Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
Beihilfe RLP und Barmenia
NeuHä:
Gude, bin neu. Muss mich, da nun da bald Anwärter privat versichern und blicks nicht so ganz. Angebot von der Barmenia scheint gut. Was ich nicht verstehe: zahlt die Beihilfe Rheinland-Pflaz das Zweibettzimmer? BTW Was ist der Unterschied zwischen den Bausteinen "Genau für sie Bett 100" und "Genau für Sie bett 50"? Also 50 oder 100% von was wird gezahlt?? Ist vielleicht bisschen speziell, aber vielleicht kennt sich wer aus
Danke und Gruß
Gewerbler:
Ob die Beihilfe in RLP Wahlleistungen zahlt, weiß ich leider nicht.
Der Unterschied zwischen den Tarifen ist, ob die Barmenia 100 oder 50 (oder auch 20, 30,...) % der Kosten übernimmt. Welchen der Tarif gebraucht wird, hängt vom individuellen Beihilfesatz ab. Typischerweise sind das 50 % als aktiver Beamter bzw. 70 % bei Pensionären oder ab zwei Kindern. Für Angehörige sind es i.d.R. 80 %.
Die restlichen 50, 30, 20 % müssen halt versichert werden (wobei es i.d.R. dann auch nicht der 50er-Tarif, sondern 30 i.V.m. 20 P wird - letzterer fällt spätestens mit Pensionseintritt dann weg und bildet daher meines Wissens keine Altersrückstellungen).
Wenn die Beihilfe Wahlleistungen nicht zahlen sollte, müsste man entsprechend 100 % absichern, sofern man die möchte und in den Tarif rein kommt.
Hoffe, das war soweit verständlich.
NeuHä:
Danke für die schnelle Antwort. Ja, ist 30 und 20P. Was bedeutet "letzterer fällt spätestens mit Pensionseintritt dann weg und bildet daher meines Wissens keine Altersrückstellungen"
Beihilfe RLP zahlt wohl Zweibettzimmer mit Eigenanteil von 12€, vielleicht soll das mit den G2B100 abgefangen werden?
Saxum:
Jein, der Eigenbetrag von 12€ wird in der Regel normalerweise durch das Krankenhaustagegeld aufzufangen.
Die Regelugen in RLP ist aber laut der Beihilfeverordnung wohl etwas anderes gestaltet, man hat einen Anspruch auf die Wahlleistungen mit einem Eigenanteil von 12 € / Tag für die Dauer des stationären Aufenthalts - wenn man es innert der 6 Monate nach erstmaligem Beihilfeanspruch beantragt und dafür augenscheinlich zusätzlich 26,00 € / Monat dafür bezahlt bzw. von den Bezügen einbehalten werden. (§ 25 BVO - Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz )
Wenn ich jetzt spontan auf einem Vergleichsportal mit einem fiktiven Alter von 30 nachschaue, dass der Tarif "G2B100" 36,66 € kostet und zum Vergleich in einem anderen Bundesland etwa mit "G2B30" und "G2B20P" 16,61 € habe ich also eine Differenz von 20,05 € für das "Upgrade" auf 100%. Hier wären die Tarife mit 100%igem Satz wohl "günstiger", als wenn man monatlich 26 € an die Beihilfestelle zahlt und zusätzlich einen Eigenanteil von 12 € zu tragen hat.
Einige andere Krankenversicherer würden auch 100% anbieten (im aktuellen Vergleich - Stand Punkt jetzt, ohne Zukunftsprognose) - vermutlich als Ausfluss dieser Regelung des monatlichen Beitrages für den entsprechenden Beihilfeanspruch.
Keine Gewähr, bitte näher bei der Beihilfestelle in RLP und den Bedingungen / Fachmenschen informieren.
Gewerbler:
--- Zitat von: NeuHä am 26.05.2025 16:46 ---Danke für die schnelle Antwort. Ja, ist 30 und 20P. Was bedeutet "letzterer fällt spätestens mit Pensionseintritt dann weg und bildet daher meines Wissens keine Altersrückstellungen"
--- End quote ---
Das heißt, dass im Regelfall die Beihilfe mit Eintritt in die Pension auf 70 % steigt und daher nur noch der 30er-Tarifbaustein benötigt wird.
Ich gehe davon aus, dass wenn vorher zwei Kinder da sein sollten, das selbe passiert bzw. wenn eins der Kinder dann aus der Berücksichtigung fällt man den 20P wieder dazu nimmt.
Ansonsten würde ich mich Saxum anschließen und empfehlen, entsprechende Fachmenschen/Makler mit Spezialisierung auf Beamte hinzuzuziehen. :)
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