Autor Thema: welche EG wäre gerecht?  (Read 7740 times)

Pixelfreak2005

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welche EG wäre gerecht?
« am: 16.05.2025 08:15 »
Guten Tag,

ich bin neu hier und finde es toll, wenn man die Allgemeinheit fragen kann und sich nicht immer auf AG Aussagen verlassen muss.
Zu meiner Frage: ich arbeite seit nun 14 Jahren im TVÖD. 11 Jahre in der Haustechnick und mit dem AG Wechsel zu einer anderen kommune in der "Poststelle".
Ich wurde immer in der EG6 eingruppiert und bin natürlich in der letzten Stufe 6 angelangt.
Zu meinen eigentlichen Aufgaben gehört:

- sämtlicher Posteingang (jeden Tag 10 Uhr bei der Postfiliale abholen) und dessen Verteilung, Rechnungen
  Digitalisieren und in den Rechnungsworkflow laden
- Hausinterne Verteilung von Materialien, hier und da mal mit anpacken....

Jetzt ist letztes Jahr im September der Kollege aus der Beschaffung (EG9b) krankheitsbedingt ausgefallen. Ich wurde direkt gefragt, was ich für Aufgaben übernehmen könnte solange der Kollege ausfällt. Mittlerweile ist klar, dass er nicht mehr kommen wird.

- Also habe ich die Beschaffung komplett übernommen und mich nach und nach in seinen Job eingearbeitet. Aus
  Gründen der DSGVO konnte man ja nicht über die IT an seinen Rechner und somit hatte ich null Dokumentation.
  Ich habe recherchiert und Konten bei den Großhändlern eröffnet um Materialien zu Kaufen, welche ich dann
  Verteile. Für die Verteilung habe ich einen Onlineshop für unser Intranet Programmiert und über diesen wird wie
  bei Amazon das Material bestellt und von mir ausgeliefert. Der Shop hat eine Digitale Lagerhaltung, sodass ich
  bei niedrigem Lagerbestand per Mail gewarnt werde. Ich habe mir also das Leben etwas leichter gemacht.

- Den Fuhrpark mit 5 Kfz habe ich ebenfalls übernommen. Wenn ein Kfz benötigt wird, wird es von mir im
  Buchungskalender eingetragen und zum Zeitpunkt nach Führerscheinkontrolle Schlüssel und Papiere heraus
  gegeben. Ich Terminier die Service Termine und überführe die Kfz dort hin. Reinigung wird ebenfalls von mir
  erledigt. Um Schäden und Bezahlung kümmert sich eine Kollegin. Ich übernehme nur die Abwicklung und
  Regulierung im Schadenfall.

- Buchung von Sitzungszimmern werden von mir im Buchungskalender eingetragen und zum Zeitpunkt die
  Zugänge frei gegeben.

- Revisionen werden von mir vorbereitet. Sei es die Beschilderung, Ausgabe von Revision Materialien oder der
  Postalische Empfang mit Zeit Dokumentation und Übergabe der Dokumente am Revision Tag.

- Dienstags Fahre ich ein Datenband in das Bankschließfach zur Sicherung und Donnerstags wird Standardmäßig
  die Magistratsvorlage und Gremienpost ausgefahren. Nebenbei kommen auch noch Sonderfahrten wie
  Materialverteilung an Außenstellen dazu.

- Erstellung von Eigenbelegen zur Zahlungsabwicklung, Interne Verrechnungen der Außenstellen, Umlaufmappe
  mit Behörden Zeitschriften Dokumentieren und in den Umlauf bringen.

- Führen einer Handkasse zur Auszahlung von Privat Vorlagen

- Wechsel sämtlicher Druckpatronen im ganzen Haus. Druckpapier Verteilung

- Abwicklung der Entsorgung von Datenmüll und DGVO basierenden Schriftstücken

- Bestellung und Abwicklung von Speziellen Umschlägen mit Stadt Logo und BGM und ESTR Umschläge in
  Conqueror mit Aufschriften

Ich habe garantiert noch Dinge vergessen, aber das ist so der Großteil meiner Arbeiten.
Ich habe Anfang diesen Jahres einen Antrag nach TVÖD §14 Abs.1 schriftlich gestellt, welcher abgelehnt wurde. Grund die höherwertigen Tätigkeiten wurden anderweitig im Amt verteilt. meines Wissens sind das Abwicklung Jobticket, Rechnungsprüfung, Telefon Rechnungen und Leasing Verträge.

