Autor Thema: Überstundenabbau  (Read 3787 times)

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,598
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #15 am: 21.05.2025 09:53 »

Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.

Unverschämt eigentlich.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,442
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #16 am: 21.05.2025 11:39 »
Für eine Interessensvertretung der AN absolut daneben, es sei denn es (eigene) laufende Verfahren stehen kurz der Entscheidung.

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 550
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #17 am: 21.05.2025 12:10 »

Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.

Unverschämt eigentlich.

Nein, kann nicht sein, denn es ist im Urteil des BAG (höchste Arbeitsgerichtliche Instanz) als allgemeiner Leitsatz formuliert.

"Leitsatz
1. Eine tarifvertragliche Regelung, die für das Verdienen von Überstundenzuschlägen auch bei Teilzeitarbeit das Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmers voraussetzt, behandelt in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer wegen der Teilzeit schlechter als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung von in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern nach § 4 Abs. 1 TzBfG, wenn es an sachlichen Gründen für die Ungleichbehandlung fehlt."

Insofern es keine hieb- und stichfete sachliche Begründung gibt, ist es danach anzuwenden.

Quelle: https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-370-20/

Maggus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 175
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #18 am: 21.05.2025 12:48 »

Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.

Unverschämt eigentlich.

Das ist falsch!
Genau andersherum wird ein Schuh draus!


In der Forderung von ver.di war auch die Erhöhung der Überstundenzuschläge enthalten. In diesem Zusammenhang auch, dass Ü-Zuschläge bei Anordnung von Überstunden auch bei TZ ab Überschreitung der vereinbarten Arbeitszeit anfallen (müssen).
Die Arbeitgeber hatten kein Interesse an einer Verbesserung (außer Schicht-/Wechselschichtzulagen) und selbst das Urteil erkennen sie nicht an - "Betroffene sollen halt klagen"!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,502
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #19 am: 21.05.2025 14:37 »
Wie bitte kommt man überhaupt auf über 100 Stunden? Klingt nach einem Amt, dass die Arbeitsbelastung nicht ordentlich steuert.

Ganz einfach. Es gibt diejenigen die solange an ihrer Arbeit herumschwurbeln müssen weil sie übergründlich oder überlangsam sind.
Dann gibt es die Positionen die auch am Wochende oder Nachts um 23 Uhr noch irgendwas machen müssen.

Dann gibt es noch sowas wie die IT. Je nachdem wird da mal am Wochenende gearbeitet oder die IT-Zelle überhitzt um Mitternacht und schlägt Alarm.

Da kommen schnell Zusatzstunden rein.

Und das gepaart mit früh kommen, normal gehen drückt aufs Zeitkonto

nach 22h und am Wochenende sind es Überstunden mit entsprechenden Zuschlägen. Die fallen nicht unter das im Sachverhalt genannte Zeitkonto für freiwillige Zeitguthaben.

Umlauf

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,285
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #20 am: 21.05.2025 23:11 »

Mal ganz allgemein: Tarifliche Regelungen, nach denen Teilzeit-Arbeitnehmer erst dann Mehrarbeitszuschläge bekommen, wenn sie mit der Zahl der erbrachten Überstunden die Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten überschritten haben, verstoßen laut BAG gegen das Diskriminierungsverbot (8 AZR 370/20).

Meines Wissens wurde das für einen bestimmten Tarifvertrag ausgeurteilt und Verdi will sich nicht bewegen, sondern auf eine weitere höchstrichterliche Rechtsprechung zum eigenen Tarif warten.

Unverschämt eigentlich.

Komplett falsch.

Der Bund als AG sagt den Gewerkschaften direkt: Verklagt uns doch.

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 550
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #21 am: 22.05.2025 07:35 »

Komplett falsch.

Der Bund als AG sagt den Gewerkschaften direkt: Verklagt uns doch.

Und, was hindert betroffene AN? Der Leitsatz des BAG steht. Somit wird da auch jede Rechtschutzversicherung dabei sein.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,453
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #22 am: 22.05.2025 09:45 »

Komplett falsch.

