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Wertigkeit der Tätigkeiten

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Anonymus83:
Hallo Zusammen,

aufgrund aktueller Ereignisse in meinem Arbeitsumfeld besteht die Möglichkeit vermeintlich höherwertigere Tätigkeiten zu übernehmen und so hoffentlich höhergruppiert zu werden.
Grundsätzlich ist mir bekannt, dass neben der Tätigkeit selbst auch die Zeitanteile relevant sind.

Es geht um die Übernahme des "Bauwesens" in unserem Haus plus den zugehörigen Gebäuden/Räumlichkeiten.
Dabei geht es um alle baulichen Anliegen sowie Infrastrukturmaßnahmen und Instandhaltung, also die Koordination von Gewerken, Kommunikation mit der Bauabteilung und dem Facility Management, Stellen von Bauanträgen,sowie der erste Ansprechpartner im Haus zu sein für all diese Belange.
Hierbei stellt sich mir die Frage, welcher Eingruppierung diese Tätigkeiten entsprechen würden, da ich leider nichts konkretes in der Entgeltordnung finden konnte.

Eine aktuelle Tätigkeit meinerseits ist der Bau von Anlagen und Geräten, was völlig CE-konform erfolgt mit allen benötigten Schritten wie Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Verfassen einer Bedienungsanleitung, Beachtung und Nennung aller einschlägigen Richtlinien und Normen.
Wie würdet ihr diese Tätigkeit einschätzen im Rahmen der Entgeltordnung?

Danke euch!

Hart:
Moin,


--- Zitat ---Es geht um die Übernahme des "Bauwesens" in unserem Haus plus den zugehörigen Gebäuden/Räumlichkeiten.
Dabei geht es um alle baulichen Anliegen sowie Infrastrukturmaßnahmen und Instandhaltung, also die Koordination von Gewerken, Kommunikation mit der Bauabteilung und dem Facility Management, Stellen von Bauanträgen,sowie der erste Ansprechpartner im Haus zu sein für all diese Belange.
--- End quote ---

Also das ist eigentlich ein Teil einer Stellenbeschreibung eines Hausmeisters und dieser liegt meist in der EG 5.
Manchmal auch in der 4 wenn die Berufsausbildung desjenigen nicht einschlägig genug ist  ::)  :o

Biba
Hart

FearOfTheDuck:
Ich tippe eher, dass es die Stelle geht, die diese Dinge koordiniert und nicht eine Person, die die Aufgaben tatsächlich ausführt, richtig?

Es zeigt aber, dass beide Tätigkeiten nicht hinreichend beschrieben sind. Das müsste Ano83 noch etwas ausführen.

NWB:
Stellen von Bauanträgen klingt für mich nicht nach Hausmeistertätigkeit.

Im Übrigen kommt es auch auf die Zeitanteile an, also wieviel % der Arbeitszeit die übertragenen Tätigkeiten ausmachen. Das ist dann wichtig, wenn es unterschiedlich wertige Tätigkeiten sind, weil das für die Eingruppierung relevant ist.

troubleshooting:

--- Zitat von: NWB am 05.06.2025 07:25 ---Stellen von Bauanträgen klingt für mich nicht nach Hausmeistertätigkeit.


--- End quote ---

Hier kommt es auf die genaue Tätigkeit an. Einreichen darf sie eigentlich jeder. Die Frage ist, wer den Bauantrag unterschrieben hat. Das darf nicht jeder, üblicherweise muss man dafür "bauvorlageberechtigt" sein.

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