Autor Thema: Wechsel Debeka zu Barmenia mit Risikozuschlag und Ausschluss  (Read 1051 times)

JamesNRW

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Hallo,

ich (43,m, 50% Beihilfe NRW, seit 9 Jahren bei der Debeka) habe aktuell ein Angebot von der Debeka zur Barmenia zu wechseln. Der Beitrag wäre bei beiden ca. 390 €. Bei der Barmenia wäre jedoch ein Risikozuschlag von 52 € sowie der Ausschluss kieferorthopädischer Behandlungen enthalten.

Klar, die Leistungen der Barmenia sind grundsätzlich erheblich besser, aber ich bin mir wegen des Zuschlags und des Ausschlusses jetzt unsicher geworden.

Was würdet ihr machen?

Rentenonkel

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Ich würde mal mit dem Angebot der Barmenia zur Debeka gehen und dort nachfragen, ob die das bestehende Vertragsverhältnis noch etwas nachbessern können.

Saxum

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Bitte dringend mit bedenken, hier wird bald das 10 Jahr erreicht. Damit ist man aus allen relevanten 5 und 10 Jahres Feisten zur „vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ raus. Bei einem Wechsel fängt das wieder neu bei 0 an zu zählen.

Zudem geht ein großer Teil der individuellen Altersrückstellungen verloren, übertragene wird ja nur der Betrag der auf den Basistag entfallen würde. Der Rest fällt dem Versichertenkollektiv zu.

Versucht lieber mal den Risikozuschlag überprüfen zu lassen, falls echt in letzter Zeit dazu nichts relevantes gab. Grundlage ist § 41 VVG.

Kingrakadabra

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Hat denn schon jemand Erfahrungen mit der Überprüfung des Risikozuschlags?
Eigentlich müsste man ja dann darlegen, dass die "Risiko-Krankheit" geheilt ist und man diesbezüglich keine Kosten mehr verursachen würde? Kann die PKV dann Leistungsausschlüsse verlangen bzw. was ist, wenn zukünftig dann doch wieder etwas bzgl. dieser Erkrankung auftritt? Stichwort Haftung...

VG
Hage

Saxum

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Erfahrungen nicht, aber wenn glaubhaft durch die fehlende Erfordernis von Behandlungen bzw. dass der Arzt tatsächlich keine Behandlungen als erforderlich ansieht und auch keine durchgeführt wurden über einen relativ „längeren Zeitraum“ in Jahren und behandlungsfreiheit attestiert, dann spricht wenig dafür den Risikozuschlag weiter aufrecht zu halten.

Die Prüfung des Risikozuschlages kann nicht zu einer nachträglichen Leistungsausschuss führen. Denkbar ist aber dass die Krankenversicherung ein solches Angebot macht wenn man unbedingt möchte dass man keinen Risikozuschlag zahlen möchte. Ist oftmals eher ein schlechtes Geschäft, da man die Leistung in der Regel dann nicht wieder zurück kriegt.

Selbst wenn 5 Jahre später was neues/gleiches ausbricht obgleich man glaubhaft dargelegt hat, dass das Risiko nicht mehr besteht ist das eben so und kann nicht als Nachteil ausgelegt werden. Ausgenommen sind natürlich Saxhverhalte die ein vorsätzliches Handeln mit sich tragen wahrheitswidrig Vorteile zu erlangen.