Autor Thema: Gerechtigkeit des Länderfinanzausgleichs bei Beihilfesätzen von 90 % versus 70%?  (Read 610 times)

Hortensie

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Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

In Bundesländern, die wie Sachsen auch in meinem Fall Fahrkosten gewähren, ist mein "individuelles Problem" doch gelöst.
Ich habe mir einige Beihilferegelungen anderen Bundesländer angesehen: Es ist in einigen Ländern so geregelt, dass Fahrkostenerstattungen möglich sind.

Mein Fall ist mit Sicherheit häufig.
Denn alte Menschen, die schwerst krank sind, gibt es viele. Es werden eher mehr werden, weil die Lebenserwartung immer höher wird.
Und wenn Du Pech hast, kann Dich das auch mal treffen.

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Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

In Bundesländern, die wie Sachsen auch in meinem Fall Fahrkosten gewähren, ist mein "individuelles Problem" doch gelöst.
Ich habe mir einige Beihilferegelungen anderen Bundesländer angesehen: Es ist in einigen Ländern so geregelt, dass Fahrkostenerstattungen möglich sind.

Mein Fall ist mit Sicherheit häufig.
Denn alte Menschen, die schwerst krank sind, gibt es viele. Es werden eher mehr werden, weil die Lebenserwartung immer höher wird.
Und wenn Du Pech hast, kann Dich das auch mal treffen.

Warum sollte man dann anderen Bundesländern die für dich günstige Regelung nehmen wollen?
Und was hat das mit dem Länderfinanzausgleich zu tun?

und für 1.000 € Transportkosten käme ich mindestens 40x zum Arzt und zurück. Ich hoffe, dass ich nie jeden Tax 2x zum Arzt muss.

Hortensie

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Du meinst also, dass nur die Nehmerländer über die Verwendung der Mittel, die sie von den Geberländern erhalten bestimmen dürfen und damit deren Beamte viel besser stellen dürfen, als die Geberländer das tun?

Natürlich. Das wäre genauso als wenn die gesunden privat Krankenversicherten (die also mehr in die PKV einzahlen, als sie rausbekommen) dir Vorschriften machen würden, die du mit deinen höheren Kosten umzugehen hättest.
Stell dir vor, die Versichertengemeinschaft würde sagen, dass nur 100 Euro im Monat Fahrkosten übernommen werden, weil das aus deren Sicht reicht. Wärst du wohl auch nicht mit einverstanden.

Insoweit hast du ein individuelles Problem, welches in anderen Bundesländern scheinbar nicht vorhanden ist und kommst auf die irrwitzige Idee, über den Länderfinanzausgleich anderen diese Leistung nehmen zu wollen. Irgendwie abstus, einerseits etwas vom Sozialstaat zu wollen und gleichzeitig es anderen nehmen zu wollen.

In Bundesländern, die wie Sachsen auch in meinem Fall Fahrkosten gewähren, ist mein "individuelles Problem" doch gelöst.
Ich habe mir einige Beihilferegelungen anderen Bundesländer angesehen: Es ist in einigen Ländern so geregelt, dass Fahrkostenerstattungen möglich sind.

Mein Fall ist mit Sicherheit häufig.
Denn alte Menschen, die schwerst krank sind, gibt es viele. Es werden eher mehr werden, weil die Lebenserwartung immer höher wird.
Und wenn Du Pech hast, kann Dich das auch mal treffen.

Warum sollte man dann anderen Bundesländern die für dich günstige Regelung nehmen wollen?
Und was hat das mit dem Länderfinanzausgleich zu tun?

und für 1.000 € Transportkosten käme ich mindestens 40x zum Arzt und zurück. Ich hoffe, dass ich nie jeden Tax 2x zum Arzt muss.


Zur Deinem ersten Punkt:
Ich will den Beamten in anderen Bundesländern nicht die für sie günstige Regelung nehmen, sondern ich will dass BaWü möglichst auch eine Regelung anbietet, die krasse Benachteiligungen vermeidet.
Ich hätte sicher nicht dieses Thema eröffnet, wenn ich nur geringe Fahrten hätte.

Zum 2. Punkt:
Du hast sicher nicht bedacht, was ein Rollstuhl-Taxi kostet, wenn Du von ca. 25 € pro Fahrt ausgehst (1000 geteilt durch 40).
Mit 25,-€ kommt Du bei Nutzung eines Rollstuhl-Taxis nicht vom Norden nach Süden in einer Kleinstadt.

