Autor Thema: Nachträgliche Risikozuschläge in PKV möglich?  (Read 1013 times)

katika

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Hallo an alle,

ich habe gestern mit einer bereits älteren Kollegin gesprochen, die bei der Bayerischen Versicherung privat versichert ist, sie hat mir erzählt, dass Jahre nach Bestehen des Vertrages noch nachträglich ein Risikozuschlag für eine Erkrankung erhoben wurde, für die sie eine Zeit lang viel abgerechnet hat. Ich bin fast vom Glauben gefallen, weil ich dachte, sobald der Vertrag steht, gibt es keine Erhöhungen mehr aus gesundheitlichen Gründen. Zumindest Brave KI (ich weiß, nicht verlässlich), hat ebenfalls behauptet, dass PKV dies dürfen, sofern es sich um nach dem Vertragsabschluss neu eingetretene Erkrankungen handelt.

Wie sind hier die Erfahrungen?
Bei meiner Kollegin wurde übrigens der Risikozuschlag nach ein paar Jahren wieder zurückgenommen, da sie dann nichts mehr abgerechnet hat. Aber trotzdem! Ich dachte, sowas geht nicht?

Themaster42699

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Antw:Nachträgliche Risikozuschläge in PKV möglich?
« Antwort #1 am: 16.05.2025 12:02 »
Das ist nur nachträglich möglich wenn die Erkrankung schon vor Abschluss bestand und die Versicherung dies hinterher herausbekommen hat

katika

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Antw:Nachträgliche Risikozuschläge in PKV möglich?
« Antwort #2 am: 16.05.2025 13:42 »
Danke für die Klarstellung! So hatte ich das auch recherchiert. Ich hatte sie extra danach gefragt, aber wahrscheinlich hat sie sich nicht mehr dran erinnert, dass das eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung war. Oder vielleicht gab es im 20. Jahrhundert noch andere Spielregeln ;)

Saxum

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Antw:Nachträgliche Risikozuschläge in PKV möglich?
« Antwort #3 am: 26.05.2025 19:51 »
Ja sowas sollte tatsächlich nur in, grob zusammengefasst, zwei Fällen auftreten:

a) vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
b) interner Tarifwechsel, dann aber nur auf die „neu hinzugekommenen“ Leistungen

Fatize

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Antw:Nachträgliche Risikozuschläge in PKV möglich?
« Antwort #4 am: 29.05.2025 09:10 »
Nach Vertragsabschluss dürfen private Krankenversicherungen in Deutschland für neu aufgetretene Erkrankungen oder aufgrund hoher Abrechnungen in der Regel keine neuen, individuellen Risikozuschläge erheben; Beitragserhöhungen erfolgen meist allgemein für den Tarif.
Der von Ihnen geschilderte Fall Ihrer Kollegin ist sehr ungewöhnlich und könnte auf besonderen Vertragsbedingungen, einer anfänglichen Falschangabe oder einem Missverständnis beruhen, da dies nicht der üblichen Praxis entspricht.   attachment style quiz  Internet roadtrip