Beamte und Soldaten > Beamte Baden-Württemberg
Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025
SpeedyG:
--- Zitat von: Versuch am 25.05.2025 17:31 ---
--- Zitat von: SpeedyG am 25.05.2025 17:00 ---
--- Zitat von: User43 am 25.05.2025 15:57 ---
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/
Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.
Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.
--- End quote ---
Würdest du den Wiederspruch teilen? Bei welchen verbanden seid ihr? Von meiner Gewerkschaft kam überhaupt nichts.
--- End quote ---
Klar.
Wenn ich einen hätte.
Ha e ja auch geteilt, was mir bie Bezahl-KI geraten hat.
Alles andere wäre ja Assi
--- End quote ---
Ah die Antwort ging eigentlich an user43
Versuch:
--- Zitat von: SpeedyG am 25.05.2025 19:09 ---
--- Zitat von: Versuch am 25.05.2025 17:31 ---
--- Zitat von: SpeedyG am 25.05.2025 17:00 ---
--- Zitat von: User43 am 25.05.2025 15:57 ---
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/verbaende-land-spart-auf-kosten-seiner-richter-und-beamten/
Das Land versucht wohl mit der Aktion die Kosten zu drücken.
Ich habe heute einen Musterwiderspruch von meinem Verband erhalten. Die sprechen auch von Klagen die aber erst vorbereitet werden. Zumindest habe ich es so verstanden.
--- End quote ---
Würdest du den Wiederspruch teilen? Bei welchen verbanden seid ihr? Von meiner Gewerkschaft kam überhaupt nichts.
--- End quote ---
Klar.
Wenn ich einen hätte.
Ha e ja auch geteilt, was mir bie Bezahl-KI geraten hat.
Alles andere wäre ja Assi
--- End quote ---
Ah die Antwort ging eigentlich an user43
--- End quote ---
Die Antwort ging an alle
User43:
Mein Dienstherr ist das Land BW und ich habe letzte Woche das selbe Schreiben erhalten wie alle.
Ich schicke es diese Woche einfach mal weg und schaue was passieren wird.
Versuch:
--- Zitat von: User43 am 25.05.2025 19:45 ---Mein Dienstherr ist das Land BW und ich habe letzte Woche das selbe Schreiben erhalten wie alle.
Ich schicke es diese Woche einfach mal weg und schaue was passieren wird.
--- End quote ---
Was schickst du weg?
BeamtenBund:
Guten Morgen liebe Forengemeinde.
ich werde gegen meinen Bescheid wie folgt den Widerspruch gegen den Ablehnenden Antrag einlegen und mal abwarten was dann kommt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom XXXXXX ein.
1. Falsche Auslegung meines Schreibens vom XXXXXXX
Bei dem genannten Schreiben handelte es sich – wie mehrfach ausdrücklich bezeichnet – um einen Widerspruch gegen die insgesamt nicht amtsangemessene Besoldung im Kalenderjahr 2024. Es war kein Antrag auf eine bestimmte Leistung ab dem 01.11.2024 gemäß BVAnp-ÄG 2024/2025, sondern ein umfassender, pauschaler Widerspruch gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zur Wahrung meiner Rechte und zur Hemmung der Verjährung.
2. Unzulässige Beschränkung auf den Zeitraum ab dem 01.11.2024:
Mein Widerspruch richtete sich ausdrücklich gegen die Besoldung im gesamten Kalenderjahr 2024, nicht nur ab November. Die Reduktion auf einen Teilzeitraum ist sachlich und rechtlich nicht gerechtfertigt.
3. Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO):
Mein Schreiben enthielt den ausdrücklichen Antrag, die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung umfassend und unter allen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Diese gebotene Prüfung ist bislang nicht erfolgt.
4. Fehlende Stellungnahme zur Ruhendstellung und zum Verjährungsverzicht:
Ich habe in meinem Widerspruch angeregt, das Verfahren bis zur Entscheidung über das sogenannte „Vier-Säulen-Modell“ ruhend zu stellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Auf beides wurde im Bescheid in keiner Weise eingegangen.
