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Führung auf Probe: Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht?
Faunus:
--- Zitat von: Rower82 am 04.06.2025 23:34 ---
Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?
--- End quote ---
Bitte nicht persönlich nehmen, aber mir fällt noch ein:
...oder wurde u.U. ein/mehrere Anlass/Anlässe möglicherweise im Führungsverhalten geliefert und man möcht aber auf keinen Fall auf Deine fachliche Qualifikation verzichten?
Nicht jeden macht "führen glücklich".
MoinMoin:
--- Zitat von: Kryne am 05.06.2025 08:15 ---Wenn der AG dir die Führung entziehen möchte, was ja der Entzug von Eingruppierungs Relevanten Tätigkeiten wäre, bedarf es dazu einer Änderungskündigung oder deiner schriftlichen Zustimmung, alles andere hätte er vorher im Arbeitsvertrag regeln müssen.
Das Schreiben was du erhalten hast, kannst du also ganz getrost der ordentlichen Verwertung zuführen.
Eventuell kannst du nach der Probezeit nochmal darauf reagieren, mitteilen, dass du es zur Kenntnis genommen hast und anmerken, dass es keinerlei rechtliche Aussagekraft hat, da ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
--- End quote ---
Aber nur wenn er die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend ändert, dass es eine Änderung der EG bedeutet.
Wenn er die Führung entzieht und man bleibt in seiner EG, dann muss weder ein Änderungskündigung gemacht werden, noch könnte man sich dagegen wehren.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: SozPädBW am 05.06.2025 07:25 ---6 Monate die Füße still halten und dann ansprechen. Das was im AV steht, gilt. Das erwähnte Schreiben hat rechtlich keinen Bestand.
--- End quote ---
Ich würde das Ganze sogar erst dann diskutieren, falls der Arbeitgeber versucht Dir in zwei Jahren andere (niedriger bewertete) Tätigkeiten zu übertragen.
Kryne:
--- Zitat von: MoinMoin am 05.06.2025 08:52 ---
--- Zitat von: Kryne am 05.06.2025 08:15 ---Wenn der AG dir die Führung entziehen möchte, was ja der Entzug von Eingruppierungs Relevanten Tätigkeiten wäre, bedarf es dazu einer Änderungskündigung oder deiner schriftlichen Zustimmung, alles andere hätte er vorher im Arbeitsvertrag regeln müssen.
Das Schreiben was du erhalten hast, kannst du also ganz getrost der ordentlichen Verwertung zuführen.
Eventuell kannst du nach der Probezeit nochmal darauf reagieren, mitteilen, dass du es zur Kenntnis genommen hast und anmerken, dass es keinerlei rechtliche Aussagekraft hat, da ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
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Aber nur wenn er die auszuübenden Tätigkeiten dahingehend ändert, dass es eine Änderung der EG bedeutet.
Wenn er die Führung entzieht und man bleibt in seiner EG, dann muss weder ein Änderungskündigung gemacht werden, noch könnte man sich dagegen wehren.
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Stimmt natürlich.
Fände ich persönlich aber großartig so eine Konstellation. Führungsverantwortung weg und trotzdem das gleiche Gehalt ? Da bin ich sofort dabei :D
Saggse:
--- Zitat von: Kryne am 05.06.2025 09:30 ---Fände ich persönlich aber großartig so eine Konstellation. Führungsverantwortung weg und trotzdem das gleiche Gehalt ? Da bin ich sofort dabei :D
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Naja, die Tarifautomatik gilt ja immer noch. Der Arbeitgeber müsste hier tatsächlich auch entsprechende Tätigkeiten übertragen, die eine solche Eingruppierung begründen - und der Angestellte täte gut daran, diese Tätigkeiten auch tatsächlich auszuüben.
Hypothetisches Szenario: Der Arbeitgeber überträgt minderwertige Tätigkeiten, begeht aber einen "Eingruppierungsirrtum" und zahlt zunächst das höhere Gehalt. Der Arbeitnehmer übt diese Tätigkeiten auch aus und erklärt sich dadurch durch konkludentes Handeln mit der Übertragung einverstanden. Nach einer gewissen Zeit korrigiert der Arbeitgeber dann seinen Irrtum und fordert ein halbes Jahr rückwirkend zuviel gezahltes Gehalt zurück.
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