In den meisten Fällen kommen Bleibeverpflichtungen dann zum Tragen, wenn für den Arbeitgeber über die Entgeltzahlung hinaus besondere Kosten entsehen, weil er sich bspw. an Fortbildungskosten beteiligt oder diese ganz übernimmt. In diesen Fällen sichert der Beschäftigte vertraglich zu, sich für einen bestimmten Zeitraum an den Arbeitgeber zu binden oder anderfalls Kosten zurückzuerstatten.
Interne Bleibeverpflichtungen bei Neueinstellungen sind eher unüblich. Möglicherweise besteht in deinem Bereich eine hohe Fluktuation, sodass der Arbeitgeber aus diesem oder anderen Gründen verhindern möchte, dass du nach kurzer Zeit intern wechselst.
Bei der Frage, ob es ein externer oder interner Wechsel wäre, kommt es auf den Arbeitgeber an. Bleibt dieser gleich, also die Kommune, mit der du deinen Arbeitsvertrag geschlossen hast, ist es ein interner Wechsel (anderes Amt, andere Abteilung, unabhängig von einem etwaigen Standortwechsel). Sprechen wir über andere Behörden, bspw. die Polizei, die nur zufällig auch in dieser Kommune ansässig sind, dann ist es ein externer Wechsel.