Autor Thema: Wertigkeit der Tätigkeiten  (Read 1319 times)

Anonymus83

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Wertigkeit der Tätigkeiten
« am: 04.06.2025 10:42 »
Hallo Zusammen,

aufgrund aktueller Ereignisse in meinem Arbeitsumfeld besteht die Möglichkeit vermeintlich höherwertigere Tätigkeiten zu übernehmen und so hoffentlich höhergruppiert zu werden.
Grundsätzlich ist mir bekannt, dass neben der Tätigkeit selbst auch die Zeitanteile relevant sind.

Es geht um die Übernahme des "Bauwesens" in unserem Haus plus den zugehörigen Gebäuden/Räumlichkeiten.
Dabei geht es um alle baulichen Anliegen sowie Infrastrukturmaßnahmen und Instandhaltung, also die Koordination von Gewerken, Kommunikation mit der Bauabteilung und dem Facility Management, Stellen von Bauanträgen,sowie der erste Ansprechpartner im Haus zu sein für all diese Belange.
Hierbei stellt sich mir die Frage, welcher Eingruppierung diese Tätigkeiten entsprechen würden, da ich leider nichts konkretes in der Entgeltordnung finden konnte.

Eine aktuelle Tätigkeit meinerseits ist der Bau von Anlagen und Geräten, was völlig CE-konform erfolgt mit allen benötigten Schritten wie Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Verfassen einer Bedienungsanleitung, Beachtung und Nennung aller einschlägigen Richtlinien und Normen.
Wie würdet ihr diese Tätigkeit einschätzen im Rahmen der Entgeltordnung?

Danke euch!

Hart

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 04.06.2025 17:00 »
Moin,

Zitat
Es geht um die Übernahme des "Bauwesens" in unserem Haus plus den zugehörigen Gebäuden/Räumlichkeiten.
Dabei geht es um alle baulichen Anliegen sowie Infrastrukturmaßnahmen und Instandhaltung, also die Koordination von Gewerken, Kommunikation mit der Bauabteilung und dem Facility Management, Stellen von Bauanträgen,sowie der erste Ansprechpartner im Haus zu sein für all diese Belange.

Also das ist eigentlich ein Teil einer Stellenbeschreibung eines Hausmeisters und dieser liegt meist in der EG 5.
Manchmal auch in der 4 wenn die Berufsausbildung desjenigen nicht einschlägig genug ist  ::)  :o

Biba
Hart

FearOfTheDuck

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 04.06.2025 20:35 »
Ich tippe eher, dass es die Stelle geht, die diese Dinge koordiniert und nicht eine Person, die die Aufgaben tatsächlich ausführt, richtig?

Es zeigt aber, dass beide Tätigkeiten nicht hinreichend beschrieben sind. Das müsste Ano83 noch etwas ausführen.

NWB

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 05.06.2025 07:25 »
Stellen von Bauanträgen klingt für mich nicht nach Hausmeistertätigkeit.

Im Übrigen kommt es auch auf die Zeitanteile an, also wieviel % der Arbeitszeit die übertragenen Tätigkeiten ausmachen. Das ist dann wichtig, wenn es unterschiedlich wertige Tätigkeiten sind, weil das für die Eingruppierung relevant ist.

troubleshooting

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 05.06.2025 07:40 »
Stellen von Bauanträgen klingt für mich nicht nach Hausmeistertätigkeit.


Hier kommt es auf die genaue Tätigkeit an. Einreichen darf sie eigentlich jeder. Die Frage ist, wer den Bauantrag unterschrieben hat. Das darf nicht jeder, üblicherweise muss man dafür "bauvorlageberechtigt" sein.

Anonymus83

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 05.06.2025 09:18 »
Die Person, welche bisher die Aufgaben übernahm, hat die ganze Abwicklung von den Maßnahmen übernommen.
Angefangen mit Bedarfsermittlung z.B. bei Modernisierung oder Neubau von z.B. einer Gasverteilungsanlage, Kontakt mit Ingenieurbüros/Fachfirmen und Begehungen, Klärung mit den erforderlichen Stellen (intern und extern), Planung der zeitlichen Durchführung, Abnahme bei Fertigstellung, etc.
In dem Rahmen bin ich mir aber ziemlich sicher, dass diejenige Person keine Bauvorlageberechtigung hatte.

Bei der anderen Tätigkeit geht es um die Entwicklung, Konstruktion und Bau von Geräten und Anlagen.
Dafür müssen bei der Planung die jeweiligen Richtlinien ermittelt und beachtet werden, die zutreffen (z.B. Niederspannungsrichtlinie bei Elektrogeräten).
Beginnend bei der Auslegung, Schaltplanerstellung, Komponentenauswahl, mechanische Zeichnungen (z.B. Gehäuse), Dokumentation, Sicherheitsmaßnahmen, etc.
Meiner Meinung nach Arbeitsschritte, für die man ein umfangreiches Fachwissen benötigt und welche einen großen Spielraum bieten.
Ich hoffe, damit ist es etwas aussagekräftiger.

Hart

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 06.06.2025 08:20 »
Moin,

Zitat
Ich tippe eher, dass es die Stelle geht, die diese Dinge koordiniert und nicht eine Person, die die Aufgaben tatsächlich ausführt, richtig?

Genau, der Hausmeister Koordiniert und führt die eine oder andere Kleinigkeit auch selbst aus.
Aber Koordination, Überwachung und Planung, Dokumentation usw. ist ein großer Teil seines Aufgabengebiets.
Bis auf den Bauantrag entspricht es die Aufgaben eines  Hausmeisters.

Zitat
Stellen von Bauanträgen klingt für mich nicht nach Hausmeistertätigkeit.

Das ist das einige in der obigen Beschreibung was natürlich nicht passt. Aber sollten die Bauanträge keine behördlichen Anträge sein , sondern interne , könnte es wiederum passen :-)

Es fehlen einfach konkrete Beschreibungen.





Klimaanlage

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 06.06.2025 08:53 »
Moin
also ich mach den Job mittlerweile 25 Jahre in unterschiedlichen Einrichtungen und mit unterschiedlichen Berufsbezeichnungen.
Natürlich ist der "Hausmeister" heute kein reiner Müllsammler, Mülltonnenraussteller und Glühbirnenaustauscher mehr.
Bedarfsermittlungen bei größeren Sachen machen in den allermeisten Fällen doch wohl höher eingruppierte Stellen, klar hat man auch kontakt zu Architekten und Ingenieuren, aber nicht als einziger und Federführend bei einen Bauvorhaben. Und bei einer größeren Maßnahme macht der HM sicherlich auch nicht die Abnahme eigenverantwortlich.

Hart

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Antw:Wertigkeit der Tätigkeiten
« Antwort #8 am: 06.06.2025 10:28 »
Hallo Anonymus83,

Zitat
Ich hoffe, damit ist es etwas aussagekräftiger.
Nicht wirklich. Da deine Beschreibung ja die sonstigen Tätigkeiten betreffen und nicht genauer die die du übernehmen willst.

Zitat
aufgrund aktueller Ereignisse in meinem Arbeitsumfeld besteht die Möglichkeit vermeintlich höherwertigere Tätigkeiten zu übernehmen und so hoffentlich höhergruppiert zu werden.

Wie bist du denn aktuell eingruppiert?

Ist der von Dir beschriebener Bauantrag ein Bauantrag  für die behördliche Genehmigung eines Bauprojekts
oder für die interne Genehmigung in eurem Haus?

Biba
Hart




« Last Edit: 06.06.2025 10:38 von Hart »