Autor Thema: Stufenvorrückung rückwirkend krankheitsbedingt verlängert  (Read 3701 times)

sovielefragen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Ich habe im Mai 2022 im ÖD angefangen. Anfang November 2022 musste ich operiert werden und habe Ende Februar 2023 wieder angefangen zu arbeiten.
Im September 2023 erkrankte ich schwer chronisch (mittlerweile gleichgestellt) und habe nach Hamburger Modell im April 2024 ab Mai 2024 wieder normal gearbeitet.

Nun hat mein Arbeitgeber mit der aktuellen Gehaltsabrechnung ohne vorherige Mitteilung meine Gehaltsabrechnungen aus Mai und Juni 2023 geändert und mir die aktuelle Auszahlung für diesen Monat entsprechend gekürzt. Unangekündigt.
Als nächste Stufenvorrückung steht auf den rückwirkend geänderten Abrechnungen Juli statt Mai.
Aktuell steht auf der Gehaltsabrechnung als nächste Stufenvorrückung November 2025. Also nochmal 4 Monate später.

Meinem Verständnis nach ist das "Pausieren" der Stufenvorrückung in § 17 Abs. 3 TVöD geregelt und an die Zahlung des Krankengeldzuschusses gekoppelt. Nach § 22 Abs. 3 bekomme ich den wegen Beschäftigungsdauer unter 3 Jahren für 13 Wochen und nicht 39 Wochen.

Die Verlängerung der Stufenlaufzeit könnte also dem Grunde nach korrekt sein. Meine Frage ist, ob es zulässig ist, nach 2 Jahren und komplett ohne Kommunikation diese Korrektur vorzunehmen und mir damit unangekündigt und unkommentiert quasi das Gehalt zu kürzen. Ich arbeite nur Teilzeit und komme so schon kaum hin.

UNameIT

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 762
Ich habe im Mai 2022 im ÖD angefangen. Anfang November 2022 musste ich operiert werden und habe Ende Februar 2023 wieder angefangen zu arbeiten.
Im September 2023 erkrankte ich schwer chronisch (mittlerweile gleichgestellt) und habe nach Hamburger Modell im April 2024 ab Mai 2024 wieder normal gearbeitet.

Nun hat mein Arbeitgeber mit der aktuellen Gehaltsabrechnung ohne vorherige Mitteilung meine Gehaltsabrechnungen aus Mai und Juni 2023 geändert und mir die aktuelle Auszahlung für diesen Monat entsprechend gekürzt. Unangekündigt.
Als nächste Stufenvorrückung steht auf den rückwirkend geänderten Abrechnungen Juli statt Mai.
Aktuell steht auf der Gehaltsabrechnung als nächste Stufenvorrückung November 2025. Also nochmal 4 Monate später.

Meinem Verständnis nach ist das "Pausieren" der Stufenvorrückung in § 17 Abs. 3 TVöD geregelt und an die Zahlung des Krankengeldzuschusses gekoppelt. Nach § 22 Abs. 3 bekomme ich den wegen Beschäftigungsdauer unter 3 Jahren für 13 Wochen und nicht 39 Wochen.

Die Verlängerung der Stufenlaufzeit könnte also dem Grunde nach korrekt sein. Meine Frage ist, ob es zulässig ist, nach 2 Jahren und komplett ohne Kommunikation diese Korrektur vorzunehmen und mir damit unangekündigt und unkommentiert quasi das Gehalt zu kürzen. Ich arbeite nur Teilzeit und komme so schon kaum hin.

Eigentlich darf der AG nur 6 Monate rückwirkend zurückfordern.  Da es sich hier um 2 Jahre handelt ist das nicht zulässig. Bitte fordere das ausstehende Gehalt schriftlich zurück und lass dich beraten.

