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Führung auf Probe: Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht?

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UNameIT:

--- Zitat von: Rower82 am 04.06.2025 23:34 ---Hallo zusammen,

ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.

Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".

Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?

Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.

Vielen Dank für eure Hilfe!

J

--- End quote ---

Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.

Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.

Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.

SozPädBW:

--- Zitat von: UNameIT am 05.06.2025 10:06 ---
--- Zitat von: Rower82 am 04.06.2025 23:34 ---Hallo zusammen,

ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.

Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".

Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?

Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.

Vielen Dank für eure Hilfe!

J

--- End quote ---

Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.

Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.

Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.

--- End quote ---

Einem Schreiben, dass keinerlei rechtlichen Bestand hat, muss auch nicht widersprochen werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: Saggse am 05.06.2025 09:52 ---
--- Zitat von: Kryne am 05.06.2025 09:30 ---Fände ich persönlich aber großartig so eine Konstellation. Führungsverantwortung weg und trotzdem das gleiche Gehalt ? Da bin ich sofort dabei :D

--- End quote ---
Naja, die Tarifautomatik gilt ja immer noch. Der Arbeitgeber müsste hier tatsächlich auch entsprechende Tätigkeiten übertragen, die eine solche Eingruppierung begründen - und der Angestellte täte gut daran, diese Tätigkeiten auch tatsächlich auszuüben.

Hypothetisches Szenario: Der Arbeitgeber überträgt minderwertige Tätigkeiten, begeht aber einen "Eingruppierungsirrtum" und zahlt zunächst das höhere Gehalt. Der Arbeitnehmer übt diese Tätigkeiten auch aus und erklärt sich dadurch durch konkludentes Handeln mit der Übertragung einverstanden. Nach einer gewissen Zeit korrigiert der Arbeitgeber dann seinen Irrtum und fordert ein halbes Jahr rückwirkend zuviel gezahltes Gehalt zurück.

--- End quote ---
Und darum sollte man im Zweifel, einer Übertragung von Tätigkeiten immer unter Vorbehalt, dass sie keine Herabgruppierung bedeuten, zustimmen.

UNameIT:

--- Zitat von: SozPädBW am 05.06.2025 11:36 ---
--- Zitat von: UNameIT am 05.06.2025 10:06 ---
--- Zitat von: Rower82 am 04.06.2025 23:34 ---Hallo zusammen,

ich wäre für eure Hilfe sehr dankbar, da mich eine arbeitsvertragliche Situation umtreibt.

Ich bin nun etwas verwirrt, denn weder in der Stellenausschreibung, im Einstellungsschreiben noch in meinem Arbeitsvertrag steht das Wort "Führung auf Probe".

Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?

Die Situation hinterlässt natürlich jetzt erst einmal ein doofes Bauchgefühl, insbesondere, da ich aus einer unbefristeten Stelle gewechselt bin.

Vielen Dank für eure Hilfe!

J

--- End quote ---

Auch wenn hier alle sagen ignorieren, beachte bitte das es für Schreiben vom Personalamt Widerspruchfristen gibt. Also 6 Monate ignorieren und dann widersprechen funktioniert nicht.

Für einmal freundlich nachfragen, was das Schreiben bedeutet, wird man normalerweise nicht gekündigt.

Ansonsten lass dich von deiner Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt einmal beraten, bevor du das falsche (unter Umständen kann das auch nichts tun sein) tust.

--- End quote ---

Einem Schreiben, dass keinerlei rechtlichen Bestand hat, muss auch nicht widersprochen werden.

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Ich maße mir nicht an über das Internet, ohne Vorlage der verschiedenen Dokumente, beurteilen zu können, ob ein Schreiben rechtlichen Bestand hat oder nicht. Daher die Empfehlung das von kompetenten Personen überprüfen zu lassen.

Rower82:

--- Zitat von: Faunus am 05.06.2025 08:48 ---
--- Zitat von: Rower82 am 04.06.2025 23:34 ---

Hat mich mein neuer Arbeitgeber getäuscht oder ist dem Personalamt ein Fehler unterlaufen?



--- End quote ---

Bitte nicht persönlich nehmen, aber mir fällt noch ein:
...oder wurde u.U. ein/mehrere Anlass/Anlässe möglicherweise im Führungsverhalten geliefert und man möcht aber auf keinen Fall auf Deine fachliche Qualifikation verzichten?

Nicht jeden macht "führen glücklich".

--- End quote ---

Das kann natürlich sein, dass meine Vorgänger nicht so toll waren und man sich da etwas offen halten. Trotzdem hätte ich meines Erachtens zuvor aufgeklärt werden müssen. So ist das halt schon ein Vertrauensbruch und irgendwie ein komischer Start.

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