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Frage zur Höhergruppierung unter Nutzung §13 TVöD

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vermessen:
Okay, also sollte man eher so eskalieren, dass er die Weiterführung der Tätigkeit verweigert bis zur öffiziellen Übertragung incl. Zusage der Zahlung einer Zulage....

Wie wäre denn ein Szenario bei denen der §13 TVöD zur Anwendung finden würde?

Organisator:

--- Zitat von: vermessen am 23.05.2025 12:49 ---Okay, also sollte man eher so eskalieren, dass er die Weiterführung der Tätigkeit verweigert bis zur öffiziellen Übertragung incl. Zusage der Zahlung einer Zulage....

Wie wäre denn ein Szenario bei denen der §13 TVöD zur Anwendung finden würde?

--- End quote ---

Genau. Also dem Chef vermitteln: Ja, die Aufgabe übernehme ich gerne, bitte lasse sie mir von der Perso übertragen.

Und wenn alle Beteiligten gut sind, dann wird die neue Tätigkeitsdarstellung so formuliert, dass eine Höhergruppierung oder eine Zulage drin ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: vermessen am 23.05.2025 12:49 ---Okay, also sollte man eher so eskalieren, dass er die Weiterführung der Tätigkeit verweigert bis zur öffiziellen Übertragung incl. Zusage der Zahlung einer Zulage....

Wie wäre denn ein Szenario bei denen der §13 TVöD zur Anwendung finden würde?

--- End quote ---
Wenn sich die Tätigkeiten nicht ändern, aber die Arbeitsvorgänge z.B.  aufgrund des technischen Fortschrittes so verändern, dass sie höherwertiger geworden sind.
z.b.
Publizieren von Tagungsunterlagen
Früher Kopieren und Briefmarke drauf kleben
Heute ein ContentManegmentsystem administrieren und bedienen
 >:(

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.05.2025 14:26 ---
--- Zitat von: vermessen am 23.05.2025 12:49 ---Okay, also sollte man eher so eskalieren, dass er die Weiterführung der Tätigkeit verweigert bis zur öffiziellen Übertragung incl. Zusage der Zahlung einer Zulage....

Wie wäre denn ein Szenario bei denen der §13 TVöD zur Anwendung finden würde?

--- End quote ---
Wenn sich die Tätigkeiten nicht ändern, aber die Arbeitsvorgänge z.B.  aufgrund des technischen Fortschrittes so verändern, dass sie höherwertiger geworden sind.
z.b.
Publizieren von Tagungsunterlagen
Früher Kopieren und Briefmarke drauf kleben
Heute ein ContentManegmentsystem administrieren und bedienen
 >:(

--- End quote ---

Oder wenn sich gesetzliche Regelungen ändern, dass z.B. Ermessensentscheidungen möglich sind, die vorher nicht möglich waren.


--- Zitat ---Die Tätigkeit, die der Beschäftigte nicht nur vorübergehend auszuüben hat, muss sich im Lauf der Zeit durch die tatsächliche Entwicklung derart geändert haben, dass sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der bisherigen (nach § 12 [VKA] TVöD zutreffenden) EntgGr. entspricht. Im Fall des § 13 (VKA) TVöD wird also keine höherwertige Tätigkeit zugewiesen, sondern die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit wird nach und nach dadurch höherwertig, dass innerhalb des Arbeitsgebiets „aus sich heraus“ eine Änderung eintritt, z. B. durch zunehmende, nicht vom Arbeitgeber veranlasste Erschwernisse als Auswirkung von Änderungen von Gesetzen, Verordnungen, Erlassen usw. (Hess. LAG vom 19.3.2004 – 3 Sa 1836/02 – ZTR 2005, 148).
--- End quote ---

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