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Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund

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RamboAnaconda:
Hallo Ihr Lieben,

folgende Situation liegt vor:

- 5 Jahre mD in der Landesverwaltung
-> 4 Jahre im rechtlichen Bereich u.a. Vollstreckung
-> 1 Jahr im Bereich IT

Danach Aufstieg in den gD

Nun sitze ich auf einem A11 Dienstposten in der IT-Forensik
(Bundesbehörde)

Anerkannt wurde mir die vorherige Zeit aus dem gehobenen Dienst zu 100%.
Aus dem mD wurde mir lediglich die Zeit in der IT zu 50% anerkannt, der Rest 0%.

Wie ist eure Meinung dazu?
Ich habe im mD sehr viele Erfahrungen über Abläufe in Behörden sammeln können und muss jetzt auch bei Durchsuchungsmaßnahmen ähnliche Maßnahmen durchführen, wie im Bereich Vollstreckung.

Ist das okay, den mD komplett unberücksichtigt zu lassen?

LG
Rambo

Matze1986:
Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?

HochlebederVorgang:
Leider sind diese Wechsel häufig mit einem Rückschritt verbunden. Vor allem für diejenigen, die beim Land noch vor Abschaffung der Altersregelung eingestellt wurden.

So kann der Wechsel z.B. zum Bund sogar zu einem Rückschritt werden.

schubidu99:

--- Zitat von: Matze1986 am 04.06.2025 14:24 ---Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?

--- End quote ---

Gibt es denn bei einer Versetzung vom Land zum Bund keine Ausgleichszulage gem. § 19b Bundesbesoldungsgesetz oder irre ich mich da? Selbst bei einer neuen niedrigeren Erfahrungsstufe ist doch dann das bisherige Netto weiterhin gesichert.

Matze1986:

--- Zitat von: schubidu99 am 04.06.2025 19:35 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 04.06.2025 14:24 ---Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?

--- End quote ---

Gibt es denn bei einer Versetzung vom Land zum Bund keine Ausgleichszulage gem. § 19b Bundesbesoldungsgesetz oder irre ich mich da? Selbst bei einer neuen niedrigeren Erfahrungsstufe ist doch dann das bisherige Netto weiterhin gesichert.

--- End quote ---

Daher die Frage ob Versetzung oder Neueinstellung.

Aber dennoch gilt diese Ausgleichszulage nur, wenn sie die Bezüge verringern.
Man kann also in einer schlechteren Erfahrungsstufe landen und dennoch gleichviel oder höhere Bezüge als vorher haben, dann gibt es keine Ausgleichszulage.

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