Autor Thema: Aus der Justiz heraus bewerben  (Read 1355 times)

Bürgy

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Aus der Justiz heraus bewerben
« am: 12.06.2025 11:46 »
Hallo,

ich habe meinem Anstaltsleiter mitgeteilt, dass ich mich aus dem Justizvollzug an eine andere Behörde außerhalb der Justiz, wie z.B. eine Kreisverwaltung bewerben möchte.
Er schien ziemlich aufgebracht darüber und verlangte diese Bewerbungen über "seinen Tisch" laufen zu lassen. Mir ist bewusst, dass Bewerbungen innerhalb der Justiz über die jeweiligen Leitungen laufen.

Muss ich die "externe" Bewerbung über meinen Behördenleiter laufen lassen?
Über die Absicht einer Bewerbung ist er schon schriftlich informiert.

clarion

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Antw:Aus der Justiz heraus bewerben
« Antwort #1 am: 12.06.2025 20:04 »
Nein musst Du nicht, Du kannst den Behördenleiter mal fragen, wo das steht, dass man externe Bewerbungen über seinen Schreibtisch gehen müssen.

Die Frage ist nur,  ob man Dich gehen lässt.

Kubikfranz

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Antw:Aus der Justiz heraus bewerben
« Antwort #2 am: 25.06.2025 21:44 »
Siehst du da Aussicht auf Erfolg? Ich habe bei viel telefoniert mit anderen Behörden, Verwaltungen etc., man hat mir direkt überall gesagt dass ich keine Chance habe, weil der AVD ja eine Sonderlaufbahn ist und ich ja da nichts passendes gelernt habe. Sehe also keine Möglichkeit aus der JVA rauszukommen...

2strong

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Antw:Aus der Justiz heraus bewerben
« Antwort #3 am: 26.06.2025 11:43 »
Da kenne ich aus meinen direkten Umfeld auf Anhieb drei Gegenbeispiele. Alle wurden im Jutiz- bzw. Justizvollzugsdienst ausgebildet (m.D. bzw. g.D.) und sind entweder in die Kommunal- bzw. die Bundesverwaltung gewechselt, jeweils völlig ohne Justizbezug.

MufflonNRW

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Antw:Aus der Justiz heraus bewerben
« Antwort #4 am: 26.06.2025 13:51 »
Ich kenne nur einen Fall aus der Justiz, Kollege aus dem Justizvollzugsdienst NRW machte einen Laufbahnwechsel in den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und Erwerb der entsprechenden Laufbahnbefähigung durch Ableisten einer Unterweisungszeit und von Theoriemodulen am IöV NRW. Ähnlich funktionierte es aus einem anderen mir bekannten Fall mit einem (polizeidienstunfähigen) Polizeivollzugbeamten, allerdings musste der auch nochmal an die damalige FHöV NRW plus Praxisabschnitte, da gD. Der Kollege ist jetzt glücklicher Sachbearbeiter in der allgemeinen inneren Landesverwaltung.

Ohne entsprechenden Erwerb einer Laufbahnbefähigung kann man mE aber nicht einfach so von Polizei oder Justiz in die allgemeine (innere) Verwaltung wechseln. Das würde ich nochmal hinterfragen.


Roderick85

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Antw:Aus der Justiz heraus bewerben
« Antwort #5 am: 26.06.2025 18:36 »
Wir hatten einen Kollegen (Bw Feuerwehr) der wegen seiner Gesundheit aus dem Feuerwehrdienst musste. Er hat damals, mit uns als "Anwärter",  den Einführungslehrgang des mittleren Dienstes Bundeswehrverwaltung gemacht und musste nicht mal die Zwischenprüfung mitschreiben. Es reichte der reine Lehrgang als Nachweis für den Verwaltungsdienst.