Ja, da fragt man sich doch immer wieder, wie jemand in eine Leitungsstelle "befördert" wurde.
Ist die Personalleiterin max. 35, blond, gut gebaut und der Dienststellenleiter ein älterer Herr?
Na ja, BTT: wenn die neue Personalleiterin meint, solche Angelegenheiten mit solchen Formulierungen ausurteilen zu lassen. Na, dann viel Spaß und hoffentlich hat Eure Behörde genug Geld für solche Späße. Wenn sich das rumspricht, werdet ihr zukünftig sehr viele Bewerbungen mit solchen Formulierungen erhalten.
Aus der aktuellen Rechtsprechung geht eindeutig hervor, dass die Angabe bzgl. Schwerbehinderung ein eindeutiger Hinweis sein muss. Und dafür muss u. a. dieses Wort nicht benutzt werden. Und wer bei 50 % und SGB IX in einer Bewerbung z. B. an einen Regelbedarf Bürgergeld denkt, hat seinen Job als Personalleiterin verfehlt.
Ich bin mir sicher, dass sie nicht allzu lange Eure Personalleiterin sein wird.
Und natürlich darf man fragwürdige Anweisungen hinterfragen und Argumente dagegen liefern.