Ich fordere Sie daher auf:
Meinen ursprünglichen Widerspruch vom 12.12.2024 rechtskonform als solchen zu behandeln,
diesen im vollständigen Umfang zu bescheiden,
insbesondere auch für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.10.2024,
dabei auf meine Anregung zur Ruhendstellung und den Verzicht auf die Einrede der Verjährung einzugehen,
mir eine rechtsmittelfähige Entscheidung über den vollständigen Widerspruch zu erteilen.
Bitte bestätigen Sie mir den fristgerechten Eingang dieses Schreibens sowie die ordnungsgemäße Widerspruchsbehandlung.
Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG. Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Baden-Württemberg auch im Jahr 2024 nicht hinreichend nachgekommen.
Ich möchte daher meine Rechte im Hinblick auf erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere der Beschlüsse des Zweiten Senats vom 17.11.2015 - 2 BvL 5/13 sowie 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17 u.a. -
sichern. Die verfassungsrechtlich erforderliche Amtsangemessenheit der Besoldung (Art. 33 Abs. 5 GG) wird insbesondere nicht durch das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) sowie das Gesetz über die
Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) vom 5.11.2024 (GBl. 2024 Nr. 91) gewährleistet. Dieses Gesetz und die mir in dessen Folge gewährte Besoldung verstoßen insbesondere gegen das Mindestabstandsgebot und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen, insbesondere auch bezüglich der Übertragung des Sockelbetrags in Höhe von 200 € zum 1.11.2024 (vgl. BVerfG vom 23.5.20217 - 2 BvR
883/14 und 2 BvR 905/14) sowie der Einführung eines anrechenbaren Partnereinkommens zum 1.1.2024. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Partnereinkommens sind bereits Verfahren in anderen Bundesländern anhängig (Vorlagebeschlüsse des VG Hamburg Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24 und 21 B 150/24;
OVG Rheinland-Pfalz, 2 A11745/17. OVG).
Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, sodass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage mir eine amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den Verfassungsvorgaben des Art. 33 GG sowie den in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.
Da bereits Musterverfahren vom Deutschen Richterbund Baden-Württemberg anhängig sind (VG Karlsruhe Az. 12 K 4318/23, VG Freiburg Az. 6 K 3430/23 und 6 K 3431/23), beantrage ich meinen Antrag/Widerspruch vorerst nicht zu bescheiden, sondern bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Klärung ruhen zu lassen und mir gegenüber auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte um eine zeitnahe Eingangsbestätigung nebst Verzichtserklärung.
Ich finde es nicht Asozial hier Wiedersprüche zu posten, die von Mitgliedern einer Gewerkschaft nur an die zahlenden Mitglieder ausgegeben wurden. Schließlich ließt hier jeder ebenso mit und schöpft Informationen ab!
Ich bin um jeden Ratschlag oder Tipp dankbar, den ich hier lese.
Wenn ich mit meinem Beitrag anderen helfen kann, hat das Forum hier seinen Zweck voll und ganz erfüllt!
Kurze Info zum Hintergrund, warum ich keiner Gewerkschaft einen Beitrag zahlen möchte...
Siehe z.B. in Bayern das sind die Vorstände so in die Politik eingebunden und haben Posten erhalten, so dass eine objektive, saubere und ehrliche Arbeit für die Mitglieder nicht zielführend ist, dass ich nicht bereit bin diese Personen mit der Personalstruktur auch noch finanziell zu unterstützen! Schade für die gesamte Gewerkschaft, aber lieber hoffe ich auf den Maße, die irgend wann aufwacht und sich gegen solche Heuchler wehrt!
Info des DRB am Rande!
https://www.drb-bw.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/news/pm-drb-bw-kritisiert-besoldungsgesetz-2024-2025-1
oder dieser Gesetzesvorschlag:
https://www.richterbesoldung.de/besoldung-versorgung/besoldungsmeldungen/meldung/news/alimentationsgrundsatzklage-gegen-besoldungsdumping
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