Der Bund als AG sagt den Gewerkschaften direkt: Verklagt uns doch.

Und, was hindert betroffene AN? Der Leitsatz des BAG steht. Somit wird da auch jede Rechtschutzversicherung dabei sein.
Eine mögliche Antwort: Es gibt kein AG, der Mehrarbeit bei TZkräften anordnet, daher gibt es auch niemanden der klagen könnte.
Denn wenn es schon absolut selten ist, dass bei VZ Überstunden angeordnet werden, dann dürfte es noch seltener bei TZ sein.

Das viele VZ/TZler Stunden aufs Gleitzeitkonto freiwillig parken hat damit nichts zu tun.

Aber traurig ist es schon, dass es im TV drin bleibt, trotz BAG

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,598
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #23 am: 22.05.2025 11:11 »
Gibt es schriftliche Belege zur Geschichte Verdi/ Teilzeit/ BAG - Urteil irgendwo?

thebiba

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #24 am: 22.05.2025 11:46 »
Was hat man eigentlich von so einer Menge Überstunden ?
Der einzige, der sich darüber freut, ist der Arbeitgeber. Kann sich dringend benötige, zusätzliche Mitarbeiter sparen.

Mittlerweile gibts Mehrarbeit nur noch, wenn diese angeordnet wird.
Dann gibt’s wenigstens einen Zuschlag.

IchWeißEsNicht

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #25 am: 22.05.2025 14:10 »
Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
Ist es jetzt ein Luxusproblem oder nicht?  :o  ::)  :P  :)

IchWeissEsBesser

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #26 am: 22.05.2025 14:16 »
Absolut! Ihr sollet jeden Tag dankbar sein, so eine rücksichtsvolle Führungsebene zu haben, die dieses Fehlverhalten tolereriert! Das Anspruchsdenken der jungen Generation  >:(

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 550
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #27 am: 22.05.2025 14:16 »
Gibt es schriftliche Belege zur Geschichte Verdi/ Teilzeit/ BAG - Urteil irgendwo?

Das BAG-Urteil kannst du bei diesem nachlesen. Hier der link:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-370-20/


BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,598
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #28 am: 22.05.2025 16:28 »
Gibt es schriftliche Belege zur Geschichte Verdi/ Teilzeit/ BAG - Urteil irgendwo?

Das BAG-Urteil kannst du bei diesem nachlesen. Hier der link:

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-370-20/

Nein, ich meinte zur Einstellung von Verdi zur Thematik.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,453
Antw:Überstundenabbau
« Antwort #29 am: 22.05.2025 16:59 »
Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen:
Ist es jetzt ein Luxusproblem oder nicht?  :o  ::)  :P  :)
Wenn du es als Luxus ansiehst, das ihr ungebremst Stunden anhäuft, auf die ihr rechtlich keinen Anspruch habt und außer bei euch, alle anderen ALs wegschauen, ja.

Ihr habt keine DV, die besagt, dass ihr mehr als 100 Stunden buchen dürft.
Also dürfte der AG alle Stunden, die ihr versucht über 100 Stunden zu buchen, als unbezahlte Mehrarbeit ansehen und streichen.
Ihr habt den Luxus, dass eure Amtsleitung es euch erlaubt, trotzdem Geld für diese freiwillige Mehrarbeit zu bekommen.

Mit Antowrt #4 ist im Kern alles gesagt:

Wie sieht das denn aus? Darf die neue AL tatsächlich den Abbau oder die Auszahlung der Stunden (über 100) verlangen?

Eine Dienstvereinbarung ist verpflichtend umzusetzen. Daher darf die Führungskraft nicht nur den Abbau verlangen sondern muss es sogar. Insofern habt ihr Glück, dass alles über 100 Stunden abgefeiert bzw. ausgezahlt werden soll und die Stunden nicht gestrichen und die Mitarbeiter ermahnt werden.