Autor Thema: Dienstreise zwei Dienststätten?  (Read 1430 times)

Karina

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Dienstreise zwei Dienststätten?
« am: 02.06.2025 15:16 »
Hallo zusammen,

wir haben Erzieherinnen die vormittags in der Kita und Nachmittags im Hort arbeiten. Die beiden Häuser gehören zur selben Einrichtung und sind ca. 2 km voneinander entfernt. Die Strecke legen sie mit dem Auto zurück. Ist das schon eine Dienstreise oder noch ein Dienstgang?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Thomber

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #1 am: 02.06.2025 15:27 »
Bei uns gilt:   Dienstgang ist es, wenn es am gleichen Ort ist.   Fahre ich aber von Stadt A nach Stadt B, dann wäre es bei uns eine Dienstreise.

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #2 am: 02.06.2025 15:50 »
Hallo zusammen,

wir haben Erzieherinnen die vormittags in der Kita und Nachmittags im Hort arbeiten. Die beiden Häuser gehören zur selben Einrichtung und sind ca. 2 km voneinander entfernt. Die Strecke legen sie mit dem Auto zurück. Ist das schon eine Dienstreise oder noch ein Dienstgang?

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Wird zwischen Dienstgang und Dienstreise denn reisekostenrechtlich überhaupt differenziert? Wenn der Ortswechsel durch den AG veranlasst wird, ist es jedenfalls eine (abrechnungsfähige) Dienstreise.

IrisT

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #3 am: 02.06.2025 22:35 »
Weder noch. Es ist Arbeitsweg, also weder Arbeitszeit noch zur Freizeit.
Es sei denn, die Tätigkeit in der Kita erfordert der Weg zum Hort.

Thomber

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #4 am: 03.06.2025 08:28 »
Weder noch. Es ist Arbeitsweg, also weder Arbeitszeit noch zur Freizeit.
Es sei denn, die Tätigkeit in der Kita erfordert der Weg zum Hort.


Arbeitsweg implementiert, dass man auf dem weg ist zur Arbeit, um seine Arbeit dort zu beginnen. Wenn ich aber bereits im Dienst bin und nur den Ort wechsel, dürfte das kein Arbeitsweg sein. Passiert ein Unfall, wäre das auch kein Wegeunfall, sondern ein Arbeitsunfall.  (soweit meine nicht relevante EInschätzung)

NWB

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #5 am: 03.06.2025 08:33 »
Das würde ich auch so sehen.
Bei uns gibt es die Funktion "Dienstgang Nebenstelle" in unserer Zeiterfassung.

Karina

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #6 am: 03.06.2025 11:16 »
Es geht nicht um die Zeit. Der Weg ist Arbeitszeit.

Die Kolleginnen haben Dienstreiseanträge gestellt und möchten für die zwei Kilometer Fahrtkosten abrechnen.

Thomber

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #7 am: 03.06.2025 11:19 »
Es geht nicht um die Zeit. Der Weg ist Arbeitszeit.

Die Kolleginnen haben Dienstreiseanträge gestellt und möchten für die zwei Kilometer Fahrtkosten abrechnen.


Ja, klingt doch plausibel.   Wenn der AG Leute umherschickt, muss er das auch bezahlen.

NWB

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #8 am: 03.06.2025 11:57 »
Oder für Transport sorgen
oder die Leute laufen lassen

Organisator

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #9 am: 03.06.2025 12:05 »
Es geht nicht um die Zeit. Der Weg ist Arbeitszeit.

Die Kolleginnen haben Dienstreiseanträge gestellt und möchten für die zwei Kilometer Fahrtkosten abrechnen.

Stellt sich die Frage, ob man für maximal 12 Euro im Monat ein Fass aufmachen will.

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #10 am: 03.06.2025 16:56 »
Ich kann Deine Sichtweise zwar nachvollziehen, aber das Argument kann man von zwei Seiten anführen.

NWB

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #11 am: 03.06.2025 20:00 »
Ich denke immer, es ist ein geben und ein nehmen.

Umlauf

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Antw:Dienstreise zwei Dienststätten?
« Antwort #12 am: 04.06.2025 00:39 »
Es geht nicht um die Zeit. Der Weg ist Arbeitszeit.

Die Kolleginnen haben Dienstreiseanträge gestellt und möchten für die zwei Kilometer Fahrtkosten abrechnen.

Stellt sich die Frage, ob man für maximal 12 Euro im Monat ein Fass aufmachen will.

Naja, ich rechne sogar ein Teil meiner 1,20€ Fahrten ab. Immer, wenn ich dran denke und richtige Dienstreisen abrechnen.

Davon ab: Regeln sind Regeln, nicht nur wenn sie in den Kram passen.
Sollte es keine Zahlung geben, sollte das über die Werbungskosten bei der Steuererklärung mit angegeben werden.