Autor Thema: Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel  (Read 1073 times)

maja

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Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« am: 06.06.2025 08:52 »
Hallo zusammen,

meine derzeitige Stelle ist bis zum 31.12.2025 befristet. Ich habe mehrfach versucht, eine Weiterbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber zu erreichen – dies wurde jedoch aus finanziellen bzw. wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Daher musste ich mich extern umorientieren und habe erfreulicherweise eine neue Stelle gefunden, die ich Mitte August antreten werde.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir in diesem Zusammenhang einen Aufhebungsvertrag angeboten, sodass ich vorzeitig ausscheiden kann. Ich war und bin nach TVöD beschäftigt, sowohl in der aktuellen als auch in der neuen Stelle.

Nun übt mein bisheriger Arbeitgeber Druck aus, dass ich meine verbleibenden Urlaubstage bei der neuen Stelle anrechnen lassen soll. Ich habe dieses Jahr aufgrund der intensiven Stellensuche noch keinen Urlaub genommen, nur an vereinzelten Tagen z.B. bei externen Bewerbungsgesprächen. Mir ist bewusst, dass ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin. Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich aus moralischer Sicht oder im Sinne der Fairness tatsächlich verpflichtet bin, auf Teile meines Urlaubs zu verzichten – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stelle ohnehin ausgelaufen wäre und keine Anschlussbeschäftigung möglich war.

Ich freue mich über eine Einschätzung dazu – und wünsche vorab ein schönes Wochenende!

Faunus

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #1 am: 06.06.2025 09:25 »
Wenn das eine Versetzung ist, sollte das die Urlaubsmitnahme möglich sein.
Bei Kündigung mit anschließendem Neuvertrag eher nicht.

maja

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #2 am: 06.06.2025 10:24 »
Danke! Nein es ist keine Versetzung, sondern eine Kündigung. Mir wird aber jetzt im Zuge meiner Kündigung Druck gemacht mit dem neuen Arbeitgeber auszuhandeln, dass er mir 4-5 Tage Urlaubstage anrechnet bzw. aus der alten Stelle mitnimmt.

Organisator

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #3 am: 06.06.2025 11:11 »
Danke! Nein es ist keine Versetzung, sondern eine Kündigung. Mir wird aber jetzt im Zuge meiner Kündigung Druck gemacht mit dem neuen Arbeitgeber auszuhandeln, dass er mir 4-5 Tage Urlaubstage anrechnet bzw. aus der alten Stelle mitnimmt.

Warum sollte der neue Arbeitgeber dir mehr Urlaub gewähren als dir zusteht?
Warum solltest du dem Druck nachgeben?
Einfach Urlaub im vollständigen Umfang beantragen und fertig.

maja

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #4 am: 06.06.2025 11:37 »
Vielen Dank! Es beruhigt mich, dass hier eher kein Verständnis für eine solche Urlaubsanrechnung herrscht und ich mich nicht dazu verpflichtet fühlen muss beim neuen Arbeitgeber nachzufragen.

Der Druck wird vor allem damit begründet, dass mir der alte Arbeitgeber mit einem Auflösungsvertrag entgegengekommen ist. So musste ich die Kündigungsfrist nicht einhalten und kann die neue Stelle schneller antreten.

Angelsaxe

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #5 am: 06.06.2025 11:44 »
Wenn sich die beiden Arbeitgeber miteinander verständigen würden - warum und wie auch immer - dass dein Urlaub übernommen wird... okay.
Aber von dir aus verzichten? Nein. Das wäre ja völliger Unfug. Es ist nett, dass dir der Aufhebungsvertrag ermöglicht wurde, aber im Grunde wärst du doch gerne geblieben.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #6 am: 06.06.2025 11:49 »
Also ich habe solche Deals durchaus schon gemacht bei AG-Wechsel, aber da waren es AGs, die miteinander verwoben waren.
Ansonsten warum sollte ein "wildfremder" Ag so etwas machen?

Theoretisch hättest du ja auch schon deine 30 Tage genommen haben können und dann wäre es umgekehrt, der neue AG freut sich dann, dass du keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch in diesem Jahr hättest.

Allerding, kannst beim neuem AG fragen und dann deinem altem AG sagen, dass sie es abgelehnt haben.

Also einfach den Urlaub einreichen und/oder sich den Resturlaub dann auszahlen lassen, wenn er nicht genehmigt wird. (Habe ich auch schon mal gemacht)

Faunus

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #7 am: 06.06.2025 19:35 »
Man kann schon miteinander reden, aber ... hmmm...
Ist das Dein Fachvorgesetzter oder der disziplinarische Vorgesetzte, der hier den Druck macht und wer entscheidet tatsächlich über den Auflösungsvertrag? Ich würde mich wundern, wenn eine Personalabteilung solche Bedingungne stellt ???

Ist die neue Stelle für Dich eine Verbesserung?
Willst Du Deinen Resturlaub vom jetzigen AG eigentlich komplett nehmen?

FearOfTheDuck

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #8 am: 07.06.2025 01:06 »
Hier hat sich der AG augenscheinlich verzockt. Erst will er dich schneller loswerden und dann nicht die Konsequenzen tragen. Ich würde ihn hier Pech gehabt haben lassen.

