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Gruppierung und Rückmeldung nach dem Vorstellungsgespräch
Rebeca:
Hallo,
ich hatte letzte Woche ein Vorstellungsgespräch für eine E13-Stelle an einer Volkshochschule. Das Gespräch lief aus meiner Sicht gut. Ich habe über 15 Jahre Berufserfahrung in einem vergleichbaren Bereich – allerdings nicht im öffentlichen Dienst, sondern als Selbstständige.
Am Ende des Gesprächs sagte die Personalleiterin, dass man bei Neueinstellungen maximal die Erfahrungsstufe 3 vergeben könne – und dass dies in meinem Fall auch so gehandhabt werde.
Das Gespräch liegt nun fünf Tage zurück, bisher habe ich noch keine Rückmeldung erhalten (es war allerdings auch Pfingsten dazwischen).
Meine Fragen dazu:
1. Dass die Erfahrungsstufe bereits im Gespräch konkret genannt wurde – ist das im öffentlichen Dienst übliche Praxis? Oder kann man das eventuell als Hinweis oder Andeutung auf eine Zusage werten?
2. Ich lese hier im Forum, dass viele Bewerber schon am nächsten Tag telefonisch kontaktiert wurden. Ist es gängige Praxis, Zusagen kurzfristig telefonisch mitzuteilen? Oder ist das eher die Ausnahme? Kann es sein, dass man bei einer Zusage auch zwei Wochen lang gar nichts hört? PR und Schwerbehindertenvertretung waren im VG dabei.
3. Ist die Eingruppierung in Stufe 3 bei über 15 Jahren Erfahrung in der freien Wirtschaft üblich? Oder gibt es hier doch Spielraum für Verhandlungen?
Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!
Umlauf:
1. Bei uns wird die angebotene Stufe i.R. im Vorstellungsgespräch genannt. Machmal werden für die gebotene Stufe noch Unterlagen nachgefordert.
2. Es gibt keine einheitliche Praxis. Bei uns gibt es die telefonische Rückmeldung, ob ein Angebot unterbreitet wird oder nicht, meist in der Folgewoche. Kann aber auch kürzer oder länger (hier sehr selten) sein. Den Vertrag gibt es dann tatsächlich erst, wenn alle formalen Abläufe gelaufen sind. Deswegen die telefonische Rückmeldung.
3. Verhandeln kann man vor Vertragsabschluss immer. Einen Anspruch von mehr als Stufe 3 hat man aber nicht. Bei uns wird bis Stufe 6 vergeben. Hier bei uns handelt es sich immer um Mangelberufe.
Umlauf:
Doppelpost
Rebeca:
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.
Ich übe meinen Beruf seit über 15 Jahren aus, aber er gilt eben nicht als Mangelberuf. Verstehe ich es also richtig: Bei einschlägiger Berufserfahrung hat man bei einer Neueinstellung in der Regel Anspruch auf maximal Stufe 3, aber eine höhere Einstufung kann im Ausnahmefall individuell gewährt werden?
Wenn das so ist, würde es vermutlich wenig bringen, nach einer höheren Eingruppierung zu fragen. Es ist wahrscheinlich tatsächlich das Maximum, das sie anbieten können; und ich könnte sogar den Eindruck erwecken, dass ich mit dem Angebot unzufrieden bin.
Ich bin sehr gespannt auf die Rückmeldung. Es handelt sich um eine kleine Kommune, bei der der Dienstweg vermutlich nicht allzu lang ist. Eigentlich habe ich ein gutes Bauchgefühl aber da ich oft lese, dass manche Bewerber bereits am Tag des Vorstellungsgesprächs einen Anruf erhalten haben – und dort fanden alle Gespräche am Donnerstag statt, heute ist bereits der dritte Arbeitstag danach –, werde ich langsam etwas unruhig.
Der Geograph:
Das wichtigste haben die Kollegen vor mir schon genannt (Max Stufe 3 bei entsprechender Berufserfahrung).
Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich berichten dass ich nach meinem Vorstellungsgespräch (ebenfalls GD) nach 2 Tagen den Anruf mit der Zusage erhalten.
Kommt natürlich immer drauf an ob nach dir noch Gespräche geführt werden mit weiteren Bewerbern…in der Regel nennt die Behörde die aber einen zeitlichen Ablauf bis wann die Rückmeldung erfolgt.
Bist du der Auswrwählte geht es in der Regel ganz schnell (wollen ja den besten Bewerber nicht an Konkurrenten verlieren wenn getrödelt wird)
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