Zitat
TVöD / § 37 Ausschlussfrist

(1) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan sowie für Ansprüche, soweit sie kraft Gesetzes einer Ausschlussfrist entzogen sind.

ich1974

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Sind evtl. Beiträge zur Zusatzversorgung abgezogen worden? Diese sind beim Bezug von Krankengeld selbst zu tragen. Diese werden in der Regel mit der Abrechnung des Krankengeldzuschusses berechnet.

sovielefragen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Der Zeitpunkt der Stufenvorrückung wurde rückwirkend verändert, das Bruttogehalt rückwirkend gekürzt und von der jetzt kommenden Auszahlung abgezogen.

ich1974

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Fordert der AG mehr als sechs Monate Geld zurück?
nach § 37 ist das nicht zulässig.

sovielefragen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Er fordert nicht zurück. Er hat direkt abgezogen. Für Mai und Juni 2023.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,933
Dann mit Verweis auf Paragraph 37 schriftlich die gekürzten Beträge einfordern.

UNameIT

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 762
Deswegen schrieb ich:

Bitte fordere das ausstehende Gehalt schriftlich zurück und lass dich beraten.

Mit Betonung auf SCHRIFTLICH zurückfordern und BERATEN lassen.

sovielefragen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Ich hab die Abrechnungsstelle nach dem Grund gefragt. Natürlich ich die Sachbearbeiterin erst nächste Woche wieder da. Die Vertretung sieht es (natürlich nur ganz unverbindlich) auch so, dass nach § 37 die 6 Monate überschritten sind. Die Verlängerung der Stufenlaufzeit erfolgte wegen Krankheit. Und die Kürzung resultierte daraus.

Ich telefoniere morgen mit der Rechtberatungsstelle von Verdi. Gehe aber davon aus, dass die Verlängerung der Stufenlaufzeit zwar dem Grunde nach richtig sein könnte (die Frage ist, ob das nicht auch schon viel früher hätte gemacht werden müssen) aber die unangekündigte Gehaltskürzung rechtswidrig ist.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,933
Feiner Einschätzung würde ich mich anschließen.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 334
Dito

Auf was für Ideen die AG so kommen...

sovielefragen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Mein Arbeitgeber kommt noch auf ganz andere rechtswidrige Idee. Meistens Ideen, die auf den ersten Blick nicht rechtswidrig wirken. Er ist da wirklich sehr kreativ. Das muss man ihm lassen.

Verdi bestätigt: Kürzung ist unzulässig. Schriftlich einfordern unter Fristsetzung und Bezugnahme auf § 37.

Die Verlängerung der Stufenlaufzeit ist dem Grunde nach korrekt. Angaben zu Fristen, innerhalb derer diese Verlängerung umgesetzt werden muss, kennt Verdi nicht. Ob das jetzt so lange rückwirkend rechtmäßig ist bleibt also weiterhin unklar. Was ich daraus mache weiß ich noch nicht genau. Voraussichtlich werde ich eine Erklärung bei meinem Arbeitgeber einfordern und dann bei Verdi gegenchecken lassen.

troubleshooting

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 553
Voraussichtlich werde ich eine Erklärung bei meinem Arbeitgeber einfordern und dann bei Verdi gegenchecken lassen.

Ja, und dann lässt dich dein AG am langen Arm hängen. Daher, nicht Erklärung einfordern, sondern Rücknahme der Kürzung einfordern. Dann müssen sie aktiv werden.

NWB

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 334
Das erscheint mir auch die richtige Vorgehensweise bei dieser Art von AG - schade...

sovielefragen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 19
Die Sachbearbeiterin in der Abrechnungsstelle hat am Montag erklärt, dass es sich um einen "Systemfehler" handelt, der nicht hätte passieren dürfen und den sie sich nicht erklären kann. Sie würde das jetzt aber korrigieren, meine Stufenlaufzeit widerherstellen, das abgezogene Gehalt kurzfristig anweisen und mich letztlich so eingruppieren, als wäre nie etwas gewesen. So dass ich ab diesen Monat in der neuen Stufe 3 bezahlt werden müsste.

Ich bin gespannt, ob das tatsächlich so umgesetzt wird.