Autor Thema: Statt generell einladen ausurteilen lassen  (Read 3635 times)

Rheini

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #15 am: 18.05.2025 18:41 »
Warum macht Ihr das nicht so wie von der Dame gewünscht?

Das werden wir erst einmal natürlich. Aber wir haben leider die Erfahrung, dass ein Fall einer Klage auf Entschädigung einen Haufen Mehrarbeit ist, den man nicht hätte, wenn man einfach alle einlädt, die auch nur im Entferntesten einzuladen sind

Oder meinste, einfach so machen, Lehren ziehen und die die Personalleiterin ist nicht lange Personalleiterin? ;-)

Keine Ahnung was passiert. Aber umgekehrt gefragt. Ihr befolgt Anweisungen der Vorgesetzten nur wenn es keine Mehrarbeit bedeutet?

Rowhin

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #16 am: 18.05.2025 21:40 »
Warum macht Ihr das nicht so wie von der Dame gewünscht?

Das werden wir erst einmal natürlich. Aber wir haben leider die Erfahrung, dass ein Fall einer Klage auf Entschädigung einen Haufen Mehrarbeit ist, den man nicht hätte, wenn man einfach alle einlädt, die auch nur im Entferntesten einzuladen sind

Oder meinste, einfach so machen, Lehren ziehen und die die Personalleiterin ist nicht lange Personalleiterin? ;-)

Keine Ahnung was passiert. Aber umgekehrt gefragt. Ihr befolgt Anweisungen der Vorgesetzten nur wenn es keine Mehrarbeit bedeutet?

Man darf Vorgesetzte schon auch kritisch hinterfragen, erst recht wenn es die Abläufe und Performanz der eigenen Abteilung beeinflusst. Das heißt ja nicht, dass man direkte Dienstanweisungen nicht trotzdem umsetzt.

Rheini

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #17 am: 19.05.2025 00:22 »
Natürlich darf man das. Und man darf auch dann jede Anweisung die Mehrarbeit bringt, in einem Forum breit diskutieren ......

Dies habe ich Die in keiner Form abgesprochen.

carriegross

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #18 am: 19.05.2025 15:27 »
Ja, da fragt man sich doch immer wieder, wie jemand in eine Leitungsstelle "befördert" wurde.

Ist die Personalleiterin max. 35, blond, gut gebaut und der Dienststellenleiter ein älterer Herr?

Na ja, BTT: wenn die neue Personalleiterin meint, solche Angelegenheiten mit solchen Formulierungen ausurteilen zu lassen. Na, dann viel Spaß und hoffentlich hat Eure Behörde genug Geld für solche Späße. Wenn sich das rumspricht, werdet ihr zukünftig sehr viele Bewerbungen mit solchen Formulierungen erhalten.

Aus der aktuellen Rechtsprechung geht eindeutig hervor, dass die Angabe bzgl. Schwerbehinderung ein eindeutiger Hinweis sein muss. Und dafür muss u. a. dieses Wort nicht benutzt werden. Und wer bei 50 % und SGB IX in einer Bewerbung z. B. an einen Regelbedarf Bürgergeld denkt, hat seinen Job als Personalleiterin verfehlt.

Ich bin mir sicher, dass sie nicht allzu lange Eure Personalleiterin sein wird.

Und natürlich darf man fragwürdige Anweisungen hinterfragen und Argumente dagegen liefern.

maiklewa

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #19 am: 19.05.2025 22:15 »
Ja, da fragt man sich doch immer wieder, wie jemand in eine Leitungsstelle "befördert" wurde.

Ist die Personalleiterin max. 35, blond, gut gebaut und der Dienststellenleiter ein älterer Herr?

Na ja, BTT: wenn die neue Personalleiterin meint, solche Angelegenheiten mit solchen Formulierungen ausurteilen zu lassen. Na, dann viel Spaß und hoffentlich hat Eure Behörde genug Geld für solche Späße. Wenn sich das rumspricht, werdet ihr zukünftig sehr viele Bewerbungen mit solchen Formulierungen erhalten.

Aus der aktuellen Rechtsprechung geht eindeutig hervor, dass die Angabe bzgl. Schwerbehinderung ein eindeutiger Hinweis sein muss. Und dafür muss u. a. dieses Wort nicht benutzt werden. Und wer bei 50 % und SGB IX in einer Bewerbung z. B. an einen Regelbedarf Bürgergeld denkt, hat seinen Job als Personalleiterin verfehlt.

