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Schulhausmeiter
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Autor
Thema: Schulhausmeiter (Read 1704 times)
Marianne
Full Member
Beiträge: 111
Schulhausmeiter
«
am:
22.05.2025 15:45 »
Wenn Schulhausmeister in NRW täglich unterschiedliche Arbeitszeiten in der Woche haben, welche Stundengrundlage wird dann bei einem Ausfall z.B. durch Krankheit im Stundenkonto berücksichtigt?
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ich1974
Full Member
Beiträge: 147
Antw:Schulhausmeiter
«
Antwort #1 am:
23.05.2025 10:59 »
Die tatsächlich an diesem Tag zu leistende Stundenzahl. D.h. wenn an jedem Tag Mo.-Sa. unterschiedlich gearbeitet wird können da u.U sechs verschiedene Zeiten drinstehen.
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Marianne
Full Member
Beiträge: 111
Antw:Schulhausmeiter
«
Antwort #2 am:
24.05.2025 15:28 »
DANKE! Wo finde ich diese Regelung?
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ich1974
Full Member
Beiträge: 147
Antw:Schulhausmeiter
«
Antwort #3 am:
26.05.2025 12:49 »
Entgeltfortzahlungsgesetz
Da man bei Krankheit nicht schlechter gestellt werden darf. Grundsätzlich sollten hier die dienstplanmäßigen Stunden gutgeschrieben werden. Was steht denn in euerer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit? Wie ist diese geregelt?
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