Guten Morgen allerseits,
folgendes Problem liegt vor:
in unserer Kommune findet der seit 2023 gültige Tarifvertrag, über die Eingruppierung der handwerklich tätigen kommunalen Beschäftigten in Hessen keine Anwendung.
Einige Kollegen des kommunalen Bauhofes, bei denen sich durch die Einführung der neuen Entgeltordnung eine Höhergruppierung ergeben hat, haben fristgerecht die entsprechenden Anträge auf Anpassung der Entgeltgruppe abgegeben.
Diese haben jedoch vom Personalamt bisher keine Stellungnahme erhalten.
Auf Nachfrage des Personalrates wurde vom Personalamt entgegnet, dass der HTB-H in unserer Kommune keine Anwendung finden kann, da die erforderlichen Zeitanteile nicht ausreichen, um eine höhere Eingruppierung zu rechtfertigen.
Ich habe in den Tarifvertrag aber nichts von erforderlichen Zeitanteilen raus lesen können.
Leider kenne ich mich auch zu wenig aus und suche daher um Rat hier im Forum.
Wie sollen die Beschäftigten hier weiter vor gehen?
Hat das Personalamt evtl. sogar recht mit der Behauptung, dass die Höhergruppierung abhängig ist von Zeitanteilen?
Für Ratschläge oder Hilfestellungen bin ich super dankbar. Interessant wären auch Erfahrungsberichte von anderen Kommunen.