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Zählt Studium / Referendariat zu den Pensionsjahren?

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McMuffin:
Hallo zusammen,

ich bin Lehrer in Bayern und habe entsprechend auf Lehramt studiert. Bekanntlich werden die Pensionsansprüche anhand der Formel 1,79375%*Anzahl der Dienstjahre berechnet (zumindest vereinfacht dargestellt).

Wenn ich weiter richtig informiert bin, werden dabei 3 Jahre fürs Studium und 2 Jahre fürs Referendariat mit einberechnet. Frage 1: Ist das korrekt?

Muss ich dafür irgendwas tun (als Beamter denke ich zum Beispiel an einen schönen Antrag, den ich stellen darf ;) )? Ich erinnere mich dunkel an ein Schreiben, dass ich kurz nach Dienstantritt bekommen habe, bei dem irgendein Datum festgelegt wurde (kann sein, dass es da eher um die Festlegung eines Jubiläums-Datums ging?). Ich hoffe jetzt, dass ich nicht hätte Einspruch einlegen müssen... ???

Kann man sich die aktuellen Pensionsansprüche irgendwo anzeigen / ausrechnen lassen? Oder werden die erst bei Dienstende einmalig berechnet?

Vielleicht kann mir jemand helfen. Es ist zwar noch ne Weile hin, aber es schadet ja nicht zu wissen, was einen Mal erwartet. Danke für jegliche Hilfe!

Viele Grüße

Vinfler:
Hast du Zugang zum Mitarbeiterservice Bayern?

www.mitarbeiterservice.bayern.de

Hier kannst du deine Pensionsansprüche selber ausrechnen lassen:

- normale Pension
- aber auch Pension bei einer Dienstunfähigkeit zum Zeitpunkt x

Die andere Frage kann ich dir leider nicht beantworten. Weiß nur, dass z. b. meine drei Jahre als Anwärter dazuzählen.

bettelmusikant:
Frage 1:

Art. 20 Ausbildungszeiten BayBeamtVG
(1) Die Mindestzeit

1.der vorgeschriebenen Ausbildung (insbesondere Fachschul-, Hochschul- und praktische Ausbildung, Vorbereitungsdienst, übliche Prüfungszeit),

2.einer praktischen hauptberuflichen Tätigkeit, die für die Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgeschrieben ist,

kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, die Regelstudienzeit einer Fachschul- oder Hochschulausbildung einschließlich der Prüfungszeit bis zu drei Jahren.

Also ja. Referendariat: Warst Du im Beamtenverhältnis auf Widerruf? Dann auch JA, denn:

Art. 14 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
(1) 1Ruhegehaltfähig ist die Dienstzeit, die der Beamte oder die Beamtin ab der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis im Dienst eines inländischen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Beamtenverhältnis zurückgelegt hat.

McMuffin:
Also erstmal vielen Dank fürs Antworten!

@Vinfler: Den Rechner kannte ich noch nicht. Danke für den Hinweis. Der Rechner berücksichtigt auch, dass ich im Ref. 2 Jahre Beamter auf Widerruf war und davon studiert habe. Das zwischen Studium und Ref eine Lücke von 2 Jahren ist, scheint den Rechner nicht zu stören.

@bettelmusikant: Ist man im Referendariat nicht immer Beamter auf Widerruf? Aber ja war ich.

Meine eigentliche Frage ist aber noch nicht beantwortet: Muss ich für die Anerkennung (insb. vom Studium) einen Antrag stellen, oder geht das LfF automatisch davon aus, dass ich als Lehrer studiert haben muss und rechnet mir die Zeit an? Im Art. 20 BayBeamtVG (1) 2. steht ja nur "kann als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtig werden"

Danke im Voraus!

bettelmusikant:
Du wirst dein Studium auf jeden Fall auch durch entsprechende Belege (Immatrikulationsbescheinigungen oÄ) nachweisen müssen. Üblicherweise ist das auch Teil der Personalakte. Das ein gesonderter Antrag zur Anerkennung des Studiums gestellt werden muss, ist mir nicht bekannt. Würde mich einfach mal durchfragen (Personalabteilung/Ministerium), das ist ja alles hunderfach erprobt.

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