Autor Thema: Erhöhung der Stufenlaufzeit oder Höhergruppierung  (Read 1271 times)

Blacky

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Guten Abend liebe Community,

leider habe ich zu meinem Thema nicht hinreichend die Informationen gefunden die mir aufschluss geben wie ich weiter verfahren soll.

Ich arbeite als staatl. geprüfter Techniker im Bauamt. Meine E9c Stelle wurde im Zuge einer Neubewertung auf E10 festgesetzt.

Nun steht im Rahmen meiner bisherigen Tätigkeit eine Bewertung für die Höhergruppierung an, die Aussichten stehen gem. meinem Amtsleiter sehr gut höhergruppiert zu werden.

Im Oktober steht allerdings nun meine Erhöhung der Stufenlaufzeit an von 3 auf 4. Mein Amtsleiter hat mir mitgeteilt, dass ich sofern ich Höhergruppiert werde die Stufenlaufzeit von vorne beginnt. Da mir keiner bisher eine klare Antwort dazu geben konnte erhoffe ich mir hier Rat.

Ist es wirklich so, dass wenn ich vorzeitig Höhergruppiert werde meine Stufenlaufzeit E10 3 von vorne beginnt ?

Wäre es sinnvoller meine Höhergruppierung (sofern mein Arbeitgeber mit spielt) auf November zu setzen damit ich dann sofort E10 4 wäre ?

Ich bin derzeit etwas ratlos hierüber.

Vielen Dank für eure Hilfe :)

BAT

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Antw:Erhöhung der Stufenlaufzeit oder Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 28.05.2025 18:27 »
Die Stufenlaufzeit beginnt bei Höhergruppierung neu.

Also möglichst erst die neue Stufe erreichen und dann die HG in die E10 Stufe 4. Soweit der AG mitspielt.

Blacky

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Antw:Erhöhung der Stufenlaufzeit oder Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 28.05.2025 18:29 »
Gibts da irgendwelche § worauf ich mich da beziehen kann ?

FearOfTheDuck

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Antw:Erhöhung der Stufenlaufzeit oder Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 28.05.2025 21:26 »
Wann haben sich deine Aufgaben denn geändert?  Ggf. liegt gar keine Höhergruppierung vor, sondern ein Eingruppierungsirrtum, der korrigiert werden soll.

BAT

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Antw:Erhöhung der Stufenlaufzeit oder Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 29.05.2025 10:52 »
Gibts da irgendwelche § worauf ich mich da beziehen kann ?

§ 17 Abs. 4 TVÖD regelt die Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung.

Mein Vorschlag mit dem AG eine HG erst später vorzunehmen entspricht nicht den tariflichen Regelungen (ist aber schlicht pragmatisch für ein höheres Entgelt). Ansonsten BIST Du immer richtig eingruppiert, es muss nur korrekt festgestellt werden. Darauf will Fear of the Duck hinaus, falls Du deine Aufgaben wirksam z. B. zum Januar 2012 übertragen bekommen hast und unverändert fortgeführt hast, bist du vielleicht schon in Stufe 5 oder 6.

Nur wurde die E10 wohl soeben erst "erkannt".

Blacky

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Antw:Erhöhung der Stufenlaufzeit oder Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 29.05.2025 15:12 »
Verstehe, da ich mit meinem Amtsleiter und mit der Personalabteilung sehr gut kann werde ich hier einfach das Gespräch suchen.

Die Bewertung meiner Leistung findet erst jetzt statt bis zum 30.06., anschließend geht es ja durch den normalen Lauf im Amt.

Vielen Dank für eure Hilfe! Ich weiß nun wie ich die weiter machen muss! Erst die Stufenlaufzeit dann die HG!

Grüße Blacky