidungen, die im Bereich eines rechtlichen Ermessens liegen und somit eine höhere EG als 6 rechtfertigen.