Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Mitglied eines Aufsichtsrats eines öffentlichen Unternehmens

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0815Mitarbeiter:
Hallo alle zusammen,

folgende Konstellation:

Ich bin tariflich beim Land angestellt. Mein Dienstherr schickt mich in den Aufsichtsrat eines Unternehmens, das zu 100% dem Land gehört. Die gesamte Zeit, die ich für das Mandat aufbringe, gilt als Arbeitszeit.
Es ist zukünftig angedacht, dass die Aufsichtsräte des Unternehmens eine Vergütung durch das Unternehmen erhalten.

Meine Einschätzung:

Es handelt sich bei dem Mandat um ein persönliches Mandat, das grundsätzlich nicht Teil der Arbeitstätigkeit sein kann. Die Entsendung kann abgelehnt werden und bei Annahme handelt es sich bei der Ausübung nie um Arbeitszeit beim Dienstherren. Unabhängig davon kann mit dem Dienstherren eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden, dass eine Entschädigung gezahlt wird.
Die von der Gesellschaft erhaltene Vergütung kann der AN annehmen, muss sie aber entsprechend § 3 Abs. 4 TVL  behandeln und ggf. abführen.

Sehe ich das soweit richtig? Gibt es andere Einschätzungen?

Beamter:
Du hast keinen „Dienstherren“

Eukalyptus:
Offene Frage: Was unterscheidet die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat entscheidend bzw. grundsätzlich von einer beliebigen anderen Arbeitszuweisung, die vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist?

NWB:
Da du ja wie ich das lese nur auf Veranlassung deines Arbeitgebers in den Aufsichtsrat kommen wirst, würde ich dieses Mandat nicht unbedingt als rein persönlich betrachten.

Anscheinend hat dein AG ein Interesse daran, dass du seine Interessen im Aufsichtsrat vertrittst.
Daher kann ich dem Gedanken, dass diese Anweisung vom Direktionsrecht des AG gedeckt ist mit all den Folgen bzgl. Arbeitszeit etc. viel abgewinnen

McOldie:
Die Tätigkeit im Aufsichtsrat gilt offenbar als Arbeitszeit. Dann dürfte es doch keine Nebentätigkeit mehr sein. Die Frage ist, wie wird mit dem Entgelt umgegangen.

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