Ich bin seit 3 Jahren Beamter und 37 Jahre alt. Davor war ich in der freien Wirtschaft tätigt. Meine Pension würde (wenn ich bis 67 ich arbeiten gehen) etwa 60 Prozent betragen.
Lt Rentenbescheid würde ich eine gesetzliche Rente von 500 Euro erhalten.
Können die Vordienstzeiten außerhalb des Beamtentums nicht als förderliche, ruhegehaltfähige Dienstzeiten ganz oder teilweise anerkannt werden?
Ansonsten wird neben der Rente noch ein Zuschuss zur privaten KV gezahlt, der etwa 8 % der Rente beträgt. Somit würde die Rente eher 540 EUR als 500 EUR betragen, es sei denn, Du bist gesetzlich krankenversichert.
Die Frage, wieviel netto dir bleibt, hängt auch vom Familienstand und ggf. dem Einkommen der Ehepartnerin / des Ehepartners oder den Nebeneinkünften (Vermietung, Verpachtung, Zinsen, usw.) ab. Jedenfalls wird die Rente zu dem Zeitpunkt, zu dem Du in den Ruhestand gehst, voraussichtlich auch zu 100 % als Einkommen gezählt und wandert somit steuerlich in die Einnahmenseite. Demgegenüber stehen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Das Einkommen, was insgesamt über den Freibetrag rutscht, wird dann mit dem individuellen Steuersatz belegt, der jedoch aufgrund der Progression bei jedem etwas unterschiedlich hoch ist. Es gibt also keinen Freibetrag für die Pension und nochmal einen für die gesetzliche Rente, sondern einen Freibetrag pro Person.
Mehr als die Hälfte der Literatur, die sich weltweit mit Steuern auseinander setzt, beschäftigt sich mit dem deutschen Steuerrecht und der Rest mit dem Steuerrecht aller anderen Länder zusammen. Alleine daran kann man erkennen, dass der Wunsch sehr nachvollziehbar ist; eine belastbare Antwort dagegen eher schwierig ist.
In einem Brutto Netto Rechner werden typischerweise auch die normalen SV Beiträge abgezogen. Etwas differenzierter geht es mit dem Alterseinkünfterechner der Finanzämter in Bayern.
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