Autor Thema: Ratlos bei Umsetzung/Einsatzverfügung und Co ohne Höhergruppierung  (Read 1197 times)

SozPäd

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Moin.

Zunächst eine Weile stiller Mitleser, grad zu Zeiten von hitzigen Tarifverhandlungen, lässt mich mein Personalamt ratlos stehen. Vielleicht hat jemand Erfahrungen in dem Bereich oder kann mir irgendeinen Rat geben.

Zum Sachverhalt :

Ich bin, als Sozialpädagoge beim Sozialamt, als Sachgebietsleitung Pädagogik Erwachsene , in 04/2024 eingestellt worden. Eingruppierung S17  Stufe 4 (aktuell 3 Jahre und 5Monate)
Nun wurde die Amtsstruktur in sofern geändert, dass aus Teilen des Sozialamtes und Teilen des Jugendamtes, im Sinne der sogenannten "inklusiven" oder "großen" Lösung ein neues Amt entstand.
In der neuen Organisationsverfügung gibt es zwar noch mein Sachgebiet aber nicht mehr die Stelle der Sachgebietsleitung, sondern eine Abteilungsleitung und eine Sachgebietsleitung Pädagogik Kinder.
Wo zuvor nur ein Sachgebiet (15 direkt nageordnete Personalstellen) sind jetzt zwei Sachgebiete in zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen (SGB VIII und SGB IX) mit doppelter Personalstärke geworden.

Nun erhielt ich heute eine Einsatzverfügung mit Umsetzung auf die Stelle der Abteilungsleitung.
Die Stelle wurde zu meiner Verwunderung ebenfalls mit S17 bewertet.

Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zur Amtsleitung und den mir unterstellten Kolleg*innen und möchte auch gern zukünftig die Abteilungsleitung übernehmen.

Doch irgendwie fühle ich mich doch verschaukelt, denn aus meiner Sicht, ist eine höherwertige Tätigkeit mehr, als nur klar erkennbar (sehen meine Amts- und Dezernatsleitung übrigens genauso).
Von mangelnder Wertschätzung und schlechtem Bauchgefühl möchte ich hier gar nicht erst anfangen ;-)

Fragestellungen :

- Hat irgendjemand bereits ähnliche Erfahrungen gemacht ?
- Hat eine Einsatzverfügung personal- und oder tarifrechtliche Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis ?
- Was passiert mit meiner Stufenlaufzeit bei einer etwaigen Neubewertung der Stelle im Nachgang ?
- Muss ich einer Einsatzverfügung nicht auch schriftlich zustimmen ?

Ich hoffe, der Sachverhalt ist einigermaßen schlüssig dargestellt, sonst versuche ich gern Fragen zu beantworten.

MoinMoin

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Tätigkeitsänderungen, die nicht die Eingruppierung berühren sind vom Direktionsrecht gedeckt, da sie dein AV nicht ändern.
Wenn jedoch festgestellt wird, dass sie ein Höhergruppierung bedeuten, dann geht das nur einvernehmlich

Fettschwanzmaki

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Deine Amtsleitung wird sehr wahrscheinlich deine Fachgruppe "Soziales" als Ganzes leiten und mit S18 vergütet sein (DezernentIn X Stufen höher mit EG-Vergütung).

So wie Du das beschreibst, gruppiere ich Dich eine Ebene darunter ein, also S17 - selbst als "Abteilungsleitung" mit jetzt doppelter Personalverantwortung und zwei Sachgebieten. Wie ist denn die neue "Sachgebietsleitung Päd./Kinder"" eingruppiert?

Vllt. solltest Du Deine Tätigkeitsmerkmale anhand der Kriterien einmal durch den PR gegenchecken lassen, aber nur, wenn er gut ist... ^^

"(...) die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe S 17 Fallgruppe 6 heraushebt.(...), https://www.kommunalforum.de/s_18_tvoed_sue.php

Inwieweit sich Dein neues Arbeitsgebiet "erheblich heraushebt", vermag ich abschließend natürlich nicht zu beurteilen.

"Man kann die Kuh auch zweimal melken..." fällt mir dabei noch spontan ein.

Positiv betrachtet empfiehlst Du Dich möglicherweise für weitere Leitungspositionen, wird diese Frage in den nächsten Jahren relevant?