Im letzten Jahr habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt, welcher ebenfalls von der KGSt in der EG6 eingestuft wurde. Da ich solch einen Antrag das erste mal gestellt habe und keinerlei Erfahrung damit habe, habe ich alles niedergeschrieben und der 9a gegenüber gestellt. Dies habe ich abgegeben, wo es letztendlich nach 4 Monaten an die KGSt von meiner Amtsleitung übermittelt wurde. Vor 2 Wochen habe ich von der Stellvertretenden Personalchefin die Ablehnung einer Höhergruppierung bekommen.
Ich habe im Haus gehört, dass der Ablauf in meinem Fall nicht richtig oder Fair war. Es würde wohl einen Vordruck geben, welchen ich ausgefüllt der Amtsleitung übergebe. Die ihre Beurteilung dazu schreibt und es mit noch einmal vor Übersendung zur KGSt zur Durchsicht gibt oder gemeinsam überschaut.
Nach Eingang der Beurteilung seitens KGSt setzt man sich zusammen und bespricht die Beurteilung.

Die Sache ärgert mich enorm, weil ich die Mehrarbeit übernommen habe und Gas gegeben habe um das Rad am laufen zu halten und man mir keinerlei entgegen kommt und denke auch die Fairness fehlt.

Wir seht Ihr die ganze Sache?

VIELEN DANK

oberhaeo

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #1 am: 16.05.2025 08:36 »
Guten Morgen!

Ich wünsche echt jedem das Gehalt, was derjenige sich erhofft. Wenn ich Deine Tätigkeiten jedoch betrachte, dann, auch ohne Kenntnis der Anteile an der Stelle, assoziiere ich bei uns im Haus Personen mit der EG 6.

Was hat bei mir geholfen ... ich habe interne Ausschreibungen durchforstet und bin dann zu einer der Vorgesetzten gegangen, die für diese Stelle zuständig war. Diese Person lief dann zu meiner Vorgesetzten, die mich daraufhin ansprach. Diese hat mich unterstützt bei der Höhergruppierung von der 9a in die 10.
Allerdings übe ich auch tatsächlich Tätigkeiten der EG 10 aus ...

Warten wir also mal die Resonanzen der Mitglieder ab, die sich besser mit dem TV auskennen als ich.

Bei der Programmiergeschichte solltest Du versuchen nachzuweisen, was Du an Arbeitserleichterung und -ersparnis geschaffen hast. Da dies eine einmalige Geschichte ist, könntest Du hier vielleicht einen Verbesserungsvorschlag einreichen?!
Bei uns hätte es einen feuchten Händedruck oder alternativ einen Blumenstrauß gegeben, daher hatte ich meine Programmierungen gar nicht erst eingereicht.

Ich drücke Dir die Daumen!

Pixelfreak2005

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #2 am: 16.05.2025 09:12 »
Danke für deine Antwort.

natürlich möchte ich keine EG10, da bei mir mit der EG 9a Schluss ist. Ich habe eine Abgeschlossene Ausbildung im Elektrohandwerk und Hessen`s zweitbeste Prüfung geschrieben. Bringt mir am Ende des Tages nüscht.
Ich arbeite dennoch 100% selbstständig und durch Vorkenntnisse absolviere ich meine Arbeiten zielstrebig und Zeitnah. Ich bringe mich ein und durch den Shop und meine Preis Recherchen habe ich schon sehr viel Geld eingespart. Die Arbeitsprozesse somit optimiert um die Aufgaben der Beschaffung mit aufzufangen.
Und am Ende verarbeite ich 1,5 Stellen. Es geht mir nur um den Umgang mit der Situation und eine reale Einschätzung meiner Leistung

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #3 am: 16.05.2025 09:19 »
Bei den Tätigkeiten sehe ich gründliche Fachkenntnisse, ggf. auch vielseitige Fachkenntnisse. Selbständige Leistungen jedoch nicht. Insoweit ist die E6 zutreffend.

Gerechtigkeit, Gasgeben, Mehrarbeit und Fairness haben keine Relevanz bei der Eingruppierung. Ein Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht vorgesehen.

Pixelfreak2005

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #4 am: 16.05.2025 09:38 »
Guten Morgen @Organisator

meine Arbeit ist zu 100% selbstständig. Ich benötige keinerlei Unterstützung oder Hilfe in Form von Vorbereitungen.
Die Beschaffung ist zu 100% selbständig, Anfragen sind selbständig, Terminierungen ebenfalls. Ich sehe jetzt nichts wo ich sagen kann okay das ist eine Arbeit, die wir zu zweit machen.
Was sind den Minderwertige und höherwertige Tätigkeiten. Mir wurde gesagt, dass die Höherwertigen Tätigkeiten im Amt verteilt wurden. Meine Arbeiten sind ja nicht minderwertig, da ich zum Bleistift mit meiner Rechnungsdigitalisierung den Rechnungsworkflow also die Stadtkasse bediene. Ohne diese Tätigkeit hat die Stadtkasse rund 30% weniger Arbeit.