Ich bin mir sicher, dass sie nicht allzu lange Eure Personalleiterin sein wird.

Und natürlich darf man fragwürdige Anweisungen hinterfragen und Argumente dagegen liefern.

So schauts aus und so wirds kommen müssen.

Dass eine Personalleiterin eine solche verdammt wichtige Rechtsprechung nicht kennt, ist erschreckend, peinlich und dumm.

atal

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #20 am: 21.05.2025 06:57 »
Bei uns gab es auch mal eine solche ... idiotische Idee.

Wir hatten schon die "wildesten" Formulierungen und immer wurde uns von Juristen empfohlen, einzuladen.

Ich kann jetzt selbst aber auch keine Beispiele nennen, wo solche wilden Formulierungen Entschädigungen ausgelöst haben. Wird es aber ganz sicher.

Und bei 50 % i. V. m. SGB IX. Halloho!? Warum darf Eure Personalleiterin nochmal diesen Titel tragen?

Sjuda

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #21 am: 21.05.2025 07:20 »
Zitat
"dass ich trotz 50 % nach dem Neunten Sozialgesetzbuch, immer alles gebe".

Es ist davon auszugehen, dass derartige Formulierungen immer zugunsten des schwerbehinderten Bewerbers ausgelegt werden.  Für den konkreten Fall fällt mir spontan auch überhaupt keine Interpretation ein, die nicht auf eine Schwerbehinderung schließen lässt. Insofern halte ich es für vergeblich, solche Fälle bewusst eskalieren zu lassen.

Das mag anders aussehen, wenn wir über so subtile Formulierungen sprechen, dass sie selbst  von einem erfahrenen Personaler leicht übersehen werden könnten. Solange es aber mit gesundem Menschenverstand halbwegs wahrscheinlich erscheint, es könnte sich um einen schwerbehinderten Bewerber handeln, wird man sich immer die Finger verbrennen.

ike

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #22 am: 03.06.2025 15:01 »
Wie groß ist denn der Aufwand mit schwerbehinderten Menschen - qualifiziert oder nicht - bei Einstellungsrunden?
Sprengt es denn total die Kapazitäten oder ist die Quote eher im einstelligen Prozentbereich?

MoinMoin

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #23 am: 03.06.2025 15:43 »
Wie groß ist denn der Aufwand mit schwerbehinderten Menschen - qualifiziert oder nicht - bei Einstellungsrunden?
Sprengt es denn total die Kapazitäten oder ist die Quote eher im einstelligen Prozentbereich?
Bei unseren letzten Runden:
40 Bewerbungen davon
10 SB
5 SB mussten wir einladen weil offensichtlich nicht ungeeignet
1 SB hätten wir auch so eingealden
4 SB sind nicht gekommen! 2 haben abgesagt 2 mussten nachgeladen werden und sind dann nicht gekommen.

weiter 8 nicht SB davon sind 6 gekommen, 2 abgesagt
-> 3Tage VGs
----
30 Bewerbungen davon
8 SB
7 "mussten" eingeladen werden, davon 5 nicht gekommen, 4 haben abgesagt/zurückgezogen 1 musste nachgeladen werden, aber dann auch nicht gekommen.

5 weitere eingeladen  SBs 4 sind gekommen
-> 3Tage VG geblockt.
--
kann man von halten was man will, ist halt Aufwand für die Terminierungen. Hat den Vorteil, dass man plötzlich Freiraum im Kalender hat.  8)




ike

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #24 am: 03.06.2025 15:53 »
Ja, die Quote ist doch sehr durchwachsen; da sind schnell ganze Arbeitstage a mal x Mitarbeiter (Einstellungsgremium) zeitlich und finanziell verschwendet.

