"Leider" in dem Sinne, dass es noch schöner wäre, wenn es die 71,75%-Obergrenze nicht gäbe.
Aber du hast natürlich völlig Recht, die "doppelte" Wertung mancher Zeiträume (gilt ja beispielsweise auch für den Zivildienst) ist in der Tat ein ziemlich "großzügiges" Feature für uns Beamte..