Autor Thema: Zweitjob / Nebenjob  (Read 2990 times)

Unique

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Zweitjob / Nebenjob
« am: 20.05.2025 18:22 »
Hallo zusammen,

ich arbeite aktuell 29 Stunden bei einer Stadtverwaltung. EG 8 Stufe 2. Nun habe ich das Angebot einer zweiten Stelle, außerhalb der Stadt für 10 - 15 Stunden (ab Januar 2026 habe ich 25 h bei der Stadt, 4h waren befristet für 1 Jahr). Nun stellt sich mir natürlich die Frage, was dabei am Ende rauskommen würde. Die Stelle würde vermutlich in der EG 7 angesiedelt werden, das steht allerdings noch nicht 100% fest, eventuell klappt auch EG 8. Kann mir jemand bei der Berechnung helfen? Das gabze würde dann als Zweitjob auf einer zweiten Steuerkarte laufen in der Steuerklasse 6.

Vielen Dank im Voraus!

aronzo

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #1 am: 20.05.2025 19:02 »
Wieso benutzt Du nicht einfach den Rechner? Steuerklasse 6 gibt es dort auch und Du gewinnst einen Überblick...

MoinMoin

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #2 am: 21.05.2025 07:13 »
Ob Steuerklasse 6 oder nicht, nach der Jahreserklärung ist es kein Unterschied.
Du kannst also einfach den Rechner benutzen
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/

brian

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #3 am: 21.05.2025 08:27 »
Wenn man einfach den Rechner nutzt, wird der Grundfreibetrag nochmal gewährt. den gibt es aber nicht pro Job sondern insgesamt nur einmal.

MoinMoin

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #4 am: 21.05.2025 08:33 »
Man muss dort ja auch das Gesamtbrutto eintragen, wenn man sein Jahresentgelt wissen will bzw. die beiden Jobs getrennt mit korrekter StKl um die monatlich Zahlungen zu sehen.
MW wird eben bei Klasse 6 kein Grundfreibetrag eingerechnet.

aronzo

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #5 am: 21.05.2025 14:19 »
Ich hatte es so verstanden, dass explizit nach dem Verdienst im Nebenjob gefragt wurden. Steuererklärung ist bei Steuerklasse 6 (Zweitjob) praktisch Pflicht. Ansonsten siehe MoinMoin.  :)

Fettschwanzmaki

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #6 am: 21.05.2025 21:06 »
Bei EG7, St. 2, Lst. 6, 10 Std. komme ich auf ca. 560,00 € netto, mit 15 Std. auf ca. 845,00 € (ohne K-Steuer).

Da stellt sich mir die Frage, ob man nicht lieber einen Minijob annehmen sollte.

556 € Minijob ./. 12,86 brutto Mindestlohn ~ 43,5 Stunden.

Durch den ersten Hauptjob ist die Sozialversicherung gewährleistet, die abzuführenden Rentenbeiträge machen aus meiner Sicht den Kohl nicht fett (dann lieber einen ETF monatlich besparen).

Man wäre vllt. auch auch etwas flexibler, wenn sich beim Haupt-AG etwas auftun sollte.

Oder aber man steckt die Energie (Lebenszeit) in eine vom AG geförderte Weiterqualifizierung und ändert mittel- bis langfristig die EG.

MoinMoin

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #7 am: 22.05.2025 07:07 »
Deine Rechnung berücksichtigt nicht die Steuererstattung.

Fettschwanzmaki

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #8 am: 22.05.2025 18:12 »
Wenn Du mir die Steuererstattung ausrechnest, überarbeite ich meine Rechnung gern noch einmal.

Ehrensache, kein Ding!

MoinMoin

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #9 am: 22.05.2025 19:53 »
einfach das Gesamtbrutto in den Rechner eintragen, dann kannst du dein Gesamtnetto inkl. Gesamtsteuer ausrechne lassen.
die Erstattung ist dann doch nur noch a- b-c

Fettschwanzmaki

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #10 am: 22.05.2025 20:26 »
Wahrscheinlich stehe ich auf dem Schlauch oder wir hantieren mit unterschiedlichen Begrifflichkeiten.

Dass ich beide Tätigkeiten entsprechend der Stellenmerkmale ausrechnen lassen und aufaddieren kann, ist logisch - mitsamt allen ausgewiesenen Abgaben.

Aber ohne Kenntnis berücksichtigungsfähiger Ausgaben (Lohnsteuerausgleich/ESt-Erklärung) kann ich keine mögliche Steuererstattung ausrechnen, die ich evtl. in meiner Rechnung berücksichtigen könnte.

Grundanregung war ohnehin, besser eine Weiterqualifizierung anzustreben, als auf mehreren Hochzeiten zu tanzen. Je älter man wird, umso weniger Bock hat man da drauf - Ausnahmen bestätigen auch hier sicher die Regel.

Ich habe da den erheblichen Personalbedarf bis 2030 im Hinterkopf, da kann man durchaus mal Kontakt zur PA aufnehmen, sofern man sich das zutraut und motiviert ist.




MoinMoin

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #11 am: 22.05.2025 22:52 »
Der Schlauch ist recht einfach auflösbar.
Wenn man wissen will wieviel Geld man in einem Jahr verdient, dann muss man einfach die beiden Bruttolöhne des ersten und zweiten Jobs addieren und das als sein Jahresentgelt zum Netto ausrechnen.

Das man zunächst bei nem Klasse 6 Job monatlich netto wenig rausbekommt, wird halt mit der Jahreserklärung wieder korrigiert. Und die Steuererstattung kannst du damit exakt ausrechnen.

Und klar sollte man nicht auf mehreren Hochzeiten tanzen, wenn bei der einen es auch noch weniger Geld gibt.

Unique

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Antw:Zweitjob / Nebenjob
« Antwort #12 am: 26.05.2025 14:27 »
@Fettschwanzmaki: vielen Dank! Es wird dann jetzt tatsächlich ein Minijob.
Ich bin im Hauptjob  unbefristet VFA mit einer E8, bin mit der Eingruppierung aktuell sehr zufrieden. Evtl. wird im nächsten Jahr mal eine Höhergruppierung angestrebt wenn der eine Kollege in Pension geht und die Aufgaben entsprechend aufgeteilt werden. Allerdings haben wir eben zur Zeit lediglich ein Stundenkontingent von 25 h. Ich möchte da meinen Job nicht aufgeben, sondern mir nebenher etwas dazuverdienen. Eventuell bekomme ich in Zukunft beim Hauptjob wieder mehr Stunden, sobalddie eine Kollegin aus der Elternezit wieder da ist uns ihre übrigen Stunden wieder zur Verfügung stehen.

Danke auch den anderen für eure Antworten. :)