Die Person, welche bisher die Aufgaben übernahm, hat die ganze Abwicklung von den Maßnahmen übernommen.
Angefangen mit Bedarfsermittlung z.B. bei Modernisierung oder Neubau von z.B. einer Gasverteilungsanlage, Kontakt mit Ingenieurbüros/Fachfirmen und Begehungen, Klärung mit den erforderlichen Stellen (intern und extern), Planung der zeitlichen Durchführung, Abnahme bei Fertigstellung, etc.
In dem Rahmen bin ich mir aber ziemlich sicher, dass diejenige Person keine Bauvorlageberechtigung hatte.
Bei der anderen Tätigkeit geht es um die Entwicklung, Konstruktion und Bau von Geräten und Anlagen.
Dafür müssen bei der Planung die jeweiligen Richtlinien ermittelt und beachtet werden, die zutreffen (z.B. Niederspannungsrichtlinie bei Elektrogeräten).
Beginnend bei der Auslegung, Schaltplanerstellung, Komponentenauswahl, mechanische Zeichnungen (z.B. Gehäuse), Dokumentation, Sicherheitsmaßnahmen, etc.
Meiner Meinung nach Arbeitsschritte, für die man ein umfangreiches Fachwissen benötigt und welche einen großen Spielraum bieten.
Ich hoffe, damit ist es etwas aussagekräftiger.