Autor Thema: Eingruppierung Sozialamt  (Read 3026 times)

zika1603

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Eingruppierung Sozialamt
« am: 30.05.2025 11:55 »
Guten Tag,

ich bin auf dem Sozialamt tätig und habe eine Frage und hätte gerne mal eure Meinungen und Vorschläge gehört wie ihr dabei vorgehen würdet.

Die Stelle ist mit einer 9a bewertet gewesen.
Es wurde eine neue Bewertung über den KAV angefordert welche die 9b ergab.

Aufgrund interner Maßnahmen wurde jetzt nochmals eine Stellenbewertung bei der Kommunalberatung abgegeben.
Dort kam die 9a raus.

Alles anderen Gemeinden im Umkreis haben die 9c.
Im Vorschlag zur Bewertung zu dieser Stelle stand auch die 9c.
Wir haben die identische Bewertung einer anderen Kommune eingereicht die auch bei der Kommunalberatung mit einer 9c bewertet wurden.

Ich finde dies alles merkwürdigt und frage mich ob dies alles mit rechten Dingen zugeht.

Auf eure Meinungen und Vorschläge wie ich hier weiter vorgehen könnte freue ich mich sehr.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #1 am: 30.05.2025 12:30 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine rechtssichere Aussage über die Eingruppierung kann nur ein Gericht treffen. Alles andere sind lediglich Rechtsmeinungen. Es steht dir dahingehend frei, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden, den AG hernach zur Korrektur aufzufordern und notfalls eine Eingruppierungsfeststellungsklage anzustrengen.

Aus deinen Ausführungen lässt sich nicht entnehmen, dass die EG 9a falsch sein könnte; besser gesagt: Eine Einschätzung einzig aus der Zuordnung der Organisationseinheit zu schließen, ist nicht möglich.

zika1603

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #2 am: 02.06.2025 08:24 »
Vielen Dank für die Antwort aber es ist für mich noch immer unverständlich.

Wie kann eine identische Stellenberwertung einmal die 9a (Kommunalberatung) und einmal die 9b (KAV) ergeben.
Und bei anderen Verwaltungen eine 9c.
Auch aus der Stellenbeschreibung der Kommunalberatung ergibt sich die 9c, davon treffen 65 % der Tätigkeit zu.
Somit greift das TvöD § 12 Eingruppierung...mehr als die Hälfte....

Oder sehe ich das falsch?

Organisator

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #3 am: 02.06.2025 09:02 »
Vielen Dank für die Antwort aber es ist für mich noch immer unverständlich.

Wie kann eine identische Stellenberwertung einmal die 9a (Kommunalberatung) und einmal die 9b (KAV) ergeben.
Und bei anderen Verwaltungen eine 9c.
Auch aus der Stellenbeschreibung der Kommunalberatung ergibt sich die 9c, davon treffen 65 % der Tätigkeit zu.
Somit greift das TvöD § 12 Eingruppierung...mehr als die Hälfte....

Oder sehe ich das falsch?

3 Juristen, 4 Meinungen ;)

Viele Leute können viele Rechtsmeinungen haben. Bindend ist letztlich die Rechtsmeinung des Arbeitsgerichtes.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #4 am: 02.06.2025 09:51 »
Vielen Dank für die Antwort aber es ist für mich noch immer unverständlich.

Wie kann eine identische Stellenberwertung einmal die 9a (Kommunalberatung) und einmal die 9b (KAV) ergeben.
Und bei anderen Verwaltungen eine 9c.
Das liegt daran, dass es sich jeweils nur um die "unbedeutende" Rechtsmeinung des AGs handelt.
Ein Gericht würde die Wahrheit an den Tag legen.

Der Geograph

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #5 am: 02.06.2025 11:15 »
Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und  Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.

Organisator

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #6 am: 02.06.2025 11:31 »
Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und  Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.

Inwieweit sind denn Arbeitsleistung und Qualität eingruppierungsrelevant? Oder worauf möchtest du hinaus?

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #7 am: 02.06.2025 11:36 »
Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.

Der AG hat nur eine Rechtsmeinung und kann sich natürlich irren und eine falsche Eingruppierung annehmen.
Und dann hat er natürlich falsch eingruppiert!
Denn man ist eingruppiert aufgrund der Tätigkeiten, nicht aufgrund einer Rechtsmeinung.
Zitat
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
ersteres ja, letzteres nein.
Denn falsch einzugruppieren ist nicht rechtens.
Zitat
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Genau, denn man weiß nicht, ob die die richtige oder falsche Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung haben.
Zitat
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und  Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.
Klar, wenn ein AG so unprofessionell ist, dass er meint er würde immer richtig eingruppieren und empfindet im Rechtsstaat es verwerflich, dass jemand eine andere Rechtsmeinung hat, dann macht er natürlich so etwas.

zika1603

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #8 am: 02.06.2025 12:56 »
Wenn zwei unterscheidliche Kommumen ein und dieselbe Stellebewertung abgeben und einmal die 9a und einmal die 9c rauskommt finde ich es dann doch schon sehr merkwürkig

ich1974

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #9 am: 02.06.2025 13:07 »
Sind in Beiden Stellenbewertung die gleichen Zeitanteile vorhanden? Sind Zeitanteile für gleiche Tätigkeiten unterschiedlich ausgewiesen kann das auch die Eingruppierung beeinflussen.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #10 am: 02.06.2025 13:07 »
Das mag merkwürdig erscheinen, legitim ist es allemal. Weil nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage Sicherheit hierüber bringen kann. Es könnte durchaus sein, dass unterschiedliche Bewerter unterschiedlich bewertet haben.

Aber nochmal: Niemand hindert dich, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden und diese entprechend als Grundlage deines weiteren Vorgehens zu nutzen.

 

FGL

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #11 am: 02.06.2025 13:08 »
Wenn zwei unterscheidliche Kommumen ein und dieselbe Stellebewertung abgeben und einmal die 9a und einmal die 9c rauskommt finde ich es dann doch schon sehr merkwürkig
Willkommen im Bereich der Rechtsanwendung. Mit methodisch korrekter Arbeit kann man zu verschiedenen Ergebnissen kommen.

Thomber

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #12 am: 02.06.2025 13:36 »
Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:

In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden.    Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert?     Nein.

zika1603

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #13 am: 02.06.2025 13:42 »
Sind in Beiden Stellenbewertung die gleichen Zeitanteile vorhanden? Sind Zeitanteile für gleiche Tätigkeiten unterschiedlich ausgewiesen kann das auch die Eingruppierung beeinflussen.


Alles identisch

zika1603

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #14 am: 02.06.2025 13:45 »
Das mag merkwürdig erscheinen, legitim ist es allemal. Weil nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage Sicherheit hierüber bringen kann. Es könnte durchaus sein, dass unterschiedliche Bewerter unterschiedlich bewertet haben.

Aber nochmal: Niemand hindert dich, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden und diese entprechend als Grundlage deines weiteren Vorgehens zu nutzen.

Ja wir werden es überprüfen lassen.
Sind ingesamt 4 Personen und es erscheint doch sehr merkwürdig.

Vor allem weil man die genaue Tätigkeitsbeschreibung aufführt die die Kommunalberatung angibt und dabei auf eine 9c kommt.