Autor Thema: welche EG wäre gerecht?  (Read 7327 times)

FearOfTheDuck

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #30 am: 21.05.2025 15:06 »
ohhha viele Antworten.


Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.

Das klingt tatsächlich so, als wäre einzig der AG der Nutznießer. Wenn der AG nicht gewillt ist, dir höherwertige Aufgaben zu übertragen, schaust du leider in die Röhre.  :-\

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #31 am: 21.05.2025 15:29 »
ohhha viele Antworten.


Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.

Das klingt tatsächlich so, als wäre einzig der AG der Nutznießer. Wenn der AG nicht gewillt ist, dir höherwertige Aufgaben zu übertragen, schaust du leider in die Röhre.  :-\

So ist das - es kommt auf die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an. Arbeitseinsatz über das vertraglich geschuldete Maß hinaus ist tariflich nicht relevant.

Allerdings kann ich den Personalbereich auch insoweit verstehen, dass ich in dem beschriebenen Tätigkeitsfeld keinen Arbeitsvorgang sehe, der um selbständige Leistungen angereichert werden könnte.

dregonfleischer

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #32 am: 21.05.2025 16:45 »
Bei uns im Haus sind alle in der Hausverwaltung die Beschaffung machen in der EG 8

FearOfTheDuck

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #33 am: 21.05.2025 18:20 »
ohhha viele Antworten.


Ich komm mir da auf gut deutsch verarscht vor. Ich habe alle Arbeitsprozesse optimiert um andere Aufgaben zu übernehmen am Ende eine Höhergruppierung durch zu bekommen. Jetzt weis ich nicht was das Personalamt an KGSt übersendet hat. Habe ja nur die Absage mit die Stelle XY bleibt in der 6 von der Personalleitung bekommen.


Das klingt tatsächlich so, als wäre einzig der AG der Nutznießer. Wenn der AG nicht gewillt ist, dir höherwertige Aufgaben zu übertragen, schaust du leider in die Röhre.  :-\

So ist das - es kommt auf die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten an. Arbeitseinsatz über das vertraglich geschuldete Maß hinaus ist tariflich nicht relevant.

Allerdings kann ich den Personalbereich auch insoweit verstehen, dass ich in dem beschriebenen Tätigkeitsfeld keinen Arbeitsvorgang sehe, der um selbständige Leistungen angereichert werden könnte.

Das ja. Dass der AG die höherwertigen Anteile anderweitig vergeben hat, ist legitim. Sofern man dem TE zuvor anderes suggeriert hat, wäre es schon ein wenig mies. Ich nehme aber auch an, dass der AN nichts schriftlich hat. (?)

Pixelfreak2005

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #34 am: 22.05.2025 07:39 »
Genau das ist das Ding worauf ich rein gefallen bin. Ich bin nach kurz nach meiner Probezeit zu meinem Amtsleiter und habe ihn gefragt, was den so in Zukunft für mich drin wäre und er meinte er sieht mich nach dem Rentenausscheid des Kollegen klar in der Beschaffung. Aus diesem Grund habe ich gas gegeben und mich dort eingearbeitet und alles in Perfektion gebracht. Mein erstelltes Shop System kommt super gut an und die Mitarbeite geben auch ein großes lob ab.
Nein ich habe natürlich nichts schriftlich. Genau man verwehrt mir die höherwertigen Tätigkeiten und hat jetzt nach dem Ausscheiden des Kollegen die Stelle so ausgeschrieben, dass ich mich nicht intern Bewerben kann. Mit zubringen sind Bachelor oder Verwaltungsausbildung mit Erfahrung.
Ich komme vom Bau und war in einer Anderen kommune 11 Jahre in der Haustechnik.
Ich habe letztendlich jetzt nach meinem Urlaub ein paar Zeilen an meinen Amtsleiter geschrieben, dass es in meinen Augen nicht Fair ist, wie man mit meiner Person und Aufgabenbereiche umgeht. Unter anderem habe ich ihn gefragt warum er mir nicht gesagt hat, dass es in der Personalabteilung ein Formular für den Antrag gibt. Dann hätte ich keine drei Seiten schreiben müssen, die am Ende für die Katz sind.

Gestern musste ich dann antanzen und mein Amtsleiter/Personalchef war nicht gut drauf. Er meinte ich würde ihn persönlich angreifen, da er Kollegialerweise mein Schreiben ja in das Dokument übertragen hätte und an die KGSt übersendet hat. Gesehen habe ich aber nicht was er übersendet hat. Man kann es ja auch in eine Richtung lenken. Ich finde es halt fragwürdig, dass man Aussicht auf höherwertige Tätigkeiten gibt und wenn man sich in alles eingearbeitet hat, es an andere vergibt.
Im Privatleben nennt man das arglistige Täuschung!! Rückradslos

Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.
 
Ich habe ja nichts zu verbergen und Hänge einfach mal meinen Antrag an. Und warte auf eure Eindrücke und Posts

Vielen Dank an alle

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #35 am: 22.05.2025 08:26 »
Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.

