Autor Thema: Verbeamtung bei Schließung der Außenstelle vorteilhaft?  (Read 3337 times)

Pondus

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Liebes Forum,

ich bin momentan noch Bund-Tarifbeschäftigter, kann mich aber jederzeit verbeamten lassen. Die Außenstelle, in der ich beschäftigt bin, wird in gut 10 Jahren schließen und die nächste Dienststelle ist > 200 km weg. Habe ich als Beamter oder als Tarifbeschäftigter bessere Karten auf eine Weiterverwendung vor Ort?
Ich habe Kinder, bin verheiratet und habe Wohneigentum hier. Meine Tätigkeit gibt es aber in anderen Behörden vor Ort so nicht. Ist eine Verbeamtung hier vorteilhaft? Was meint ihr?

Danke im Voraus und viele Grüße von Finn

EmmBea

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Als Bundesbeamter kann man dich bundesweit versetzen.

Ehe, Kinder und Wohneigentum stehen dem nicht entgegen.

Organisator

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Wenn noch nicht geschehen, würde ich versuchen lassen, deinen Arbeitsort im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen.

Ansonsten würde ich die 10 Jahre nutzen, um mich beruflich entsprechend weiterzuentwickeln.

FGL

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Wenn noch nicht geschehen, würde ich versuchen lassen, deinen Arbeitsort im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen.
Welchen Vorteil hätte das? Bis zur Schließung der Außenstelle wäre eine Versetzung ausgeschlossen, was ja aber wohl nicht das Problem für den TE darstellt, sondern die weitere Verwendung nach Schließung der Außenstelle.

Organisator

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Wenn noch nicht geschehen, würde ich versuchen lassen, deinen Arbeitsort im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen.
Welchen Vorteil hätte das? Bis zur Schließung der Außenstelle wäre eine Versetzung ausgeschlossen, was ja aber wohl nicht das Problem für den TE darstellt, sondern die weitere Verwendung nach Schließung der Außenstelle.

Ist das so? Wenn ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort habe, könnte das doch nicht einseitig durch den AG geändert werden, oder?

Saggse

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Ist das so? Wenn ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort habe, könnte das doch nicht einseitig durch den AG geändert werden, oder?
Geändert nicht, aber eine Schließung des Standortes könnte ein Anlass für eine betriebsbedingte Kündigung sein.

Pondus

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Ganz vielen Dank schonmal! Der Arbeitsort ist bei mir im Arbeitsvertrag festgehalten. Ich bin aber auch davon ausgegangen, dass dies bei einer Schließung irrelevant ist. Hausintern hat man den Leuten gesagt, dass man Lösungen für die Mitarbeiter vor Ort finden will und dass eine Verbeamtung da Vorteile brächte. Da zweifle ich aber sehr dran...

Thomber

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Wird eine Dienststelle/ Behörde geschlossen, kann man die Beamten in den einstweiligen Ruhestand schicken (und dann dort auch lassen)  Es gab so etwas schon.   Tja....  klingt nicht nach guter Lösung

FGL

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Wenn noch nicht geschehen, würde ich versuchen lassen, deinen Arbeitsort im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen.
Welchen Vorteil hätte das? Bis zur Schließung der Außenstelle wäre eine Versetzung ausgeschlossen, was ja aber wohl nicht das Problem für den TE darstellt, sondern die weitere Verwendung nach Schließung der Außenstelle.

Ist das so? Wenn ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort habe, könnte das doch nicht einseitig durch den AG geändert werden, oder?
Wird es ja auch nicht. Aber wenn die Außenstelle schließt und eine Versetzung wegen einer entgegenstehenden Regelung im Arbeitsvertrag nicht möglich ist, dann eröffnet sich für den Arbeitgeber die Möglichkeit für eine (Änderungs-)Kündigung. Deswegen frage ich mich, welchen Vorteil der TE hätte, wenn er trotz absehbarer Schließung des Standortes den Dienstort vertraglich festschreiben lässt. So wie ich das sehe, kann das ganz gewaltig nach hinten losgehen.

clarion

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V.a. wird der Arbeitgeber in der Gemengelage keine Standortgarantien in Arbeitsverträgen festschreiben.

