Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Erfahrungsstufen Wechsel Land zu Bund
RamboAnaconda:
--- Zitat von: Matze1986 am 05.06.2025 08:23 ---
--- Zitat von: schubidu99 am 04.06.2025 19:35 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 04.06.2025 14:24 ---Lief das im Rahmen einer Versetzung oder einer Neueinstellung?
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Gibt es denn bei einer Versetzung vom Land zum Bund keine Ausgleichszulage gem. § 19b Bundesbesoldungsgesetz oder irre ich mich da? Selbst bei einer neuen niedrigeren Erfahrungsstufe ist doch dann das bisherige Netto weiterhin gesichert.
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Daher die Frage ob Versetzung oder Neueinstellung.
Aber dennoch gilt diese Ausgleichszulage nur, wenn sie die Bezüge verringern.
Man kann also in einer schlechteren Erfahrungsstufe landen und dennoch gleichviel oder höhere Bezüge als vorher haben, dann gibt es keine Ausgleichszulage.
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Mein Wechsel war eine „feindliche Übernahme“, also keine Versetzung im formalen Sinne.
Netto habe ich tatsächlich mehr als im Land, da ich in einer Besoldungsstufe höher ernannt wurde.
Also ist es nicht untypisch zu sagen, die Zeit im mD ist nicht förderlich und deshalb gibt es da nichts?
RamboAnaconda:
--- Zitat von: HochlebederVorgang am 04.06.2025 15:13 ---Leider sind diese Wechsel häufig mit einem Rückschritt verbunden. Vor allem für diejenigen, die beim Land noch vor Abschaffung der Altersregelung eingestellt wurden.
So kann der Wechsel z.B. zum Bund sogar zu einem Rückschritt werden.
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Bei mir hat die Altersregelung keine Auswirkung.
Matze1986:
--- Zitat von: RamboAnaconda am 09.06.2025 21:47 ---Mein Wechsel war eine „feindliche Übernahme“, also keine Versetzung im formalen Sinne.
Netto habe ich tatsächlich mehr als im Land, da ich in einer Besoldungsstufe höher ernannt wurde.
Also ist es nicht untypisch zu sagen, die Zeit im mD ist nicht förderlich und deshalb gibt es da nichts?
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Korrekt, die Erfahrungsstufe wurde neu berechnet, unter Einbeziehung gleichwertiger Vordienstzeiten.
MD ist leider nicht für den gD zu "gebrauchen".
Und da Sie jetzt mehr Netto haben als vorher...
Aber mal konkret: Um welches Bundesland geht es?
(Vielleicht gibt es noch was)
RamboAnaconda:
--- Zitat von: Matze1986 am 11.06.2025 08:54 ---
--- Zitat von: RamboAnaconda am 09.06.2025 21:47 ---Mein Wechsel war eine „feindliche Übernahme“, also keine Versetzung im formalen Sinne.
Netto habe ich tatsächlich mehr als im Land, da ich in einer Besoldungsstufe höher ernannt wurde.
Also ist es nicht untypisch zu sagen, die Zeit im mD ist nicht förderlich und deshalb gibt es da nichts?
--- End quote ---
Korrekt, die Erfahrungsstufe wurde neu berechnet, unter Einbeziehung gleichwertiger Vordienstzeiten.
MD ist leider nicht für den gD zu "gebrauchen".
Und da Sie jetzt mehr Netto haben als vorher...
Aber mal konkret: Um welches Bundesland geht es?
(Vielleicht gibt es noch was)
--- End quote ---
Es geht von RLP zu Bund.
Asperatus:
Die Anerkennung zu 50% ist üblich. Wurde die Nichtanerkennng nachvollziehbar begründet? Bei der Prüfung der Förderlichkeit ist nicht nur auf den Dienstposten abzustellen, auf dem der Beamte nach seiner Einstellung zuerst eingesetzt wird, sondern vielmehr sind bei der Beurteilung der Förderlichkeit auch mögliche Wechsel des Betroffenen auf andere Dienstposten der Laufbahn(-gruppe) zu berücksichtigen.
Bist du in den gehobenen technischen Verwaltungsdienst oder den gehobenen naturwissenschaftlichen Dienst eingestellt worden? Laut BBesGVwV (Tz. 28.2.1.3; vielleicht dort nochmal selbst nachlesen) sind förderlich insbesondere solche hauptberuflichen Tätigkeiten, die entweder zu den Anforderungsprofilen möglicher Tätigkeiten der betreffenden Laufbahngruppe in einem sachlichen Zusammenhang stehen oder durch die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten gewonnen worden sind, welche für die weitere dienstliche Verwendung von Nutzen oder Interesse sind. Da hier von Laufbahngruppe gesprochen wird, könnte man argumentieren, dass auch Tätigkeiten im rechtlichen Bereich/Vollstreckung förderlich sein können. Vielleicht wurde dies bei der Ermessensentscheidung der Behörde nicht ausreichend berücksichtigt und gibt Ansatzpunkte für das weitere Vorgehen.
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