Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Mitbestimmungsvorlage, einzelne Punkte abstimmen
magheinz:
Aber dürfen dann die Einzelfälle abgestimmt werden, oder muss über die Vorlage im ganzen abgestimmt werden?
Der Punkt ist mir noch nicht klar.
blondie:
Bei einer Einstellung kann ich mir schwer vorstellen, dass sowas im Block passieren kann. Aber das kann ich in anderen Bereichen möglich sein.
Bei Höhergruppierungen/Beförderungen schon. Bei uns sind finden Beförderungen nach einem festgelegten Konzept statt und das funktioniert nur als ganzes. Sollte später jemand klagen und Recht bekommen, dann würde es für alle neu aufgerollt.
NWB:
--- Zitat von: magheinz am 03.06.2025 07:52 ---Aber dürfen dann die Einzelfälle abgestimmt werden, oder muss über die Vorlage im ganzen abgestimmt werden?
Der Punkt ist mir noch nicht klar.
--- End quote ---
Wenn in der Sitzung ein einziges PR-Mitglied eine Einzelabstimmung beantragt, dann wird einzeln abgestimmt.
Wenn das Gremium sich ansonsten einig ist, dass in bestimmten Fällen blockweise abgestimmt wird, dann ist das auch zulässig.
Wie abgestimmt wird unterliegt ohnehin dem Sitzungsgeheimnis
TVOEDAnwender:
Man kann sogar in einer Personalmaßnahme als Personalrat unterschiedlich entscheiden:
Arbeitgeber legt vor: AN soll zum 1.8. eingestellt werden, Eingruppierung nach EG XY, AV soll befristet für 2 Jahre ohne Sachgrund abgeschlossen werden.
Der Personalrat hat dann 3 (je nach PVG) mitbestimmungspflichtige Maßnahmen in einer Vorlage durch den AG vorgelegt bekommen.
Er könnte jetzt z.B.: Der Einstellung zustimmen, jedoch der Eingruppierung und/oder der Befristung nicht.
Obwohl dies alles in einer Vorlage vorgelegt wurde und es die selbe Person betrifft.
FlaPuWummi:
--- Zitat von: TVOEDAnwender am 06.06.2025 11:08 ---Er könnte jetzt z.B.: Der Einstellung zustimmen, jedoch der Eingruppierung und/oder der Befristung nicht.
Obwohl dies alles in einer Vorlage vorgelegt wurde und es die selbe Person betrifft.
--- End quote ---
Dazu hätte ich eine Zusatzfrage, da wir das heute im Personalrat bei uns diskutierten. Wenn man der Einstellung zustimmt, der Eingruppierung aber nicht-hätte das negative Folgen für die Person? Bei uns wird behauptet, dass dann die Einstellung nicht erfolgen könne, da man ja keine Eingruppierung vornehmen könne. Das behaupten Gremiumsmitglieder. Deshalb wurde beidem zugestimmt und der Leitung mitgeteilt, dass man die Eingruppierung später überprüfen wolle. Allerdings macht das ja keinen Sinn, der Personalrat hat die Eingruppierung ja bestätigt. Er hat dann keine Grundlage mehr, um die nochmals zu hinterfragen. Oder?
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