Autor Thema: Bleibeverpflichtung intern nicht extern  (Read 1624 times)

GEN777FAN

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Bleibeverpflichtung intern nicht extern
« am: 21.05.2025 07:48 »
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich in einer Behörde die Arbeit aufgenommen und war vorher lange Zeit in der freien Wirtschaft tätig.

Mir wurde bei Einstellung eine 3-jährige Bleibeverpflichtung für "intern" ausgesprochen, was jedoch nicht für extern gelten würde. Was heißt das bitte genau?

Eine Kollegin aus dem gleichen Team aber mit anderem Aufgabenbereich, kam auch aus der freien Wirtschaft und hat sich intern nach einem guten Jahr, auf eine andere Stelle, aber außerhalb des Amtes beworben, es ist allerdings die gleiche Kommune.

Ich konnte sie nicht fragen, weil nicht der Eindruck entstehen soll, dass ich überlege zu wechseln.
Wenn ich mich z. B. auf eine Stelle bei der Polizei in der gleichen Kommune bewerben würde, wäre das intern oder extern?
Bitte nur Antworten von Personen, die sich wirklich auskennen.
Danke vorab und Grüße

Bastel

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Antw:Bleibeverpflichtung intern nicht extern
« Antwort #1 am: 21.05.2025 08:10 »
Wenn es ein AG Wechsel ist, ist es extern. Polizei ist in der Regel beim Land oder Bund angesiedelt, also extern.

Sjuda

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Antw:Bleibeverpflichtung intern nicht extern
« Antwort #2 am: 21.05.2025 08:18 »
In den meisten Fällen kommen Bleibeverpflichtungen dann zum Tragen, wenn für den Arbeitgeber über die Entgeltzahlung hinaus besondere Kosten entsehen, weil er sich bspw. an Fortbildungskosten beteiligt oder diese ganz übernimmt. In diesen Fällen sichert der Beschäftigte vertraglich zu, sich für einen bestimmten Zeitraum an den Arbeitgeber zu binden oder anderfalls Kosten zurückzuerstatten.

Interne Bleibeverpflichtungen bei Neueinstellungen sind eher unüblich. Möglicherweise besteht in deinem Bereich eine hohe Fluktuation, sodass der Arbeitgeber aus diesem oder anderen Gründen verhindern möchte, dass du nach kurzer Zeit intern wechselst.

Bei der Frage, ob es ein externer oder interner Wechsel wäre, kommt es auf den Arbeitgeber an. Bleibt dieser gleich, also die Kommune, mit der du deinen Arbeitsvertrag geschlossen hast, ist es ein interner Wechsel (anderes Amt, andere Abteilung, unabhängig von einem etwaigen Standortwechsel). Sprechen wir über andere Behörden, bspw. die Polizei, die nur zufällig auch in dieser Kommune ansässig sind, dann ist es ein externer Wechsel.

TVoeDler

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Antw:Bleibeverpflichtung intern nicht extern
« Antwort #3 am: 21.05.2025 10:13 »

Bei der Frage, ob es ein externer oder interner Wechsel wäre, kommt es auf den Arbeitgeber an. Bleibt dieser gleich, also die Kommune, mit der du deinen Arbeitsvertrag geschlossen hast, ist es ein interner Wechsel (anderes Amt, andere Abteilung, unabhängig von einem etwaigen Standortwechsel). Sprechen wir über andere Behörden, bspw. die Polizei, die nur zufällig auch in dieser Kommune ansässig sind, dann ist es ein externer Wechsel.

Es kann sich auch um einen internen Wechsel handeln. Ich arbeite in einer Kreisverwaltung und wir stellen auch Mitarbeitende (Tarifbeschäftigte/Beamte) in anderen Behörden, auch bei der Polizei. Dies sind bei uns interne Wechsel.

FearOfTheDuck

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Antw:Bleibeverpflichtung intern nicht extern
« Antwort #4 am: 21.05.2025 11:55 »
Dann bleibt aber der AG gleich, oder nicht? Das dürfte dann im Rahmen einer Abordnung geschehen...

troubleshooting

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Antw:Bleibeverpflichtung intern nicht extern
« Antwort #5 am: 21.05.2025 12:05 »
Zunächst Abordnung ("mit dem Ziel der Versetzung") und, dann Versetzung.
Abordnung läuft in dem Fall üblicherweise 6 Monate als "Probezeit". Gefällt es einer Seite nicht, geht man zurück in die alte Dienststelle.

GEN777FAN

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Antw:Bleibeverpflichtung intern nicht extern
« Antwort #6 am: 01.06.2025 14:01 »
Zunächst Abordnung ("mit dem Ziel der Versetzung") und, dann Versetzung.
Abordnung läuft in dem Fall üblicherweise 6 Monate als "Probezeit". Gefällt es einer Seite nicht, geht man zurück in die alte Dienststelle.

Lieben Dank für all eure Antworten!