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Führung auf Probe: Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht?

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Rower82:
Hallo zusammen,

ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.

Ich habe zum 1.6. eine Leitungsstelle in einer Kommune angetreten. Die Bewerbung auf diese Stelle erfolgte von extern, ich war vorher bei einer Nachbarkommune beschäftigt.

Die Stelle war als unbefristet ausgeschrieben.

Das steht auch in meinem Arbeitsvertrag ("...auf unbestimmte Zeit").

Nun erhielt ich heute ein Schreiben, in dem mir verkündet wurde, dass die Leitungsposition eine "Führung auf Probe" sei, verbunden mit einer zweijährigen Befristung (also entsprechend §31 TVöD).

Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".

Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?

Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.

Vielen Dank für eure Hilfe!

J

Johann:
Im Grunde ist es egal. Was zählt, ist der beidseitig unterschriebene Arbeitsvertrag. Wenn der Hinweise auf die EG und Unbefristung liefert, lässt dich jeder Arbeitsrichter ohne Verhandlung wieder einstellen. Bis ich diese Feststellung anmerke, würde ich aber bis nach dem Ende der Probezeit bzw. bis zum Beginn des Kündigungsschutzes nach 6 Monaten warten.

Im Anschluss würde ich das Thema ruhig mal ansprechen, weil rauswerfen ist dann nicht mehr.

2strong:
Das Schreiben der Personalstelle macht in der Tat wenig Sinn. Denn die Führung auf Probe ist entweder ein Befristungsgrund bei Neueinstellung (hat man bei Dir aber scheinbar nicht genutzt, sondern Dich unbefristet eingestellt). Oder sie ist ein Instrument, um Bestandsbeschäftigte - zunächst nur vorübergehend - mit höherwertigen Tätigkeiten zu betreuen und als Ausgleich eine Zulage zu gewähren. Wenn ich Dich aber richtig verstanden habe, wurdest Du neu und unbefristet eingestellt und auch gleich in der vorgesehenen Entgeltgruppe. Und jetzt kommt die Personalstelle mit einer (nachträglichen) Befristung die Führungsaufgaben um die Ecke.

SozPädBW:
6 Monate die Füße still halten und dann ansprechen. Das was im AV steht, gilt. Das erwähnte Schreiben hat rechtlich keinen Bestand.

Kryne:
Wenn der AG dir die Führung entziehen möchte, was ja der Entzug von Eingruppierungs Relevanten Tätigkeiten wäre, bedarf es dazu einer Änderungskündigung oder deiner schriftlichen Zustimmung, alles andere hätte er vorher im Arbeitsvertrag regeln müssen.

Das Schreiben was du erhalten hast, kannst du also ganz getrost der ordentlichen Verwertung zuführen.

Eventuell kannst du nach der Probezeit nochmal darauf reagieren, mitteilen, dass du es zur Kenntnis genommen hast und anmerken, dass es keinerlei rechtliche Aussagekraft hat, da ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.

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