Ich nenne beispielhaft einige über den Taxirechner ermittelten Preise (mit geschätzten Zuschlägen für ein Rollstuhl-Taxi), damit Du eine Vorstellung über die aktuellen Taxikosten hast:

-Fahrt mit Rollstuhl-Taxi zur nächsten Uniklinik hin und zurück rd. 240,-€ (der Taxirechner rechnet hier die Landstraße, obwohl Taxis und viele Bürger oft die Autobahn benutzen.)

-Fahrt zum Hausarzt hin u. zurück: ~ 57,-€ ( rd. 5 km einfach)

-Fahrt zu einem niedergelassenem Facharzt (andere Stadt): hin und zurück mind. 90,- € ( Berechnung mit nur 13 km einfach), wobei die meisten Fachärzte weiter als 13 km entfernt sind).

Ich muss aber nicht nur zu einem niedergelassenen Facharzt, sondern zu mehreren, die entweder in der Uniklinik, anderen Kliniken oder in niedergelassenen Arztpraxen tätig sind.
Auch kommen bei mir Fahrten zu noch weiter entfernten Kliniken vor: Eine mit Taxi-Kosten von 275;-€ für eine einfache Fahrt (102 km lt Taxirechner). Dorthin sollte ich mind. 1 x pro Jahr zur Untersuchung.
Noch unberücksichtigt sind die Fahrten zur Physiotherapie, die man bei meiner Erkrankung lebenslang machen soll und zu anderen Therapien und Behandlungen.
Auf 1.000 € im Durchschnitt würde ich wohl kommen und da man mit zunehmendem Alter kränker wird, werden die Kosten nicht sinken.
Ich bin seit > 10 Jahren zu 100 % schwerbehindert (zuvor ab ~1996 50 u. 80) und habe nicht nur eine schwere Krankheit. Davon ist eine eine sog. Multisystemerkrankung. Letzteres bedeutet, dass man auf vielen med. Fachgebieten krank wird.


« Last Edit: 31.10.2025 13:44 von Hortensie »

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Zur Deinem ersten Punkt:
Ich will den Beamten in anderen Bundesländern nicht die für sie günstige Regelung nehmen, sondern ich will dass BaWü möglichst auch eine Regelung anbietet, die krasse Benachteiligungen vermeidet.
Ich hätte sicher nicht dieses Thema eröffnet, wenn ich nur geringe Fahrten hätte.
Das las sich erst etwas anders, als du Sachsen den Umgang mit den Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich vorschreiben wolltest. Danke für die Klarstellung.

Zum 2. Punkt:
Du hast sicher nicht bedacht, was ein Rollstuhl-Taxi kostet, wenn Du von ca. 25 € pro Fahrt ausgehst (1000 geteilt durch 40).
(...)

Richtig, ich habe Rollstuhlfahrten mit Uber bedacht, die bei meinem Besipiel bei 15 € pro Fahrt liegen (rund 5 Kilometer einfach).

Ging auch eher darum mal die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Und das ist doof, wenn du das selber zahlen musst.

Hortensie

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Zitat aus dem letzten Post:
"Richtig, ich habe Rollstuhlfahrten mit Uber bedacht, die bei meinem Besipiel bei 15 € pro Fahrt liegen (rund 5 Kilometer einfach).

Ging auch eher darum mal die Kosten, Häufigkeiten und Wege zu überdenken und Alternativen im Hinterkopf zu haben. Jede Fahrt einzeln und mit dem Taxi ist mit Sicherheit die teuerste Variante. Und das ist doof, wenn du das selber zahlen musst."

Taxikosten können regional unterschiedlich hoch sein.
Der Taxirechner zeigt für knapp 5 km einfacher Entfernung bei mir 19 Euro an. Dazu kommen aber bei Rollstuhl-Taxis die Zuschläge, die man mir mit rd. 15 Euro angegeben hat (pro einfacher Fahrt). Vermutlich kann man hier noch handeln oder sparen, wenn der Aufwand geringer ist (je nach Rollstuhl-Typ denke ich, dass der Aufwand unterschiedlich hoch ist).
Bei weit entfernten Arztpraxen wird es kaum ohne Taxi gehen. Denn bei langen Strecken übermüde ich leicht. Außerdem würde ich einen "Ladeboy" benötigen.
AlLerdings habe ich das noch nie probiert und ich habe im Stehen fast kein Gleichgewicht mehr, was aber beim Verladen wichtig wäre.
Im Nahbereich könnte ich vielleicht mit einem "Ladeboy" zum Verladen des Rollstuhls selbst fahren.

