Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Der AG hat nur eine Rechtsmeinung und kann sich natürlich irren und eine falsche Eingruppierung annehmen.
Und dann hat er natürlich falsch eingruppiert!
Denn man ist eingruppiert aufgrund der Tätigkeiten, nicht aufgrund einer Rechtsmeinung.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
ersteres ja, letzteres nein.
Denn falsch einzugruppieren ist nicht rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Genau, denn man weiß nicht, ob die die richtige oder falsche Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung haben.
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.
Klar, wenn ein AG so unprofessionell ist, dass er meint er würde immer richtig
eingruppieren und empfindet im Rechtsstaat es verwerflich, dass jemand eine andere Rechtsmeinung hat, dann macht er natürlich so etwas.