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Vergütung Rufbereitschaft
Grizou:
--- Zitat von: Rene am 22.05.2025 11:15 ---Bei uns wurde diese Pauschalisierung übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, da solche Pauschalberechnungen lt. irgendeinem Gesetz nicht mehr erlaubt waren.
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Wir hatten eine Pauschalisierung im Winterdienst, wo alle (über alle Entgeltgruppen hinweg) die selbe Pauschale bekommen haben. Dies ist (nach TVöD?) nicht rechtens, da einige wenige korrekt bezahlt werden, alle anderen aber zu viel oder zu wenig bekommen.
Wenn wie im aktuellen Fall die gleiche Stunden- bzw. Tagesanzahl als Basis genommen wird, die aber mit dem individuellen Stundensatz verrechnet wird, soll es ok sein; es kommt zwar immernoch zu leichten Differenzen (zB auf Grund verschiedener Anzahl an Feiertagen), aber eine Pauschalisierung dient ja auch der Vereinfachung (und Beschleunigung) der Abrechnung.
Ob das Ganze vor Gericht Bestand hätte, kann ich natürlich nicht sagen, aber zumindest bei uns sind alle damit einverstanden (wenn wir denn mal die Berechnungsgrundlage sehen/verstehen dürfen und wir korrekt bezahlt werden ^^)
--- Zitat ---Vorteil ist, das dies somit ein veränderlicher Entgeltbestandteil ist und dementsprechend bei Urlaubs- bzw. Krankheitstagen berücksichtigt werden muss.
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Inwieweit muss das berücksichtigt werden, bzw wie meinst du das?
Hausmeister:
--- Zitat von: Grizou am 22.05.2025 10:35 ---
--- Zitat von: Hausmeister am 22.05.2025 10:16 ---Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?
--- End quote ---
Was bedeutet "Wenn im Vorfeld feststeht"? Hat der Chef am Vortag gesagt, dass du um 4 streuen sollst? Dann musst du los.
Oder du hast vermutet, dass du streuen musst, aber er hat nicht angerufen? Dann war es persönliches Pech um 4 aufzustehen.
Generell gibt es wie MoinMoin schrieb Geld für die Rufbereitschaft.
Am besten regelt man das wohl über eine Dienstvereinbarung, in der Rufbereitschaftszeiten geregelt sind und wann und durch wen die Rufbereitschaft ausgerufen wird...
--- End quote ---
Nein, nein, er sagt wortwörtlich.
Wenns Glatt ist ruf ich dich an!
Ich bereite mir auf den Fall vor, und er ruft nicht an.
Und Rufbereitschaft gibt es bei uns nicht, das ist die Aussage auch seinerseits.
MoinMoin:
--- Zitat von: Hausmeister am 22.05.2025 14:19 ---
--- Zitat von: Grizou am 22.05.2025 10:35 ---
--- Zitat von: Hausmeister am 22.05.2025 10:16 ---Wenn im vorfeld feststeht, das ich z.b. streuen fahren muss, und ich aufstehe um 4 und er nicht anruft, werde ich dafür nicht entlohnt... Rufbereitschaft?
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Was bedeutet "Wenn im Vorfeld feststeht"? Hat der Chef am Vortag gesagt, dass du um 4 streuen sollst? Dann musst du los.
Oder du hast vermutet, dass du streuen musst, aber er hat nicht angerufen? Dann war es persönliches Pech um 4 aufzustehen.
Generell gibt es wie MoinMoin schrieb Geld für die Rufbereitschaft.
Am besten regelt man das wohl über eine Dienstvereinbarung, in der Rufbereitschaftszeiten geregelt sind und wann und durch wen die Rufbereitschaft ausgerufen wird...
--- End quote ---
Nein, nein, er sagt wortwörtlich.
Wenns Glatt ist ruf ich dich an!
Ich bereite mir auf den Fall vor, und er ruft nicht an.
Und Rufbereitschaft gibt es bei uns nicht, das ist die Aussage auch seinerseits.
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Und was sagst du wenn er das nächste mal sagt:
Wenns Glatt ist ruf ich dich an!
??
Dann solltest du ihm sagen: kein Ding Cheffe, wenn ich wach und in der Nähe bin gehe ich auch ans Telefon. ::)
und wenn er dann austickt und brüllt, sagste du ihm, dass er wenn er mehr will halt eine Rufbereitschaft zahlen soll.
D-x:
--- Zitat von: Rene am 22.05.2025 11:15 ---Bei uns wurde diese Pauschalisierung übrigens vor einigen Jahren abgeschafft, da solche Pauschalberechnungen lt. irgendeinem Gesetz nicht mehr erlaubt waren. Somit wird jetzt für die Maiabrechnung geguggt, wieviel Tage mit welchen Stundenentgelten der jeweilige Mitarbeiter im APRIL Rufbereitschaft gemacht hat. Daher ist die "Pauschale" jeden Monat anders.
--- End quote ---
Sehr kreativ, Dein Arbeitgeber. §24 Abs. 1 TVöD würde eher die Auszahlung im Juni nahelegen, da dies der zweite Kalendermonat ist, der auf die Entstehung der Ansprüche folgt.
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