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Wenn noch nicht geschehen, würde ich versuchen lassen, deinen Arbeitsort im Arbeitsvertrag festschreiben zu lassen.
Welchen Vorteil hätte das? Bis zur Schließung der Außenstelle wäre eine Versetzung ausgeschlossen, was ja aber wohl nicht das Problem für den TE darstellt, sondern die weitere Verwendung nach Schließung der Außenstelle.

Ist das so? Wenn ich einen Arbeitsvertrag mit Arbeitsort habe, könnte das doch nicht einseitig durch den AG geändert werden, oder?
Wird es ja auch nicht. Aber wenn die Außenstelle schließt und eine Versetzung wegen einer entgegenstehenden Regelung im Arbeitsvertrag nicht möglich ist, dann eröffnet sich für den Arbeitgeber die Möglichkeit für eine (Änderungs-)Kündigung. Deswegen frage ich mich, welchen Vorteil der TE hätte, wenn er trotz absehbarer Schließung des Standortes den Dienstort vertraglich festschreiben lässt. So wie ich das sehe, kann das ganz gewaltig nach hinten losgehen.
Im Bezug auf die Ausgangsfrage ist der Vorteil, dass der AN nicht so einfach an einem anderen Arbeitsort eingesetzt werden kann, wie der Beamte.

Hans1W

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Wird eine Dienststelle/ Behörde geschlossen, kann man die Beamten in den einstweiligen Ruhestand schicken (und dann dort auch lassen)  Es gab so etwas schon.   Tja....  klingt nicht nach guter Lösung
Warum? Er bekommt weiterhin Bezüge, weniger aber er bekommt was. Die amtsangemesse Alimentation muss auch in diesem Fall gesichert sein. Er kann sich einen Nebenerwrb suchen. Hängt alles natürlich auch vom Alter und finanziellen Polster ab.

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Wird eine Dienststelle/ Behörde geschlossen, kann man die Beamten in den einstweiligen Ruhestand schicken (und dann dort auch lassen)  Es gab so etwas schon.   Tja....  klingt nicht nach guter Lösung
Warum? Er bekommt weiterhin Bezüge, weniger aber er bekommt was. Die amtsangemesse Alimentation muss auch in diesem Fall gesichert sein. Er kann sich einen Nebenerwrb suchen. Hängt alles natürlich auch vom Alter und finanziellen Polster ab.

Es gibt bestimmt viele Beamte, die für 2/3 ihrer Bezüge gerne freigestellt werden würden.

Hans1W

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Wird eine Dienststelle/ Behörde geschlossen, kann man die Beamten in den einstweiligen Ruhestand schicken (und dann dort auch lassen)  Es gab so etwas schon.   Tja....  klingt nicht nach guter Lösung
Warum? Er bekommt weiterhin Bezüge, weniger aber er bekommt was. Die amtsangemesse Alimentation muss auch in diesem Fall gesichert sein. Er kann sich einen Nebenerwrb suchen. Hängt alles natürlich auch vom Alter und finanziellen Polster ab.

Es gibt bestimmt viele Beamte, die für 2/3 ihrer Bezüge gerne freigestellt werden würden.
Mit so 55 Jahren, einem Haus was fast abbezahlt ist, einem Partner der Vollzeit arbeitet und der andere sucht sich einen neuen Job, ja gibt deutlich schlimmeres.
Und ganz ehrlich, wer glaubt das in 10 Jahren Schluss ist. Das kann schneller gehen, oder auch deutlich langsamer. Je nach politischer Lage, wer an welcher Stelle sitzt.

2strong

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Die Verbeamtung hilft m. E. in dieser Situation nicht weiter. Wenn Du eine Verbeamtung anstrebst, dann solltest Du das aus anderen Motiven tun.

Andere Behörden haben in vergleichbaren Fällen dem verbleibenden Personal einen Heimarbeitsplatz eingerichtet (Prüfungsämter des Bundes). Vielleicht besteht für Dich darin eine Option.