Die Tätigkeitsdarstellung ändert sich, wenn dein Arbeitgeber dir eine neue Tätigkeitsdarstellung aushändigt. Aktivitäten des Arbeitnehmers haben keinen Einfluss auf die Tätigkeitsdarstellung.

Konkret bedeutet das, dass dein Arbeitgeber anhand eines Schreibens von dir prüfen kann, inwieweit er andere bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen kann. Er kann es aber auch genausogut seinlassen.

Rein inhaltlich sehe ich aber weiterhin keine Tätigkeiten, die selbständige Leistungen im Sinne der Entgeltordnung beinhalten.
« Last Edit: 22.05.2025 08:41 von Organisator »

ich1974

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #36 am: 22.05.2025 09:07 »
Man hätte auch den AG aus dem Antrag rausstreichen sollen.

Pixelfreak2005

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #37 am: 22.05.2025 09:57 »
Mich würde brennen interessieren, ob meine alte Stellenbeschreibung auf die ich mich beworben habe, jetzt mit dem Antrag der Höhergruppierung ändert, weil ich da die Mehrarbeit mit integriert habe. Und eine Weiterbildung machen muss, die ich ebenfalls in Aussicht gestellt habe.
Eben war ich hinten in der Personalabteilung und in meiner Akte ist nicht mein Stellenprofil oder Stellenausschreibung zu finden. Bei Interamt ist sie auch nicht mehr im Gegensatz zu anderen zu finden.

Die Tätigkeitsdarstellung ändert sich, wenn dein Arbeitgeber dir eine neue Tätigkeitsdarstellung aushändigt. Aktivitäten des Arbeitnehmers haben keinen Einfluss auf die Tätigkeitsdarstellung.

Konkret bedeutet das, dass dein Arbeitgeber anhand eines Schreibens von dir prüfen kann, inwieweit er andere bzw. höherwertige Tätigkeiten übertragen kann. Er kann es aber auch genausogut seinlassen.

Rein inhaltlich sehe ich aber weiterhin keine Tätigkeiten, die selbständige Leistungen im Sinne der Entgeltordnung beinhalten.

ich meine kann man mir die Arbeiten, welche ich vertretungsweise seit dem September 24 übernommen habe und ich im Antrag beschrieben habe dauerhaft übertragen? Wenn ja wäre das ja echt mies. Mann stellt was in Aussicht  und lässt einarbeiten und gibt etwas Leine und am Ende wird es ohne höhere Besoldung einfach fest zu deinen Aufgaben.

Danke

MoinMoin

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #38 am: 22.05.2025 10:07 »
Wenn du Besoldung bekommst, dann kann er alles mit dir machen, weil dann bist du Beamter.

Wenn du Angestellter bist, dann kann er dir mehr oder weniger nach belieben Tätigkeiten zuweisen, solange sich dadurch nicht deine Eingruppierung ändert.
Wenn sich die Eingruppierung ändert, dann gibt es auch mehr Geld oder du lehnst es ab diese Tätigkeiten zu machen.

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #39 am: 22.05.2025 10:19 »
ich meine kann man mir die Arbeiten, welche ich vertretungsweise seit dem September 24 übernommen habe und ich im Antrag beschrieben habe dauerhaft übertragen? Wenn ja wäre das ja echt mies. Mann stellt was in Aussicht  und lässt einarbeiten und gibt etwas Leine und am Ende wird es ohne höhere Besoldung einfach fest zu deinen Aufgaben.

Danke

Dein AG kann unter den von Moin genannten Voraussetzungen beliebig Aufgaben übertragen.
Nochmal zur Klarstellung - mehr Geld gibt es nur, wenn höherwertige Tätigkeiten übertragen werden, die eine Höhergruppierung auslösen. In deinem Fall, müssten sie zu mindestens 20% selbständige Leistungen (unter der Anwendung von gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) beinhalten. Dies sehe ich bei keinem von dir beschriebenen Arbeitsvorgängen.

Klar ist es unschön, wenn dich dein AG mit irgendwelchen Versprechen ködert, tariflich gesehen ist jedoch alles korrekt.

Faunus

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #40 am: 22.05.2025 10:29 »
Übersetztung: Leistung wird beim AG ÖD grundsätzlich nicht bezahlt.
M.M. nach der Hauptgrund, warum der ÖD seit Jahren im Sinkflug ist.

MoinMoin

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #41 am: 22.05.2025 10:34 »
Leistung kann aber im ÖD bezahlt werden und dort wo es gemacht wird, da sind wir in einem flacheren Sinkflug.

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #42 am: 22.05.2025 10:46 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Faunus

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #43 am: 22.05.2025 10:59 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

Organisator

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Antw:welche EG wäre gerecht?
« Antwort #44 am: 22.05.2025 11:02 »
Leistung bringt einen jedoch ins Gespräch, wenn die Vergabe höherwertiger Tätigkeiten ansteht.

Das Karotte-Esel-Prinzip!

So siehts aus. Manchmal hat man Glück, manchmal nicht. Dürfte aber auch außerhalb des öD nicht anders sein.

Ist aber auch irgendwie logisch; die Führungskraft sucht sich natürlich jemand für höherwertige Tätigkeiten aus, der schon gezeigt hat, dass er es auch kann.