Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
welche EG wäre gerecht?
Der Geograph:
Sehe hier maximal eine EG 6 - höherwertige dauerhaft übertragene Tätigkeiten sehe ich hier nicht.
MMn ist hier alles korrekt abgelaufen.
Organisator:
--- Zitat von: Pixelfreak2005 am 16.05.2025 09:38 ---Guten Morgen @Organisator
meine Arbeit ist zu 100% selbstständig. Ich benötige keinerlei Unterstützung oder Hilfe in Form von Vorbereitungen.
Die Beschaffung ist zu 100% selbständig, Anfragen sind selbständig, Terminierungen ebenfalls. Ich sehe jetzt nichts wo ich sagen kann okay das ist eine Arbeit, die wir zu zweit machen.
Was sind den Minderwertige und höherwertige Tätigkeiten. Mir wurde gesagt, dass die Höherwertigen Tätigkeiten im Amt verteilt wurden. Meine Arbeiten sind ja nicht minderwertig, da ich zum Bleistift mit meiner Rechnungsdigitalisierung den Rechnungsworkflow also die Stadtkasse bediene. Ohne diese Tätigkeit hat die Stadtkasse rund 30% weniger Arbeit.
Danke
--- End quote ---
selbständige Leistungen im Tarifsinne bedeuten einen eigenen Ermessens-, Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum unter Anwendung gründlich, vielseitiger Fachkenntnisse. Dies vermag ich nicht zu erkennen.
Wenn man sich die Tätigkeiten genauer anschaut, eigentlich auch nur gründliche Fachkenntnisse im Bereich Beschaffung. Insoweit bist Du mit einer E6 recht gut bedient.
FearOfTheDuck:
Im Übrigen wäre bei dir grundsätzlich auch nicht bei EG 9a Schluss. Dazu müsstest du allerdings höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommen, da man entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Bei den von die vorgetragenen Aufgaben, schließe ich mich meinen Vorrednern an und halte die EG 6 für durchaus angemessen.
Die Wertigkeit einer Aufgabe lässt sich anhand der Entgeltordnung ablesen. Höherwertig wäre dann alles, was nicht deiner derzeitigen EG entspricht. Wenn man in deinem Fall die höherwertigen Anteile des Vorgängers anderweitig vergeben hat und nur Tätigkeiten der EG 6 an dich gingen, ist auch hier insoweit aller korrekt gelaufen.
Fragmon:
Wie die Vorredner/innen sagten, benötigt man über E6 selbständige Leistungen (nicht verwechseln mit selbstständigen Arbeiten). Dahinter verbirgt sich vielmehr ein Ermessensspielraum. Aufgaben mit gebundenen Entscheidungen erfüllen dieses Tarifmerkmal nicht.
Deine Aufgaben ohne Ermessensspielraum:
Posteingang abholen und verteilen – tägliche Pflichtaufgabe, klare Zeitvorgabe.
➤ Gebunden
Rechnungen digitalisieren und in den Workflow laden – standardisierter Prozess nach festem Schema.
➤ Gebunden
Hausinterne Materialverteilung / mit anpacken – Ausführung nach Bedarf, aber ohne Entscheidungsspielraum über das Ob.
➤ Gebunden
Fuhrparkverwaltung (Fahrzeugvergabe, Termine, Reinigung) – organisatorisch vorgegeben, Verwaltungsabläufe sind geregelt.
➤ Gebunden
Führerscheinkontrolle & Schlüsselvergabe – rechtlich vorgegebene Pflicht.
➤ Gebunden
Buchung von Sitzungszimmern, Freigabe der Zugänge – i. d. R. nach Verfügbarkeit und festgelegten Buchungsvorgaben.
➤ Gebunden
Datenbandsicherung & Standardfahrten – fester Wochenturnus.
➤ Gebunden
Entsorgung von Datenmüll und DSGVO-Schriftstücken – rechtlich zwingend geregelter Vorgang.
➤ Gebunden
Wechsel von Druckpatronen & Papierverteilung – rein technische, ablauforientierte Tätigkeit.
➤ Gebunden
Erstellung von Eigenbelegen, interne Verrechnungen – erfolgt nach Haushalts- und Kassenrecht.
➤ Gebunden
Führen der Handkasse – Vorgaben durch Kassen- und Rechnungswesen, kaum Spielraum.
➤ Gebunden
Umlaufmappe mit Zeitschriften erstellen – Routineaufgabe mit festem Adressatenkreis.
➤ Gebunden
Vorbereitung von Revisionen (Beschilderung, Empfang, Ausgabe) – folgt Ablaufplan, kein wesentlicher Spielraum.
➤ Gebunden
Einzig diese Aufgaben könnten einen Ermessenspielraum bieten:
Materialbeschaffung (nach Ausfall des Kollegen übernommen):
- der Auswahl von Lieferanten,
- dem Umfang der Vorratshaltung,
- der Preis-/Leistungsabwägung,
- der Gestaltung der Abläufe (Onlineshop, Lagerwarnung).
➤ Beispiel für Ermessensentscheidung:
„Ich habe bewusst auf Anbieter A verzichtet, da bei Anbieter B die Lieferzeit verlässlich ist und wir Versorgungssicherheit brauchen.“
Programmierung eines Onlineshops mit automatischer Lagerverwaltung – freiwillige, optimierende Maßnahme. ➤ Ermessensentscheidung im Wie der Umsetzung (aber da freiwillig keine Übertragung durch AG)
Sonderfahrten zu Außenstellen – Terminierung, Bündelung, Optimierung unterliegt eigenem Ermessen. ➤ Beispiel: „Ich habe drei kleinere Fahrten zu einer Tour zusammengelegt, um Zeit und Fahrtkosten zu sparen.“ ( nicht Eingruppierungserheblich)
Auswahl und Bestellung von Spezial-Umschlägen (Stadtlogo, Conqueror, etc.) – Gestaltungsspielraum bei Anbieter, Qualität, Layout. ➤ Ermessensspielraum in der Produktauswahl und beim Design (nicht Eingruppierungserheblich)
Das sind aber m.E. alles keine Entscheidungen, die im Bereich eines rechtlichen Ermessens liegen und somit eine höhere EG als 6 rechtfertigen.
NWB:
Klingt für mich nach Aufgaben des Büroservice. Da ist bei uns auch bei EG6 Schluss.
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