Danke

Der Geograph

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #5 am: 16.05.2025 09:39 »
Sehe hier maximal eine EG 6 - höherwertige dauerhaft übertragene Tätigkeiten sehe ich hier nicht.

MMn ist hier alles korrekt abgelaufen.

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #6 am: 16.05.2025 10:08 »
Guten Morgen @Organisator

meine Arbeit ist zu 100% selbstständig. Ich benötige keinerlei Unterstützung oder Hilfe in Form von Vorbereitungen.
Die Beschaffung ist zu 100% selbständig, Anfragen sind selbständig, Terminierungen ebenfalls. Ich sehe jetzt nichts wo ich sagen kann okay das ist eine Arbeit, die wir zu zweit machen.
Was sind den Minderwertige und höherwertige Tätigkeiten. Mir wurde gesagt, dass die Höherwertigen Tätigkeiten im Amt verteilt wurden. Meine Arbeiten sind ja nicht minderwertig, da ich zum Bleistift mit meiner Rechnungsdigitalisierung den Rechnungsworkflow also die Stadtkasse bediene. Ohne diese Tätigkeit hat die Stadtkasse rund 30% weniger Arbeit.

Danke

selbständige Leistungen im Tarifsinne bedeuten einen eigenen Ermessens-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum unter Anwendung gründlich, vielseitiger Fachkenntnisse. Dies vermag ich nicht zu erkennen.

Wenn man sich die Tätigkeiten genauer anschaut, eigentlich auch nur gründliche Fachkenntnisse im Bereich Beschaffung. Insoweit bist Du mit einer E6 recht gut bedient.


FearOfTheDuck

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #7 am: 16.05.2025 11:05 »
Im Übrigen wäre bei dir grundsätzlich auch nicht bei EG 9a Schluss. Dazu müsstest du allerdings höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, da man entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Bei den von die vorgetragenen Aufgaben, schließe ich mich meinen Vorrednern an und halte die EG 6 für durchaus angemessen.

Die Wertigkeit einer Aufgabe lässt sich anhand der Entgeltordnung ablesen. Höherwertig wäre dann alles, was nicht deiner derzeitigen EG entspricht. Wenn man in deinem Fall die höherwertigen Anteile des Vorgängers anderweitig vergeben hat und nur Tätigkeiten der EG 6 an dich gingen, ist auch hier insoweit aller korrekt gelaufen.

Fragmon

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #8 am: 16.05.2025 11:14 »
Wie die Vorredner/innen sagten, benötigt man über E6 selbständige Leistungen (nicht verwechseln mit selbstständigen Arbeiten). Dahinter verbirgt sich vielmehr ein Ermessensspielraum. Aufgaben mit gebundenen Entscheidungen erfüllen dieses Tarifmerkmal nicht.

Deine Aufgaben ohne Ermessensspielraum:

Posteingang abholen und verteilen – tägliche Pflichtaufgabe, klare Zeitvorgabe.
➤ Gebunden

Rechnungen digitalisieren und in den Workflow laden – standardisierter Prozess nach festem Schema.
➤ Gebunden

Hausinterne Materialverteilung / mit anpacken – Ausführung nach Bedarf, aber ohne Entscheidungsspielraum über das Ob.
➤ Gebunden

Fuhrparkverwaltung (Fahrzeugvergabe, Termine, Reinigung) – organisatorisch vorgegeben, Verwaltungsabläufe sind geregelt.
➤ Gebunden

Führerscheinkontrolle & Schlüsselvergabe – rechtlich vorgegebene Pflicht.
➤ Gebunden

Buchung von Sitzungszimmern, Freigabe der Zugänge – i. d. R. nach Verfügbarkeit und festgelegten Buchungsvorgaben.
➤ Gebunden

Datenbandsicherung & Standardfahrten – fester Wochenturnus.
➤ Gebunden

Entsorgung von Datenmüll und DSGVO-Schriftstücken – rechtlich zwingend geregelter Vorgang.
➤ Gebunden

Wechsel von Druckpatronen & Papierverteilung – rein technische, ablauforientierte Tätigkeit.
➤ Gebunden

Erstellung von Eigenbelegen, interne Verrechnungen – erfolgt nach Haushalts- und Kassenrecht.
➤ Gebunden

