Hallo alle zusammen,
folgende Konstellation:
Ich bin tariflich beim Land angestellt. Mein Dienstherr schickt mich in den Aufsichtsrat eines Unternehmens, das zu 100% dem Land gehört. Die gesamte Zeit, die ich für das Mandat aufbringe, gilt als Arbeitszeit.
Es ist zukünftig angedacht, dass die Aufsichtsräte des Unternehmens eine Vergütung durch das Unternehmen erhalten.
Meine Einschätzung:
Es handelt sich bei dem Mandat um ein persönliches Mandat, das grundsätzlich nicht Teil der Arbeitstätigkeit sein kann. Die Entsendung kann abgelehnt werden und bei Annahme handelt es sich bei der Ausübung nie um Arbeitszeit beim Dienstherren. Unabhängig davon kann mit dem Dienstherren eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, dass eine Entschädigung gezahlt wird.
Die von der Gesellschaft erhaltene Vergütung kann der AN annehmen, muss sie aber entsprechend § 3 Abs. 4 TVL behandeln und ggf. abführen.
Sehe ich das soweit richtig? Gibt es andere Einschätzungen?