Ein Ladeboy wäre aber auch hilfreich, wenn ich zB zum Einkaufen gefahren werde und der Fahrer den Ladeboy bedient. Denn nur zu Hause rumsitzen, wie ich es seit fast 2 Jahren tun muss, ist für die Gesundheit nicht förderlich. Mein BMI ist davon deutlich angestiegen.


MisterMarc

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Ich denke auch, dass hier zwei Dinge strukturell vermischt werden, die systematisch nichts miteinander zu tun haben (Länderfinanzausgleich und Beihilfesätze Sachsen<->BaWü).

Es ist meiner Meinung nach simpler:
Die Prioritäten der baden-württembergischen Landesregierung liegen halt offensichtlich woanders als bei deren Landes- und Kommunalbeamten, was man ferner auch an den zahlreichen Argumenten für die Verfassungswidrigkeit der BaWü-Besoldung sieht, die durch vergangene teils fragwürdige Maßnahmen des Landesgesetzgebers (u.a. BVAnp-ÄG 2022 sowie BVAnp-ÄG 2024/2025) sogar weiter bzw. noch zusätzlich untermauert wurden.



« Last Edit: 31.10.2025 16:27 von MisterMarc »

clarion

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Aber wenn Du kaum frei stehen kannst, kriegst Du doch aG.

Und wenn Du so oft gefahren werden musst, warum suchst Du Dir nicht einen Rentner mit Auto, der dazu verdienen möchte und Dich gegen Entgelt kutschiert? Das dürfte billiger als ein Taxi sein. Anscheinend kannst Du noch soweit stehen, dass Du Dich selbst von Rollstuhl ins Auto und zurück umsetzen kannst.


Tagelöhner

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Augen auf bei der Berufswahlwahl...äh Dienstherrenwahl. Wenn ein privilegierter Personenkreis sich schon über die Privilegien eines anderen privilegierten Personenkreises echauffiert, sind wir offensichtlich weit gekommen.

Was sollen diejenigen sagen, die das alles in der Gesamtheit "netto" finanzieren müssen  ;D. Das sind in Deutschland von ca. 85 Mio. Einwohnern angeblich nur um die 16 Mio. Menschen, Tendenz zügig fallend.

Hortensie

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Aber wenn Du kaum frei stehen kannst, kriegst Du doch aG.

Und wenn Du so oft gefahren werden musst, warum suchst Du Dir nicht einen Rentner mit Auto, der dazu verdienen möchte und Dich gegen Entgelt kutschiert? Das dürfte billiger als ein Taxi sein. Anscheinend kannst Du noch soweit stehen, dass Du Dich selbst von Rollstuhl ins Auto und zurück umsetzen kannst.

Ich will wegen des Merkzeichen aG nicht viel schreiben, weil mein Fall noch nicht abgeschlossen ist.
Ich werde wohl zum Anwalt gehen. Allein komme ich offenbar nicht weiter. Ich gehe nach den Urteilen, die es seit  ~2018 gibt, davon aus, dass mir das aG zusteht.
Aber eine Klage dauert und ich kann nicht noch länger warten, weil es bei mir u.a. auch um die Frage von Metastasen geht bei suspekten Raumforderungen.

Rentner:
Ich werde auch das mit dem Anwalt besprechen.
Den Rollstuhl müsste dann der Rentner immer ins Auto und heraus heben? Dh ich müsste zumindest eine Unfallversicherung deswegen abschließen, weil ich nicht schuld sein will, wenn er sich den Rücken verdirbt.

Auch ein Rentner fährt nicht umsonst.
Dazu käme bei einem Rentner, dass er mehrere Stunden pro Arzttermin zwischen Hin- und Rückfahrt warten müsste und das auch vergütet werden müsste.
Man wartet in Kliniken u. Arztpraxen pro Termin immer wieder viele Stunden!

Letztes Jahr hatte mich ein Bekannter in die Uniklinik gefahren. Mit Fahrzeiten von zs. 2 Stunden betrug die Abwesenheit ca. 9,5 Stunden! Er hat mir anschließend gesagt, dass er das nie wieder tun will. Er war sauer wegen der vergeudeten Freizeit. Dh. ihm ging es nicht darum, etwas verdienen zu wollen.
Wie lange man warten muss, ist vor der Fahrt nicht bekannt ...