Autor Thema: Stufe bei Neueinstellung  (Read 854 times)

Lukas31

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Stufe bei Neueinstellung
« am: 30.05.2025 09:00 »
Guten Morgen an alle! :)

Nach dem Durchlesen sämtlicher Beiträge möchte ich mich dennoch nochmal von dem ein oder anderen folgende Überlegung Bestätigen lassen:
Wenn jemand neu im TV-L anfängt, ist die Anrechnung von Berufserfahrung aus der Vergangenheit immer eine KANN-Bestimmung, oder? Dann kann doch der AG gleich vorab alles ablehnen, oder?

Da werde ich wirklich nicht so richtig schlau mit. Bitte doch da um kurze Rückmeldung, wäre nett.

LG

MoinMoin

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Antw:Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #1 am: 30.05.2025 10:30 »
Einschlägige Berufserfahrung von bis zu 3 Jahren MUSS anerkannt werden. So das man dann 8n der Stufe 3 eingestellt werden MUSS.
Einschägig bedeutet, dass man nach sehr kurzer Einarbeitung seinen Job machen kann.

FearOfTheDuck

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Antw:Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #2 am: 30.05.2025 12:36 »
Guten Morgen an alle! :)

Nach dem Durchlesen sämtlicher Beiträge möchte ich mich dennoch nochmal von dem ein oder anderen folgende


Sehr fleißig. Bravo! ;)

Ohne einschlägige Berufserfahrung hast du lediglich Anspruch auf Stufe eins. Alles darüber ist Verhandlungssache. Sicherlich kann der AG dann von vornherein die Anerkennung förderlicher Zeiten verweigern, ggf. wird er dann manches Personal, das er möchte, eben nicht bekommen.

Lukas31

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Antw:Stufe bei Neueinstellung
« Antwort #3 am: 30.05.2025 16:34 »
Vielen Dank euch für die kurze und unmissverständliche Antwort! :)