Autor Thema: Eingruppierung Sozialamt  (Read 3071 times)

zika1603

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #15 am: 02.06.2025 13:45 »
Vielen Dank euch allen für eure Kommentare.

Wir sind uns einig es überprüfen zu lassen.
Ist ja nicht mehr als Legitim

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #16 am: 02.06.2025 14:12 »
Viel Erfolg dabei!


Organisator

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #17 am: 02.06.2025 14:16 »
Das mag merkwürdig erscheinen, legitim ist es allemal. Weil nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage Sicherheit hierüber bringen kann. Es könnte durchaus sein, dass unterschiedliche Bewerter unterschiedlich bewertet haben.

Aber nochmal: Niemand hindert dich, dir eine eigene Rechtsmeinung zu bilden und diese entprechend als Grundlage deines weiteren Vorgehens zu nutzen.

Ja wir werden es überprüfen lassen.
Sind ingesamt 4 Personen und es erscheint doch sehr merkwürdig.

Vor allem weil man die genaue Tätigkeitsbeschreibung aufführt die die Kommunalberatung angibt und dabei auf eine 9c kommt.

Ergebnis könnte dann aber sein, dass z.B. eine E9a die zutreffende Eingruppierung ist und die aktuell nach E9c bezahlten Personen dann rückwirkend korrigierend in die E9a eingruppiert sind.

zika1603

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #18 am: 03.06.2025 06:54 »
Niemand ist in der 9c eingeruppiert.
Alle sind in der 9a

KaiBro

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #19 am: 03.06.2025 10:00 »
Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:

In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden.    Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert?     Nein.

Die Unterschiede sieht man in vielen Bereichen.
Bei den umliegenden Kommunen bekommt man
im Sozialamt EG8 bis EG10
in den Standesämtern EG6 bis EG9c
in den Bürgerbüros EG6 - EG8

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #20 am: 03.06.2025 12:55 »
Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:

In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden.    Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert?     Nein.
Vielleicht sind im Dorf nur einfache Urkundenfälle  und in der Stadt mehr problematische Fälle (ausländische Urkunden etc.)

Thomber

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #21 am: 03.06.2025 13:15 »
Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:

In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden.    Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert?     Nein.
Vielleicht sind im Dorf nur einfache Urkundenfälle  und in der Stadt mehr problematische Fälle (ausländische Urkunden etc.)

Ich denke, dass
1. Die Gemeinde weniger Geld habe und
2. die Bearbeiter nicht nur als Standesbeamte, sondern auch als A bis Z dort tätig werden und daher der Zeitanteil auch eine Rolle spielen wird.   1 Eheschließung alle 2 Monate...  ist zwar wertig aber hat nur geringen Anteil gegenüber 15 KFZ-Anmeldungen  z.B.    wäre eine Idee....



tokli

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #22 am: 03.06.2025 14:43 »
Nun.... am Beispiel eines Standesbeamten sieht man sehr gut, dass es Unterschiede wohl geben mag:

In der "Stadt" bekommt er A9 bis A 11 (Leitungen ausgenommen) und "auf dem Land" gibt es Standesbeamte, die eine Laufbahn niedriger besoldet werden.    Gilt jetzt eine Eheschließung in der Stadt als etwas Besseres oder ist die Geburtsurkunde aus einem "Dorf" weniger wert?     Nein.
Vielleicht sind im Dorf nur einfache Urkundenfälle  und in der Stadt mehr problematische Fälle (ausländische Urkunden etc.)

Ich denke, dass
1. Die Gemeinde weniger Geld habe und
2. die Bearbeiter nicht nur als Standesbeamte, sondern auch als A bis Z dort tätig werden und daher der Zeitanteil auch eine Rolle spielen wird.   1 Eheschließung alle 2 Monate...  ist zwar wertig aber hat nur geringen Anteil gegenüber 15 KFZ-Anmeldungen  z.B.    wäre eine Idee....

Da ich selbst im Standesamt tätig bin, es liegt an Punkt 2.
In kleinen Kommunen hat man weniger Zeitanteil und somit meistens max. EG 8. Die Leitung ist meistens beim Geschäftsleiter, der eh schon in E12 ist. Dieser hat jedoch meistens keine Ahnung und macht halt im Jahr 1 Sterbefallbeurkundung, die sein Mitarbeiter vorbereitet.

Übrigens, auch auf dem Land gibt es problematische Fälle und hier tun sich die Kollegen schwerer, da in der Stadt mehr Erfahrung ist.

tiger

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #23 am: 04.06.2025 14:00 »
Ich würde mal klar sagen, dass es einfach BETRUG ist. Es müsste eine Art Punktesystem geben. Hatte ich schon geschrieben. Wenn ich Standesbeamter bin, und die Sachen auch unterschreibe, MUSS es so viele Punkte geben, dass schon mal min. 9B rauskommen muss. Es wird ja auch der AL2 gefordert. Das ganze System ist Schrott.

Bei einem LRA, kreisfreie Stadt müssen die Stellen z.B. Grundsicherung alle gleich sein. Egal wie viele Fälle. Was bringen in solchen Positionen Zeitanteile. Für mich das reinster Betrug nichts weiter. Da müsste mal Verdi und Co. ran. Bürgerbüro von E5 bis 8. Fast alle machen fast das gleiche. Oder stellt der Mitarbeiter schönere Personalausweise aus? Ist ja nur noch lächerlich. Diese ganzen Begriffe sind VIEL zu schwammig. Und auslegen kann man was man am Ende will. 

Gibt auch Stellen, erst wieder gesehen. Da ging es um einen Kämmerer. Wurde mit E10 ausgeschrieben. Das ist zu 99% immer E12. An Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Ich kriege da absoluten PULS.

tokli

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #24 am: 04.06.2025 15:55 »
Ruhig Tiger  ;)

ich sehe das genauso wie Du.
Leider wurde dies beim "großen Wurf" der neuen Entgeltordnung 2017 eben nicht berücksichtigt.
Hier hätten bei den "Speziellen Tätigkeitsmerkmalen" eben Standesbeamte, Kämmerer, Mitarbeiter in Bürgerbüro etc. reinkommen können.
Hier findet man aber nur den "Bezügerechner" (schöner Begriff...) und im Besonderen Teil die Schulhausmeister und die Beschäftigten im Kassen- und Rechnungswesen.

Und ich befürchte, dass sich so schnell keine neue Entgeltordnung vereinbaren lässt (das letzte Mal hat es ja auch 12 Jahre gedauert)

dregonfleischer

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #25 am: 04.06.2025 16:04 »
und selbst im kassen und rechnungs wesen werden sap Buch halter bei uns mit der 8 abgespeist

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Sozialamt
« Antwort #26 am: 04.06.2025 20:58 »


Bei einem LRA, kreisfreie Stadt müssen die Stellen z.B. Grundsicherung alle gleich sein. Egal wie viele Fälle. Was bringen in solchen Positionen Zeitanteile. Für mich das reinster Betrug nichts weiter. Da müsste mal Verdi und Co. ran. Bürgerbüro von E5 bis 8. ...


Naja, Verdi ist ja die Mutti der Entgeltordnung. ;)

Beim Beispiel Grundsicherung müsste das nur so sein, wenn die Stellenbeschreibung 100 %ig identisch wären, tatsächlich sind sie aber i.d.R. von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Und darum sind die Zeitanteile eben doch wichtig und inwieweit man die eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsmerkmale erfüllt. Insofern ist es kein Hexenwerk und nur da Betrug, wo AN sich betrügen lässt.