Ich verurteile, auch als selbst Schwerbehinderter, dass andere SBs dies derart ausnutzen.
Man kann die Nachteilsausgleiche, wie diesen mit dem Vorstellungsgespräch, Freibeträge bei der Steuer, etc. natürlich NUTZEN, aber AUSNUTZEN und dann AG vera... finde ich unter der Gürtellinie!
Und das dürfte sich durch alle Entgeltgruppen erstrecken, befürchte ich.

andreb

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #25 am: 03.06.2025 19:28 »
Wie groß ist denn der Aufwand mit schwerbehinderten Menschen - qualifiziert oder nicht - bei Einstellungsrunden?
Sprengt es denn total die Kapazitäten oder ist die Quote eher im einstelligen Prozentbereich?
Bei unseren letzten Runden:
40 Bewerbungen davon
10 SB
5 SB mussten wir einladen weil offensichtlich nicht ungeeignet
1 SB hätten wir auch so eingealden
4 SB sind nicht gekommen! 2 haben abgesagt 2 mussten nachgeladen werden und sind dann nicht gekommen.

weiter 8 nicht SB davon sind 6 gekommen, 2 abgesagt
-> 3Tage VGs
----
30 Bewerbungen davon
8 SB
7 "mussten" eingeladen werden, davon 5 nicht gekommen, 4 haben abgesagt/zurückgezogen 1 musste nachgeladen werden, aber dann auch nicht gekommen.

5 weitere eingeladen  SBs 4 sind gekommen
-> 3Tage VG geblockt.
--
kann man von halten was man will, ist halt Aufwand für die Terminierungen. Hat den Vorteil, dass man plötzlich Freiraum im Kalender hat.  8)

Das kann ich noch toppen ;)

irgendwann anno 2021 ... eine ausgeschriebene Stelle als Bürokraft (EGr 6)
ca. 115 Bewerbungen
15 gleichgestellte bzw. schwerbehinderte Bewerber
insgesamt 30 Vorgestellungsgespräche über drei Tage verteilt

Aufwand und Ertrag ... kann man sich nicht ausmalen


Ergänzend muss man ganz klar sagen, dass dieses Thema von einer entsprechenden Rechtsprechung flankiert wird.
Die Praxis sieht dann so aus, wie MoinMoin es bereits geschildert hat

Schinkensandwich

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #26 am: 04.06.2025 12:29 »

Das kann ich noch toppen ;)

irgendwann anno 2021 ... eine ausgeschriebene Stelle als Bürokraft (EGr 6)
ca. 115 Bewerbungen
15 gleichgestellte bzw. schwerbehinderte Bewerber
insgesamt 30 Vorgestellungsgespräche über drei Tage verteilt

Aufwand und Ertrag ... kann man sich nicht ausmalen

Naja, da seid ihr aber ggf. auch selbst schuld. Ich gehe stark davon aus, dass ihr bei 115 Bewerbungen für eine Bürokraft-Stelle die Anforderungen in der Ausschreibung auch relativ niedrig angesetzt habt. Beispielsweise noch mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Assistenzbereich zwingend verlangen und dann werden es schon weniger. Oder die gewünschte Ausbildung etwas näher spezifizieren als nur irgendeine kaufmännische Ausbildung zu verlangen.

ProfTii

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #27 am: 04.06.2025 12:38 »
[...]

Naja, da seid ihr aber ggf. auch selbst schuld. Ich gehe stark davon aus, dass ihr bei 115 Bewerbungen für eine Bürokraft-Stelle die Anforderungen in der Ausschreibung auch relativ niedrig angesetzt habt. Beispielsweise noch mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Assistenzbereich zwingend verlangen und dann werden es schon weniger. Oder die gewünschte Ausbildung etwas näher spezifizieren als nur irgendeine kaufmännische Ausbildung zu verlangen.

Ist natürlich die Frage was man will und ob man bei der entsprechenden Spezifizierung Bewerber ausschließt die man sonst gern hätte. Wenn ich sage, ich hätte gerne jemanden der genau diese Tätigkeit schon seit 5 Jahren macht, dann ist natürlich die Frage wie groß ist die Schnittmenge derer, die das entsprechend sehr gut machen und gleichzeitig (bei vermutlich sehr ähnlichen Arbeitsbedingungen) dann auch noch wechselwillig sind und genau auf diese Ausschreibung stoßen.

MoinMoin

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Antw:Statt generell einladen ausurteilen lassen
« Antwort #28 am: 04.06.2025 12:51 »
Und es gibt auch ein schwankendes Bewerbungsverhalten.
Gleicher Ausschreibungstext, gleicher Vertriebsweg, Abstand 12 Monate, mal 8 mal 40 Bewerber.