Hallo,
gestern eine Ausschreibung unserer Stadt gelesen, in der ein Baugrundstück verkauft werden soll. Mindestgebot xxx und geht an Höchstbietenden. Frist zur Abgabe eines Gebots max. bis 15.6.
Ist das nicht ein bisschen knapp, also gibts da keine Mindestfrist oder hat die Stadt dort freie Hand?
Erscheint mir fast so, als wenn die schon verkauft wären.
In der kurzen Zeit haben wir gar keine Zeit, alles überprüfen zu können oder zu lassen, ob das, was wir uns vorstellen und wie viel € wir letztlich dafür haben, möglich ist.
Dankeschön.
LG