Autor Thema: Erfahrungen mit externen Kooperationen im Gesundheitsmanagement (Justiz)  (Read 1201 times)

ReiseJung96

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Hallo zusammen,

ich arbeite in der Justiz NRW und bin für das Gesundheitsmanagement an meiner Dienststelle verantwortlich. In letzter Zeit erreichen mich vermehrt Anfragen von Beschäftigten und Beamten, ob Kooperationen im Rahmen des Gesundheitsmanagements – z. B. mit Fitnessstudios, Physiopraxen oder Ernährungsberatungen – möglich seien.

Nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist dies innerhalb der Justiz aus Gründen der Korruptionsprävention eher kritisch zu bewerten bzw. nicht gestattet. Ich weiß allerdings, dass in anderen Bereichen – etwa im Ministerium des Innern oder bei der Polizei – solche Kooperationen durchaus praktiziert werden.

Daher meine Frage: Gibt es hier jemanden, der ebenfalls in der Justiz (in einem anderen Bundesland oder auf Bundesebene) tätig ist und Erfahrung mit diesem Thema hat? Sind dort Kooperationen im Gesundheitsmanagement erlaubt oder sogar üblich?

Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen!  :)

Faunus

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Hmm.. interessante Überlegung mit der "Korruptionsprävention"!
Möglichkeit dieser auszuweichen: Krankenkassen müssen gesetztlich  ein bestimmtes Budget für Präventionsmaßnahmen bereithalten. Bei uns an der Uni werden von einer - wie vermeide ich Schleichwerbung - der größten und sehr positiv bewerteten  KK - für mehrere Termine Rückengym,/Pilates/k.A, ein Trainer/in kostenfrei zur Verfügung gestellt und von der KK über dieses gesetztlich vorgeschriebene Budget abgerechnet.
Einfach mal anfragen! Ernährungsberatung gehört auch  in deren Programm.

Habt Ihr eine Uni in der Nähe und bietet die Uni-Sport an? Korruptionverdacht  bei einer Institution der Körperschaft des Öffentl. Rechts/gemeinnützigen anerkannten Stiftung dürfte eher nicht aufkommen.

« Last Edit: 27.05.2025 12:26 von Faunus »

Grinsekatze

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Ich arbeite zwar nicht in der Justiz, aber in einer Behörde, die mit einem Fitnessprogramm kooperiert. Wo siehst Du denn in dem Zusammenhang die Korruptionsgefahr? Und warum würde diese nur in Justizbehörden bestehen?

ReiseJung96

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Ich arbeite zwar nicht in der Justiz, aber in einer Behörde, die mit einem Fitnessprogramm kooperiert. Wo siehst Du denn in dem Zusammenhang die Korruptionsgefahr? Und warum würde diese nur in Justizbehörden bestehen?

Die Sorge bezieht sich weniger auf eine konkrete Korruptionsgefahr im klassischen Sinne, sondern eher auf die Wahrnehmung von Unabhängigkeit und Neutralität – insbesondere bei Justizbehörden.

Wenn z. B. eine Justizbehörde mit einem Unternehmen wie einem Fitnessstudio kooperiert, und dieses Unternehmen später in einem Verfahren vor dem Gericht auftritt oder in Verbindung mit einem Verfahrensbeteiligten steht, könnte allein der Anschein einer Interessenkollision entstehen. Selbst wenn objektiv keinerlei Einflussnahme vorliegt, könnte die Gegenseite argumentieren, dass eine Nähe zur Justiz bestehe – was zu Irritationen führen kann und eventuell die Entscheidung in einem Verfahren angreifbarer macht.

Gerade im Bereich der Justiz ist der Maßstab an Neutralität und Unabhängigkeit besonders hoch, weshalb dort mit möglichen Kooperationen besonders sensibel umgegangen wird.

ReiseJung96

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Habt Ihr eine Uni in der Nähe und bietet die Uni-Sport an? Korruptionverdacht  bei einer Institution der Körperschaft des Öffentl. Rechts/gemeinnützigen anerkannten Stiftung dürfte eher nicht aufkommen.


Auch die Idee, mit Uni-Sportangeboten oder Institutionen des öffentlichen Rechts bzw. gemeinnützigen Trägern zusammenzuarbeiten, ist ein guter Weg, mögliche Interessenskonflikte von vornherein auszuschließen.

Ich nehme das auf jeden Fall mit – danke nochmal für Deine Impulse!

Faunus

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Gerne doch! :)
Ich nehme keine Werbegeschenke mehr an, um nicht den klitzekleinste Verdacht aufkommen zu lassen - und bin TB in einem "nicht brisanten" Bereich des ÖD! Hängt mehr mit den ständig sich ändernden Erlassen zusammen, ab wann nicht mehr angenommen werden darf, ab wann gemeldet werdne muss oder was auch immer!

SozPädBW

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Auch bei "Kooperationen" wie z.B. Jobrad oder Fitnessangeboten muss die öffentliche Verwaltung das Vergaberecht berücksichtigen.

