Guten Morgen an alle!

Nach dem Durchlesen sämtlicher Beiträge möchte ich mich dennoch nochmal von dem ein oder anderen folgende Überlegung Bestätigen lassen:
Wenn jemand neu im TV-L anfängt, ist die Anrechnung von Berufserfahrung aus der Vergangenheit immer eine KANN-Bestimmung, oder? Dann kann doch der AG gleich vorab alles ablehnen, oder?
Da werde ich wirklich nicht so richtig schlau mit. Bitte doch da um kurze Rückmeldung, wäre nett.
LG