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welche EG wäre gerecht?

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Organisator:

--- Zitat von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 07:39 ---Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.

--- End quote ---

Die Tätigkeitsdarstellung ändert sich, wenn dein Arbeitgeber dir eine neue Tätigkeitsdarstellung aushändigt. Aktivitäten des Arbeitnehmers haben keinen Einfluss auf die Tätigkeitsdarstellung.

Konkret bedeutet das, dass dein Arbeitgeber anhand eines Schreibens von dir prüfen kann, inwieweit er andere bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen kann. Er kann es aber auch genausogut seinlassen.

Rein inhaltlich sehe ich aber weiterhin keine Tätigkeiten, die selbständige Leistungen im Sinne der Entgeltordnung beinhalten.

ich1974:
Man hätte auch den AG aus dem Antrag rausstreichen sollen.

Pixelfreak2005:

--- Zitat von: Organisator am 22.05.2025 08:26 ---
--- Zitat von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 07:39 ---Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.

--- End quote ---

Die Tätigkeitsdarstellung ändert sich, wenn dein Arbeitgeber dir eine neue Tätigkeitsdarstellung aushändigt. Aktivitäten des Arbeitnehmers haben keinen Einfluss auf die Tätigkeitsdarstellung.

Konkret bedeutet das, dass dein Arbeitgeber anhand eines Schreibens von dir prüfen kann, inwieweit er andere bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen kann. Er kann es aber auch genausogut seinlassen.

Rein inhaltlich sehe ich aber weiterhin keine Tätigkeiten, die selbständige Leistungen im Sinne der Entgeltordnung beinhalten.

--- End quote ---

ich meine kann man mir die Arbeiten, welche ich vertretungsweise seit dem September 24 übernommen habe und ich im Antrag beschrieben habe dauerhaft übertragen? Wenn ja wäre das ja echt mies. Mann stellt was in Aussicht  und lässt einarbeiten und gibt etwas Leine und am Ende wird es ohne höhere Besoldung einfach fest zu deinen Aufgaben.

Danke

MoinMoin:
Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

Organisator:

--- Zitat von: Pixelfreak2005 am 22.05.2025 09:57 ---ich meine kann man mir die Arbeiten, welche ich vertretungsweise seit dem September 24 übernommen habe und ich im Antrag beschrieben habe dauerhaft übertragen? Wenn ja wäre das ja echt mies. Mann stellt was in Aussicht  und lässt einarbeiten und gibt etwas Leine und am Ende wird es ohne höhere Besoldung einfach fest zu deinen Aufgaben.

Danke

--- End quote ---

Dein AG kann unter den von Moin genannten Voraussetzungen beliebig Aufgaben übertragen.
Nochmal zur Klarstellung - mehr Geld gibt es nur, wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, die eine Höhergruppierung auslösen. In deinem Fall, müssten sie zu mindestens 20% selbständige Leistungen (unter der Anwendung von gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) beinhalten. Dies sehe ich bei keinem von dir beschriebenen Arbeitsvorgängen.

Klar ist es unschön, wenn dich dein AG mit irgendwelchen Versprechen ködert, tariflich gesehen ist jedoch alles korrekt.

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