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Stufenvorrückung rückwirkend krankheitsbedingt verlängert

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NWB:
Dito

Auf was für Ideen die AG so kommen...

sovielefragen:
Mein Arbeitgeber kommt noch auf ganz andere rechtswidrige Idee. Meistens Ideen, die auf den ersten Blick nicht rechtswidrig wirken. Er ist da wirklich sehr kreativ. Das muss man ihm lassen.

Verdi bestätigt: Kürzung ist unzulässig. Schriftlich einfordern unter Fristsetzung und Bezugnahme auf § 37.

Die Verlängerung der Stufenlaufzeit ist dem Grunde nach korrekt. Angaben zu Fristen, innerhalb derer diese Verlängerung umgesetzt werden muss, kennt Verdi nicht. Ob das jetzt so lange rückwirkend rechtmäßig ist bleibt also weiterhin unklar. Was ich daraus mache weiß ich noch nicht genau. Voraussichtlich werde ich eine Erklärung bei meinem Arbeitgeber einfordern und dann bei Verdi gegenchecken lassen.

troubleshooting:

--- Zitat von: sovielefragen am 28.05.2025 10:51 ---Voraussichtlich werde ich eine Erklärung bei meinem Arbeitgeber einfordern und dann bei Verdi gegenchecken lassen.

--- End quote ---

Ja, und dann lässt dich dein AG am langen Arm hängen. Daher, nicht Erklärung einfordern, sondern Rücknahme der Kürzung einfordern. Dann müssen sie aktiv werden.

NWB:
Das erscheint mir auch die richtige Vorgehensweise bei dieser Art von AG - schade...

sovielefragen:
Die Sachbearbeiterin in der Abrechnungsstelle hat am Montag erklärt, dass es sich um einen "Systemfehler" handelt, der nicht hätte passieren dürfen und den sie sich nicht erklären kann. Sie würde das jetzt aber korrigieren, meine Stufenlaufzeit widerherstellen, das abgezogene Gehalt kurzfristig anweisen und mich letztlich so eingruppieren, als wäre nie etwas gewesen. So dass ich ab diesen Monat in der neuen Stufe 3 bezahlt werden müsste.

Ich bin gespannt, ob das tatsächlich so umgesetzt wird.

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