Autor Thema: [Allg] Privatinsolvenz  (Read 5612 times)

kylie

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[Allg] Privatinsolvenz
« am: 17.05.2025 15:06 »
Hallo,

mein Bruder arbeitet beim Finanzamt und ist Beamter auf Lebzeit A7.
Er muss jetzt Privatinsolvenz anmelden.
Er hat einen Anwalt und unterschreibt in einigen Wochen den Antrag.
Jetzt kommen folgende Fragen auf eventuell gibt es jemanden hier den das ebenfalls betrifft oder betroffen hat.
Es wäre eine große Hilfe.

1. hat er beruflich was zu befürchten ?
2. die besoldungsstelle bekommt Bescheid wegen der Pfändung das ist klar, aber bekommt auch sein Amt das mit oder kommt das in die Personalakte oder fällt das unter die Schweigepflicht?
3. muss er vorab dem Dienstherrn über die Insolvenz informieren?
Vielen Dank im Voraus.

[Admin-Edit]
Thread-Titel angepasst.
« Last Edit: 29.05.2025 10:58 von E15TVL »

NWB

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 17.05.2025 19:40 »
Da die Insolvenz Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat (Stichwort Bestechlichkeit, Erpressbarkeit), sollte allein aufgrund der Dienst- und Treuepflicht eine Meldung an den Dienstherren erfolgen.


Sollte der Grund für die Insolvenz in einem Fehlverhalten liegen (z.B. Spielsucht, Betrug, Steuerhinterziehung), könnte ein Disziplinarverfahren drohen.


clarion

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #2 am: 17.05.2025 20:51 »
Hallo solange er sich bemüht, seine Finanzen in Ordnung zu bringen, wird nichts passieren. Er bekommt aber ein Disziplinarverfahren, wenn er wegen seiner finanziellen Not kriminell wird, z.B. Waren bestellt, die er nicht zahlen kann.

BalBund

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #3 am: 19.05.2025 10:21 »
Es gelten hier die gleichen Antworten wie "drüben": https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=13444

NWB

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #4 am: 19.05.2025 10:54 »
vielleicht wartet er ja auf eine Antwort, die ihm genehmer ist...

Organisator

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #5 am: 19.05.2025 10:56 »
vielleicht wartet er ja auf eine Antwort, die ihm genehmer ist...

Wird schwierig, wenn ein Finanzbeamter in Privatinsolvenz auch noch versuchen will, dies gegenüber seinem Dienstherren zu verheimlichen.

HochlebederVorgang

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #6 am: 19.05.2025 11:07 »
I.d.R. landet die Mitteilung der Lohnpfändung sowieso in der Dienststelle und wird dann an die Bezügestelle weitergeleitet. Die Entscheidung über disziplinarische Maßnahmen trifft in einer Einzelfallbetrachtung die personalführende Stelle.

Erpelente

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #7 am: 19.05.2025 17:37 »
Die Insolvenz ist eben, anders als teilweise behauptet, in seiner Situation wohl der einzige Weg, seine Vermögensverhältnisse zu ordnen, demnach kann die Insolvenz kein Problem sein.

Fraglich ist nur, was zur Insolvenz geführt hat und eben darauf kommt es an.

NWB

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #8 am: 19.05.2025 19:48 »
Die Insolvenz ist eben, anders als teilweise behauptet, in seiner Situation wohl der einzige Weg, seine Vermögensverhältnisse zu ordnen, demnach kann die Insolvenz kein Problem sein.

Fraglich ist nur, was zur Insolvenz geführt hat und eben darauf kommt es an.

Das halte ich für eine steile These

Ozymandias

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #9 am: 20.05.2025 00:06 »
Eine außergerichtliche Einigung, Vergleiche und Insolvenzplan hat man vermutlich schon in Betracht bezogen.
Es gibt Schuldnerfälle, wo Beihilfe nicht weitergeleitet wurde, was am Ende zur Entfernung aus dem Dienst geführt hat. So ziemlich das schlimmste was passieren kann innerhalb eines Schuldnerkomplexes.

Eine reine Privatinsolvenz reicht dazu nicht, man sollte sich aber daher möglichst an alle Regeln halten.
Am besten wäre es mit einer außergerichtliche Einigung/Vergleiche durch Drittmittel (Schulden bei der Familie) die Schulden loszuwerden. Geht halt nur nicht, wenn es zu viel ist und keine vermögende und willige Familie vorhanden ist.

eros

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #10 am: 20.05.2025 10:46 »
Bei mir gab es eine gerichtliche Vereinbarung ohne eröffnung der Insolvenz.
Der Dienstherr bzw. die Besoldungsstelle weis bis heute nichts davon.
Es stand nur glaube 2 Wochen im Anzeiger, falls noch mehr gläubiger dazu kommen wollen. Gab aber keine.
Mein damaliger Berater war da auch sehr entspannt mit Fragen rund um den Dienstherrn.
Es gibt übrigens zumindestens in einigen Landkreisen auch Schuldnerberater die sich gut und günstig im Interesse des Schuldners kümmern.

Klar, kann ich mir vorstellen das die Ursache Thema sein könnte (z. B. kriminelles Verhalten, Spielsucht etc.) und bei einer Insolvenz wird mindestens die Bezügestelle informiert werden müssen.

und zum Abschluss. Ich finde es mutig und richtig wenn die finanzielle Last zu gross wird diesen schritt zu wagen.
Ich wäre damals sicherlich nie von selbst da raus gekommen und würde evtl. heute unter der Brücke schlafen oder nicht mehr hier sein. von daher gibt es schlimmeres wie eine Privatinsolvenz die man nach ein paar jahren wieder los hat. vorrausgesetzt man verhält sich wie ein normaler bürger. :)

kylie

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Antw:Privatinsolvenz
« Antwort #11 am: 28.05.2025 21:04 »
Vielen Dank.😊

Ja er hat einen Anwalt der sich um seine privatinsolvenz kümmert.