Ich bin erwas irritiert über die Fragen, die du dir stellst. So dürfte die Justizbehörde grundsätzlich nichts mehr einkaufen oder beauftragen, denn es bestünde immer die von dir geschilderte "Gefahr". Ich würde diese allerdings nucht als Gefahr betrachten, denn ein Richter entscheidet bei euch sicherlich nicht über die Vergabe. :-)

Grinsekatze

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Dem würde ich mich vorbehaltlos anschließen.

troubleshooting

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Auch bei "Kooperationen" wie z.B. Jobrad oder Fitnessangeboten muss die öffentliche Verwaltung das Vergaberecht berücksichtigen.

Das ist mMn der Knackpunkt. Mach eine öffentliche Ausschreibung, dazu besonderes Augenmerk auf die Eignungskriterien und, gut ist.

Rentenonkel

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Es gibt Kooperationen mit der Deutschen Rentenversicherung in NRW. Das nennt sich Firmenservice Plus.

Hier ein Flyer für den Bereich Westfalen dazu:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Westfalen/DE/Experten/Arbeitgeber/Einlegeblatt_zum_Flyer_Firmenservice.html

Hier der link für den Bereich Rheinland:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/Rheinland/firmenservice.html

Darüber hinaus können Beschäftigte über RV Fit Präventionsleistungen beantragen. Die Maßnahmen werden dann von der Rentenversicherung finanziert. An insgesamt 2 Tagen muss der Arbeitgeber den Beschäftigten freistellen.

Hier der passende link mit tiefergehenden Infos dazu: https://www.rv-fit.de/DE/home/home_node.html

Rentenonkel

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Ergänzend: Da sowohl die Kosten für RV Fit als auch des Firmenservice vollständig von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden, ist das Vergaberecht nicht zu beachten.

Faunus

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Genau, da war was: Prävention wird ja von der DRV grundsätzlich seinen Mitgliedern angeboten.

Ich hatte einen Antrag für Prävention gestellt, bekam dann eine  Reha-Antrag zurück, was ich nicht wollte und brauchte. Und von vorne. Es kam dann ein positiver bescheid mit Adresse eines hauseigener Anbieters t für die Präventionsmaßnahme - 35 km (einfach) mit den Öffis für eine Stunde "Pilates/Ernährungsberatung/..." nach einem 8-10 Stunden- Arbeitstag, macht jede Präventionsmaßnahme zu nichte. Also wieder hin-und-her, da ein Dienstleister für ambulante Reha-Maßnahmen, der bei der DRV Süd unter Vertrag war, hier vo rOrt ist und den  Bund DRV davon zu überzeugt funktionieret auch und dann.... kam Corona! Ich habe ca. 3/4 Jahr rumgemacht mit den Anträgen.

Auf was ich hinaus will: das ist ein ziemlicher Dschungel, aber sollte u.U. auch in anderen Bundesländern mit der DRV funktionieren. Es ist halt nur ein Elend die richtigen Ansprechpartner zu finden, die dann auch was bewegen können. Ich denke, das könnte auch für MA von staatl. Einrichtungen funktionieren - auch wenn dann Beamte unter den Teilnehmern sind!

Den Weg, die Maßnahmen selbst aus irgend einer Kasse des AG-Vertreters zu finanzieren... der wurde bei uns schnell aufgegeben.

Faunus

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Ergänzend: Da sowohl die Kosten für RV Fit als auch des Firmenservice vollständig von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden, ist das Vergaberecht nicht zu beachten.

Ist auch bei der KK-Variante nicht zu beachten. ;)

Rentenonkel

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Auf was ich hinaus will: das ist ein ziemlicher Dschungel, aber sollte u.U. auch in anderen Bundesländern mit der DRV funktionieren. Es ist halt nur ein Elend die richtigen Ansprechpartner zu finden, die dann auch was bewegen können. Ich denke, das könnte auch für MA von staatl. Einrichtungen funktionieren - auch wenn dann Beamte unter den Teilnehmern sind!


Prävention war in den Anfängen tatsächlich ein Pilotprojekt und die Anfänge waren schwer. Mittlerweile gibt es sogar einen eigenen Vordruck dafür: G0180

Der kann in 5 Minuten online gestellt werden und wird schnell genehmigt. Dort gibt man jetzt selbst ein, wer der Partner sein soll. Die Anzahl der Partner ist auch größer geworden (findet man auf RV Fit) und der Antrag kann jährlich wiederholt werden.

Beamte können je nach Beihilferecht das Ganze über die Beihilfe beantragen. In NRW befindet sich die Kostenübernahme der Präventionsleistungen jedoch nach wie vor im Gesetzgebungsverfahren. Da auf den Fluren des Landtages derzeit mal mehr oder weniger laut über das Loch im Haushalt gesprochen wird, liegt das jedoch auf Eis. Somit ist das für Tarifbeschäftigte eine Option, für Beamte jedoch (noch) nicht