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freiw. Herabstufung Stufenlaufzeit

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BiancaM:
Hallo zusammen,

ich kehre aus meiner Elternzeit zurück in den Dienst, dabei lasse ich mich freiwillig von EG9a auf 8 herabsetzen, damit ich in meinen Wunsch Fachbereich komme. In dem Fachbereich gibt es aktuell keine freie EG 9a Stelle.
Gründe für die freiw. Herabstufung gibt es einige auf die ich nicht weiter eingehen möchte.

Ich werde auf eine Stelle gesetzt die ich vor meinem Wechsel von EG 8 auf 9a bereits hatte. Prinzipiell wird die Stufenlaufzeit in EG 9a ja übernommen auf die EG 8.

Da ich aber bereits in 8 war mit einer Stufenlaufzeit von 20 Monaten, gibt es eine Möglichkeit diese anrechnen zu lassen?

Ich hoffe man versteht was ich meine

Schokokeks:
Sind die Tätigkeiten identisch, so dass förderliche Zeiten anrechenbar wären oder ist es einfach nur eine "EG 8 wie vorher"?

Maggus:
Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen anrechnen.
Bei einem internen Wechsel, verbunden mit einer Herabgruppierung, wird die Laufzeit in der bisherigen Stufe mitgenommen. Eine Anrechnung förderlicher Zeiten aus einer früheren Eingruppierung ist nicht möglich.

Der Tarifvertrag eröffnet aber die Möglichkeit einer Stufenvorweggewähr. Ob der Arbeitgeber davon Gebrauch macht (machen darf) kann hier nicht beantwortet werden.

BiancaM:

--- Zitat von: Schokokeks am 26.05.2025 12:03 ---Sind die Tätigkeiten identisch, so dass förderliche Zeiten anrechenbar wären oder ist es einfach nur eine "EG 8 wie vorher"?

--- End quote ---

Die Aufgaben sind exakt identisch mit den Aufgaben die ich damals (2022) bei der Stelle mit EG 8 hatte, also es die identische Stelle die ich damals inne hatte. Ich besetzte also wieder meine alte Stelle, so zu sagen

NWB:
Ansprechen. Wo ein Wille ist, ist ein Weg.
Ein Anspruch darauf besteht wohl nicht, wie weiter oben bereits ausgeführt

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