Führen der Handkasse – Vorgaben durch Kassen- und Rechnungswesen, kaum Spielraum.
➤ Gebunden

Umlaufmappe mit Zeitschriften erstellen – Routineaufgabe mit festem Adressatenkreis.
➤ Gebunden

Vorbereitung von Revisionen (Beschilderung, Empfang, Ausgabe) – folgt Ablaufplan, kein wesentlicher Spielraum.
➤ Gebunden

Einzig diese Aufgaben könnten einen Ermessenspielraum bieten:

Materialbeschaffung (nach Ausfall des Kollegen übernommen):
- der Auswahl von Lieferanten,
- dem Umfang der Vorratshaltung,
- der Preis-/Leistungsabwägung,
- der Gestaltung der Abläufe (Onlineshop, Lagerwarnung).
➤ Beispiel für Ermessensentscheidung:
„Ich habe bewusst auf Anbieter A verzichtet, da bei Anbieter B die Lieferzeit verlässlich ist und wir Versorgungssicherheit brauchen.“

Programmierung eines Onlineshops mit automatischer Lagerverwaltung – freiwillige, optimierende Maßnahme. ➤ Ermessensentscheidung im Wie der Umsetzung (aber da freiwillig keine Übertragung durch AG)

Sonderfahrten zu Außenstellen – Terminierung, Bündelung, Optimierung unterliegt eigenem Ermessen. ➤ Beispiel: „Ich habe drei kleinere Fahrten zu einer Tour zusammengelegt, um Zeit und Fahrtkosten zu sparen.“ ( nicht Eingruppierungserheblich)

Auswahl und Bestellung von Spezial-Umschlägen (Stadtlogo, Conqueror, etc.) – Gestaltungsspielraum bei Anbieter, Qualität, Layout. ➤ Ermessensspielraum in der Produktauswahl und beim Design (nicht Eingruppierungserheblich)


Das sind aber m.E. alles keine Entscheidungen, die im Bereich eines rechtlichen Ermessens liegen und somit eine höhere EG als 6 rechtfertigen.

NWB

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #9 am: 16.05.2025 15:57 »
Klingt für mich nach Aufgaben des Büroservice. Da ist bei uns auch bei EG6 Schluss.

SozPädBW

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« Antwort #10 am: 16.05.2025 17:41 »
E5

DiVO

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #11 am: 19.05.2025 07:04 »
Wie bereits viele geschrieben haben, ist das aus meiner Sicht auch ganz klassisch E6 und ich sehe da auch keine wirklich höherwertige Tätigkeit enthalten.

ElBarto

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #12 am: 19.05.2025 07:37 »
Vollständige Beschaffung mit Ausschreibung usw. wäre bei uns 9B.

Da fehlt aber Job-Ticket usw.

Du hast auf jeden fall andere Aufgaben übernommen und alles höherwertige können sie garnicht weggeschafft haben. Also wäre eine EG 8 vielleicht verhandelbar.

Zu dem in Eigenleistung programmierten Onlineshop usw. würde ich versuchen im Rahmen des betrieblichen Vorschlags- und Verbesserungswesens eine Einmalzahlung oder einen laufenden Zuschlag zu erhalten.
Denn das Ding scheint mir einiges an Arbeit zu sparen, war nicht dein Aufgabenbereich (Programmierung). Entwickelt hast Du das natürlich zuhause in der Freizeit bis es Einführungsreif war.

Dann wird noch der Datenschützer kommen und eine Verfahrensbeschreibung wollen.

Ich drücke auf jeden Fall die Daumen.

brian

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #13 am: 19.05.2025 08:43 »
Eingruppierung ist nicht verhandelbar.

DiVO

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #14 am: 19.05.2025 08:49 »
Zu dem in Eigenleistung programmierten Onlineshop usw. würde ich versuchen im Rahmen des betrieblichen Vorschlags- und Verbesserungswesens eine Einmalzahlung oder einen laufenden Zuschlag zu erhalten.
Denn das Ding scheint mir einiges an Arbeit zu sparen, war nicht dein Aufgabenbereich (Programmierung). Entwickelt hast Du das natürlich zuhause in der Freizeit bis es Einführungsreif war.
Naja, hier setze ich die eigene Leistung auch eher gering an. Wenn das im Rahmen des bereits etablierten Intranets erfolgte, wurde einfach in das bestehende CMS eine neue Seite eingefügt. Dafür benötigt es weniger Programmier-Fähigkeiten als für eine größere Pivot-Tabelle. Solche Seiten zu "programmieren" macht bei uns die 62-jährige Team-Assistenz in E6.