Wie lange war eigentlich deine Kündigungsfrist?

maja

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #9 am: 09.06.2025 12:43 »
Man kann schon miteinander reden, aber ... hmmm...
Ist das Dein Fachvorgesetzter oder der disziplinarische Vorgesetzte, der hier den Druck macht und wer entscheidet tatsächlich über den Auflösungsvertrag? Ich würde mich wundern, wenn eine Personalabteilung solche Bedingungne stellt ???

Ist die neue Stelle für Dich eine Verbesserung?
Willst Du Deinen Resturlaub vom jetzigen AG eigentlich komplett nehmen?

Es ist mein Fachvorgesetzter, der mir ins Gewissen redet mit der Aussage, es wäre "fair" von mir, auf einen Teil meiner Urlaubstage zu verzichten. Er meint auch, im öffentlichen Dienst sei es doch oft möglich, den Resturlaub mitzunehmen oder ihn vom neuen Arbeitgeber anrechnen zu lassen.

Den Aufhebungsvertrag hingegen unterschreibt mein disziplinarischer Vorgesetzter, dessen Meinung zu dem Thema ich aber nicht kenne. Ich weiß auch nicht, inwieweit sich die Beteiligten intern ohne mein Wissen dazu austauschen oder abstimmen.

Dem Aufhebungsvertrag wurde zwar bereits einvernehmlich zugestimmt, aber formal ist er noch nicht vollständig abgeschlossen, weil ihn die Personalabteilung gerade umsetzt. Von der Personalabteilung werde aber keine Bedingungen hinsichtlich eines Urlaubsverzichts gestellt.

Die neue Stelle ist für mich eine klare Verbesserung sowohl was die Tätigkeit angeht als auch die Bezahlung/Eingruppierung. Ich werde meinen Resturlaub nehmen, auch weil mich viele Rückmeldungen hier von Euch zu meiner Situation darin bestärken. Es wäre mir zudem unangenehm, beim neuen Arbeitgeber nach einer Urlaubsübertragung zu fragen.

maja

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #10 am: 09.06.2025 12:45 »
Hier hat sich der AG augenscheinlich verzockt. Erst will er dich schneller loswerden und dann nicht die Konsequenzen tragen. Ich würde ihn hier Pech gehabt haben lassen.

Wie lange war eigentlich deine Kündigungsfrist?

Danke für Deine Einschätzung!

Die normale Kündigungsfrist hätte nur 3 Monate betragen. Ich kann durch den Aufhebungsvertrag immerhin 0,5 Monate eher aus dem Vertrag raus.

Faunus

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #11 am: 10.06.2025 12:08 »

Es ist mein Fachvorgesetzter, der mir ins Gewissen redet mit der Aussage, es wäre "fair" von mir, auf einen Teil meiner Urlaubstage zu verzichten.


Es gibt einen Vertrag zw. Dir und dem AG und der ist die sachliche Grundlage für Entscheidungsprozesse wie z.B. Urlaub, Kündigungsfristen und andere Möglichkeiten wie Aufhebungsvertrag.
Welche "Gefühle" Dein Fachvorgesetzter hat, ist für den Vertrag unerheblich.

Ich bin jetzt boshaft:  hätte er sich bei Zeiten gekümmert (Entfristung/Folgevertrag,Ehrlichkeit...) würden ihm jetzt nicht gerade die Felle davonschwimmen...

MoinMoin

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #12 am: 10.06.2025 12:56 »
Und wenn er nicht möchte, dass du den Urlaub nicht nimmst, weil er dich bis zum Ende benötigt, dann soll er deinen Urlaubsantrag mit "fadenscheinigen" Begründungen ablehnen und du akzeptierst es klaglos.
Denn dann bekommst du nach dem Ausscheiden diese Tage ausbezahlt.


troubleshooting

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #13 am: 10.06.2025 15:47 »
Urlaub nehmen, denn:
1. Urlaub dient deiner Erholung und steht dir auch zu,
2. Im neuen Job hast du üblicherweise Probezeit, da ist es eh nur eingeschränkt mgl. Urlaub zu nehmen,
3. Überleg dir zudem, wie es ankommt, wenn du dort mit mehr Urlaub starten willst (deswegen würde ich da auch gar nicht anfragen - ist allein Sache des "alten" AG),
4. bin ich voll bei Faunus - dein alter AG wollte dich (überspitzt) nicht mehr, jetzt muss er aber auch die Konsequenzen tragen. Das du gehen musst UND dabei diesen auch noch etwas gutes tun sollst, ist NICHT fair.
Schon allein die Tatsache, dass da jetzt Druck aufgebaut wird, sollte dich froh sein lassen, dass es bald ein Ende hat.

clarion

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Antw:Urlaubsanrechnung beim Stellenwechsel
« Antwort #14 am: 11.06.2025 18:44 »
Ein Aufhebungsvertrag, der die Kündigungsfrist um gerade mal zwei Wochen abkürzen, ist kein großes Entgegenkommen.