Hallo,
ich habe meinem Anstaltsleiter mitgeteilt, dass ich mich aus dem Justizvollzug an eine andere Behörde außerhalb der Justiz, wie z.B. eine Kreisverwaltung bewerben möchte.
Er schien ziemlich aufgebracht darüber und verlangte diese Bewerbungen über "seinen Tisch" laufen zu lassen. Mir ist bewusst, dass Bewerbungen innerhalb der Justiz über die jeweiligen Leitungen laufen.
Muss ich die "externe" Bewerbung über meinen Behördenleiter laufen lassen?
Über die Absicht einer Bewerbung ist er schon schriftlich informiert.