Autor Thema: Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung  (Read 2739 times)

Stadtschreiberling

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« am: 25.05.2025 11:02 »
Hallo zusammen,

bei meiner Gehaltsabrechnung gibt es seit Januar 2025 eine deutliche Absenkung des Nettogehaltes von ca 55 Euro / Monat im Vergleich zum Online Rechner dieser Seite.
Die Personalstelle kann es mir nicht erklären.
Was soll ich tun? Kommt da noch was?
Ich habe festgestellt, dass es wohl am deutlich höheren ST-Brutto im Vergleich zum Inline-Rechner liegt.
Die Personalstelle sagt es sei normal da es an der Zusatzversorgung läge (BVK).
In den Vorjahren war die Abweichung beim ST-Brutto stets aber nur ein paar Euro.

Muckel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« Antwort #1 am: 26.05.2025 07:28 »
Wir können hier ohne Zahlen leider nur spekulieren  :o

Ich würde zunächst einmal nicht mit dem Online-Rechner vergleichen, sondern mit der letzten Abrechnung des Vorjahres (am besten mit der Oktoberabrechnung) vergleichen. Dann wirst Du sehen, wo genau die Unterschiede liegen.

D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« Antwort #2 am: 26.05.2025 08:18 »
Steuer-Brutto finde ich allerdings spannend. Dass sich das SV-Brutto erhöht, wenn der Arbeitgeberanteil an der ZVK entsprechend hoch ist. Durch § 3 Nr. 56 EStG stehen in diesem Jahr (wurde gegenüber 2024 erhöht) jedoch monatlich 322€ Freibetrag zur Verfügung, sofern wir uns im Bereich VBL West bzw. allgemein einem umlagefinanzierten System befinden. Und die muss man erstmal erreichen. Etwaige nach § 3 Nr. 63 EStG in Anspruch genommenen Freibeträge werden allerdings in Abzug gebracht.

Die BVK bzw. deren System kannte ich bisher nicht, habe mich nun aber einmal kurz damit beschäftigt. Dort bestehen offenbar verschiedene Abrechnungsverbände mit verschiedenen Beitragssätzen, welcher für Dich einschlägig ist, ist nicht bekannt. Soweit ich gelesen habe übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig. Solltest Du in den Abrechnungsverband I gehören, wo derzeit 7,75% (4% Beitrag/kapitalgedeckt, 3,75% Umlage) Beitrag anfallen, wärst Du mit bsp. 387,50€ die Dein Arbeitgeber für Dich bei einem Entgelt i.H.v. 5.000€ beiträgt allerdings über dem o.g. Freibetrag. Im Abrechnungsverband II liegt der Beitragssatz nur bei 4,8%, sodass mit TVöD-Entgelten nur schwer über den Freibetrag zu kommen ist.

In jedem Fall erklärt das aus meiner Sicht nicht, wie zum Jahreswechsel ein Minder-Nettoentgelt von ca. 55€ monatlich zu Stande kommt. Der Freibetrag nach 3.56 EStG hat sich erhöht, ist in Deinem Fall wegen des in Anspruch genommenen Freibetrags nach 3.63 EStG möglicherweise ohnehin obsolet.
Ich habe auf die Schnelle nicht gefunden, dass die BVK die Beitrags- bzw. Umlagesätze zu 2025 erhöht hätte, vielmehr scheint für die Jahre 2024 und 2025 ein Zusatzbeitrag zu gelten, der aber eben nicht neu ist.

Sofern Deine Personal- bzw. Bezügestelle das nicht beantworten kann, wird es für uns auch schwer.
Ggf. kann man wenn Du einmal Dein Gesamtbrutto, Steuer-Brutto und SV-Brutto laut Abrechnung angibst und idealerweise auch die Entgeltbestandteile (Entgelt, VWL, Entgeltumwandlung etc., jeweils sofern vorhanden) aufschlüsselst noch etwas spekulieren.

ElBarto

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 334
Antw:Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« Antwort #3 am: 26.05.2025 09:02 »
Am gestiegenen PV-Beitrag kann es aber nicht liegen?

Muckel

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 29
Antw:Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« Antwort #4 am: 26.05.2025 09:25 »
Der Fragensteller schreibt ja nicht, dass sich das Steuer-Brutto gegenüber dem Vorjahr erhöht hätte, sondern gegenüber dem Ergebnis des Nettorechners. Daher sollte zunächst ein Vergleich zum Vorjahr (Gehaltsabrechnung des Vorjahres) erfolgen.

Ohne verlässliche Daten/Zahlen bringt die Frage nichts, da wir uns komplett im Konjunktiv bewegen.
« Last Edit: 26.05.2025 09:37 von Muckel »

Stadtschreiberling

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« Antwort #5 am: 28.05.2025 14:12 »
Vielen Dank an alle für Eure Antworten.
Der Tipp mit der Überprüfung einer Gehaltsabrechnung des Vorjahres hat Licht ins Dunkel geführt. Aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind die Sozialbeiträge so stark angestiegen, dass die Anpassung der Lohnsteuertabelle dies nicht ausgleicht, und somit netto ein Verlust im Vergleich zum vorherigen Jahr bleibt. Traurig aber wahr.

brian

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 449
Antw:Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« Antwort #6 am: 28.05.2025 14:16 »
So geht es leider vielen.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,651
Antw:Gehaltsabrechnung deutliche Abweichung
« Antwort #7 am: 29.05.2025 11:04 »
So man die Möglichkeit hat, raus aus der unseligen Grenzzone der BBG. Mehr kann man nicht zahlen.

Also ab nach oben (evtl. mit PKV) oder nach unten mit Teilzeit.