Autor Thema: Pension und gesetzliche Rente  (Read 1141 times)

Themaster42699

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Pension und gesetzliche Rente
« am: 19.05.2025 11:08 »
Hallo,
ich würde gerne simulieren wie viel netto Pension und Rente ich mit 67 erhalten würde (Stand heute).

Ich bin seit 3 Jahren Beamter und 37 Jahre alt. Davor war ich in der freien Wirtschaft tätigt.  Meine Pension würde (wenn ich bis 67 ich arbeiten gehen) etwa 60 Prozent betragen.
Lt Rentenbescheid würde ich eine gesetzliche Rente von 500 Euro erhalten.

Nehmen wir fiktiv an die Pension beträgt 3.000 Euro.
Die gesetzliche Rente 500.

Welche Abzüge habe ich jeweils? Wie errechne ich ein fiktives Netto zum heutigen Stand?

Gewerbler

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Antw:Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #1 am: 19.05.2025 11:28 »
Es gibt doch bestimmt auch für den Bund eine entsprechende Formel wie

ruhegehaltfähige Dienstbezüge x Versorgungsfaktor (sofern es das gibt) + ggf. Familienzuschlag = ruhegehaltfähige Bezüge

ruhegehaltfähige Dienstzeit x 1,79375 % = Ruhegehaltssatz

ruhegehaltfähige Bezüge x Ruhegehaltssatz = Ruhegehalt.

Dann gibt es noch das maximal erlaubte Ruhegehalt, das sich aus den ruhegehaltfähigen Bezügen x 71,75 % ergibt.

Wenn Rente + Ruhegehalt kleiner oder gleich dem Maximum sind, ist alles gut. Ansonsten wird das Ruhegehalt gekürzt, bis in Summe das Maximum erreicht ist.

Das dann in ein Netto umrechnen kann ich jetzt so ohne weiteres nicht, müsste man halt in die entsprechenden Steuertabellen schauen oder wahlweise hier einen der Rechner bemühen, ggf. mit einer fiktiven Besoldungsgruppe/Erfahrungsstufe, die dem errechneten Brutto nahekommt.

Themaster42699

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Antw:Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #2 am: 19.05.2025 11:43 »
Danke.
Meine Frage zielt eher auf das netto ab, wie viel ich fiktiv erhalte kann ich mir errechnen.

Das Brutto aus der Pension wird ja voll versteuert. Das kann ich ja einfach in einen Brutto Netto Rechner eingeben.

Die 500 Euro aus der gesetzlichen Rente werden dann nicht besteuert, weil weit unter den Freibeträgen? Oder wir werden diese versteuert? Oder werde die mit der Pension ganzheitlich voll versteuert in meinem Fall?

Rentenonkel

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Antw:Pension und gesetzliche Rente
« Antwort #3 am: 19.05.2025 11:49 »

Ich bin seit 3 Jahren Beamter und 37 Jahre alt. Davor war ich in der freien Wirtschaft tätigt.  Meine Pension würde (wenn ich bis 67 ich arbeiten gehen) etwa 60 Prozent betragen.
Lt Rentenbescheid würde ich eine gesetzliche Rente von 500 Euro erhalten.


Können die Vordienstzeiten außerhalb des Beamtentums nicht als förderliche, ruhegehaltfähige Dienstzeiten ganz oder teilweise anerkannt werden?

Ansonsten wird neben der Rente noch ein Zuschuss zur privaten KV gezahlt, der etwa 8 % der Rente beträgt. Somit würde die Rente eher 540 EUR als 500 EUR betragen, es sei denn, Du bist gesetzlich krankenversichert.

Die Frage, wieviel netto dir bleibt, hängt auch vom Familienstand und ggf. dem Einkommen der Ehepartnerin / des Ehepartners oder den Nebeneinkünften (Vermietung, Verpachtung, Zinsen, usw.) ab. Jedenfalls wird die Rente zu dem Zeitpunkt, zu dem Du in den Ruhestand gehst, voraussichtlich auch zu 100 % als Einkommen gezählt und wandert somit steuerlich in die Einnahmenseite. Demgegenüber stehen die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Das Einkommen, was insgesamt über den Freibetrag rutscht, wird dann mit dem individuellen Steuersatz belegt, der jedoch aufgrund der Progression bei jedem etwas unterschiedlich hoch ist. Es gibt also keinen Freibetrag für die Pension und nochmal einen für die gesetzliche Rente, sondern einen Freibetrag pro Person.

Mehr als die Hälfte der Literatur, die sich weltweit mit Steuern auseinander setzt, beschäftigt sich mit dem deutschen Steuerrecht und der Rest mit dem Steuerrecht aller anderen Länder zusammen. Alleine daran kann man erkennen, dass der Wunsch sehr nachvollziehbar ist; eine belastbare Antwort dagegen eher schwierig ist.

In einem Brutto Netto Rechner werden typischerweise auch die normalen SV Beiträge abgezogen. Etwas differenzierter geht es mit dem Alterseinkünfterechner der Finanzämter in Bayern.

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Alterseinkuenfte-Rechner/#button