Autor Thema: Führung auf Probe: Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht?  (Read 2555 times)

Rower82

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Vielen Dank für die Antworten!  :D

SozPädBW

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Hallo zusammen,

ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.

Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".

Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?

Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.

Vielen Dank für eure Hilfe!

J

Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.

Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.

Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.

Einem Schreiben, dass keinerlei rechtlichen Bestand hat, muss auch nicht widersprochen werden.

Ich maße mir nicht an über das Internet, ohne Vorlage der verschiedenen Dokumente, beurteilen zu können, ob ein Schreiben rechtlichen Bestand hat oder nicht. Daher die Empfehlung das von kompetenten Personen überprüfen zu lassen.

Das was im Arbeitsvertrag steht zählt. Und wenn dieser unbefristet geschlossen ist, kann nicht mit einem nachträglichen Schreiben eine Probezeit vereinbart werden. Welche Rechtswirkung sollte ein solches Schreiben haben?

TVOEDAnwender

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Die Frage muss nicht zwingend sein, ob das AV befristet ist, sondern ob die Führungsposition auf Probe nach § 31 TVöD erfolgt ist:

Zitat
Nach § 31 TVöD können Führungspositionen – Tätigkeiten ab Entgeltgruppe 10 mit Weisungsbefugnis und entsprechender Bezeichnung – befristet zur Probe bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren zugewiesen werden.

Externe Bewerber, deren Arbeitsverhältnis zum Zwecke der Führung auf Probe befristet wird, werden in die der Führungsposition entsprechende Entgeltgruppe eingruppiert.

Die Übertragung der Führungsposition auf Probe ist auch mit bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmern zulässig (§ 31 Abs. 3 TVöD).

Dazu müsste man tatsächlich sich anschauen, was im AV vereinbart wurde/welche Tätigkeiten übertragen wurden bzw. auch was in der Stellenausschreibung stand.

Zitat
(3) 1Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, kann der/dem Beschäftigten vorübergehend eine Führungsposition bis zu der in Absatz 1 genannten Gesamtdauer übertragen werden.

Möglich und denkbar wäre nach § 31 Abs. 3 TVöD: Bewerber wird (unbefristet) eingestellt und ihm wird unmittelbar die Führung auf Probe für die Dauer von 2 Jahren übertragen. Das wären zwei getrennte Vorgänge. Die Frage ist nun, für welche Tätigkeiten (Entgeltgruppe) ist der TE eingestellt worden? Das kann man nur  konkret aus dem AV beantworten.

MoinMoin

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Steht denn im AV welche Tätigkeiten man übertragen bekommen hat?
Oder das man Tätigkeiten übertragen bekommt, die zu einer EGx führen?

Falls nein, was meistens der Fall ist, dann kann in dem Fall vom TE es durchaus passieren, dass er mit EG8 Tätigkeiten eingestellt wird, garniert mit führen auf Probe, die zu einem Entgelt der EG11 führen, um dann wieder beim scheitern der Probe in die 8 fällt.

Abgedeckt mit dem AV und TV und das sollte man schriftlich klären.