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Eingruppierung Sozialamt

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Der Geograph:
Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und  Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.

Organisator:

--- Zitat von: Der Geograph am 02.06.2025 11:15 ---Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.
Das ist erstmal Fakt und rechtens.
Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und  Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.

--- End quote ---

Inwieweit sind denn Arbeitsleistung und Qualität eingruppierungsrelevant? Oder worauf möchtest du hinaus?

MoinMoin:

--- Zitat von: Der Geograph am 02.06.2025 11:15 ---Dein AG hat da nicht falsch eingruppiert - lt Rechtsmeinung des AG hast du die 9a.

--- End quote ---

Der AG hat nur eine Rechtsmeinung und kann sich natürlich irren und eine falsche Eingruppierung annehmen.
Und dann hat er natürlich falsch eingruppiert!
Denn man ist eingruppiert aufgrund der Tätigkeiten, nicht aufgrund einer Rechtsmeinung.

--- Zitat ---Das ist erstmal Fakt und rechtens.
--- End quote ---
ersteres ja, letzteres nein.
Denn falsch einzugruppieren ist nicht rechtens.

--- Zitat ---Was andere Kommunen machen ist nicht relevant!
--- End quote ---
Genau, denn man weiß nicht, ob die die richtige oder falsche Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung haben.

--- Zitat ---Bist du damit unzufrieden bleibt dir nur die Klage…wunder dich dann aber bitte nicht falls es zu „Reibereien“ bzgl. deiner Arbeitsleistung und  Einschätzung der Qualität kommt-leider alles schon vorgekommen.

--- End quote ---
Klar, wenn ein AG so unprofessionell ist, dass er meint er würde immer richtig eingruppieren und empfindet im Rechtsstaat es verwerflich, dass jemand eine andere Rechtsmeinung hat, dann macht er natürlich so etwas.

zika1603:
Wenn zwei unterscheidliche Kommumen ein und dieselbe Stellebewertung abgeben und einmal die 9a und einmal die 9c rauskommt finde ich es dann doch schon sehr merkwürkig

ich1974:
Sind in Beiden Stellenbewertung die gleichen Zeitanteile vorhanden? Sind Zeitanteile für gleiche Tätigkeiten unterschiedlich ausgewiesen kann das auch die Eingruppierung beeinflussen.

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